Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Referenznummer: 080-RV-KFZ/2020-03.331
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Mit den Angebotsunterlagen sind, neben den Nachweisen zur Überprüfung der Eignung des Bieters, folgende Unterlagen beizufügen:
1. Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. auszufüllende Anlagen.
2. ausgefüllte Leistungsbeschreibungen IuK.
3. Prospekte, aus denen neben der Ausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden.
4. Schriftliche Garantie des Herstellers aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist.
5. Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
6. Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gemäß EG Richtlinien (Vordruck ist den Leistungsbeschreibungen IuK beigefügt).
Mit den Angebotsunterlagen sind, neben den Nachweisen zur Überprüfung der Eignung des Bieters, folgende Unterlagen beizufügen:
1. Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. auszufüllende Anlagen.
2. ausgefüllte Leistungsbeschreibungen IuK.
3. Prospekte, aus denen neben der Ausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden.
4. Schriftliche Garantie des Herstellers aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist.
5. Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
6. Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gemäß EG Richtlinien (Vordruck ist den Leistungsbeschreibungen IuK beigefügt).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Geschätzter Gesamtwert: 7 306 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Funkstreifenwagen w/b
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 418 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist am auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten, sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
Vertragsbeginn ist am auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit und Preisbindung von 12 Monaten, sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
Zusätzliche Informationen:
Mit den Angebotsunterlagen sind, neben den Nachweisen zur Überprüfung der Eignung des Bieters, folgende Unterlagen beizufügen:
1. Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. auszufüllende Anlagen.
2. ausgefüllte Leistungsbeschreibungen IuK.
3. Prospekte, aus denen neben der Ausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden.
4. Schriftliche Garantie des Herstellers aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist.
5. Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
6. Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gemäß EG Richtlinien (Vordruck ist den Leistungsbeschreibungen IuK beigefügt).
Bezeichnung des Loses: Funkstreifenwagen neutral
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen neutral für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 620 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kraftfahrzeug neutral
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 268 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
2. Prospekte, aus denen neben der Ausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Unterauftragnehmern,
… eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65 %
Kostenkriterium (Name): Gesamtsumme der Lebenszykluskosten und des Anschaffungspreises
Kostenkriterium (Gewichtung): 35 %
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabe verfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabe verfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 251-628312 (2020-12-22)
Ergänzende Angaben (2021-01-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2021-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in drei Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlichrechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung, sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in drei Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind der beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in drei Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss von Rahmenvereinbarungen in drei Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Quelle: OJS 2021/S 011-022340 (2021-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergeben wurde ein Auftrag über eine Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Vergeben wurde ein Auftrag über eine Rahmenvereinbarungen in 3 Losen mit jeweils einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b (Los 1), wie auch Funkstreifenwagen neutral (Los 2) und KFZ neutral Hybridantrieb (PHEV) (Los 3) für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Angaben zum jeweiligen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergeben wurde ein Auftrag über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funkstreifenwagen w/b für die Dienststellen der Polizei des Landes Niedersachsen.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiligen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-29 📅
Name: Volkswagen AG
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38436
Land: Deutschland 🇩🇪 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]