Auftragsbekanntmachung (2020-08-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3718120-431📞
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Fax: +49 3718120-430 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.wismut.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E49634369🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Wismut GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal http://www.subreport.de/E49634369 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für...”
Kontaktperson
Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal http://www.subreport.de/E49634369 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint)
1816514-U22”
Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint).
1️⃣
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09117 Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint) durch:
— Überlassung und Pflege der Software Checkpoint;
— Managed Security...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint) durch:
— Überlassung und Pflege der Software Checkpoint;
— Managed Security Service (monatliches Zeitkontingent von 4 Personenstunden sowie zusätzlich geschätzt 80 Stunden pro Jahr);
— Emergency-Call (Vorhaltung Bereitschaft sowie geschätzt 5 Fälle á 2 Stunden pro Jahr).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Leistungszeitraum läuft vom 1.11.2020 bis 31.10.2021.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.4.2021 zum 31.10.2021)...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum läuft vom 1.11.2020 bis 31.10.2021.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.4.2021 zum 31.10.2021) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Der Vertrag endet ohne Kündigung am 31.10.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig ist.
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen — siehe Fbl. „4.17 — Abschließende Liste".
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 4.12).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 4.12) einschließlich Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt in den letzten 2 Jahren, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Fbl. 4.12) einschließlich Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt in den letzten 2 Jahren, in denen für Auftraggeber ein Managed Security Service erfolgreich betrieben wird.
Die Referenzen sollen enthalten: den Auftraggeber, den Leistungszeitraum, die Bezeichnung des Services sowie der Inhalt und Umfang der Leistungen.
Zertifizierung des Unternehmens und der Dienstleistungen nach: DIN ISO/IEC 27001:2015 und DIN EN ISO 9001:2015.
Zertifizierung als autorisierter Dienstleister und Vertriebspartner des Herstellers Check Point.
Zertifizierung von Check Point: Managed Service Provider (MSP) und Certified Collaborative Support Provider (CCSP).
Zertifizierung der Mitarbeiter, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden — Zertifizierungsgrad der eingesetzten Mitarbeiter: mind. Check Point Certified Security Expert (CCSE R80) oder Check Point certified Security Master (CCSM R80) Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, bei ungeplantem Ausfall von Mitarbeitern kurzfristig mit gleichermaßen qualifiziertem Personal für Ersatz zu sorgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-24
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 164-398811 (2020-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 425 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint) durch:
— Überlassung und Pflege der Software Checkpoint,
— Managed Security...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint) durch:
— Überlassung und Pflege der Software Checkpoint,
— Managed Security Service (monatliches Zeitkontingent von 4 Personenstunden sowie zusätzlich geschätzt 80 Stunden pro Jahr),
— Emergency-Call (Vorhaltung Bereitschaft sowie geschätzt 5 Fälle á 2 Stunden pro Jahr).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 164-398811
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 402880
Titel:
“Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung des Firewallsystems (Checkpoint)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ESC – Enterprise Security Center GmbH
Postort: Halle
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 425 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 219-538225 (2020-11-05)