Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit AFG

Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit AFG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-19 Auftragsbekanntmachung
2020-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Alkoholfreie Getränke
Referenznummer: F-10-2020
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit AFG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Alkoholfreie Getränke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erfrischungsgetränke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Postanschrift: Albertus-Magnus-Str. 4
Postleitzahl: 93053
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: zentraleinkauf@stwno.de 📧
Telefon: +49 9419434192 📞
Fax: +49 9419431936 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a43e5dd6-6568-4164-9215-7bcc67d70621 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a43e5dd6-6568-4164-9215-7bcc67d70621 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-233540
ABl. S-Ausgabe: 98

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 229 627 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Leistungsverzeichnis AFG.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 229 627 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein Jahr ist bei gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien möglich. Diese Verlängerung oder das Auslaufen der Ausschreibung ist spätestens 31. Mai schriftlich anzuzeigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Bio-Zertifizierung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a43e5dd6-6568-4164-9215-7bcc67d70621 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 9851531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 098-233540 (2020-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 464417.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 219-537346
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 098-233540
ABl. S-Ausgabe: 219

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name: LABERTALER Heil- & Mineralquellen Getränke Hausler GmbH
Postort: Schierling
Postleitzahl: 84069
Land: Deutschland 🇩🇪
Regensburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 464417.77 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 219-537346 (2020-11-05)