Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die Weiterentwicklung und Ausbau sowie Pflege und Wartung des bereits eingesetzten schulischen Zugangsportals. Darüber hinaus beinhaltet die Aufgabenstellung dieser Ausschreibung u. a. die Behebung von Fehlern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden...”
Titel
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
2020000214
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Produkte/Dienstleistungen: Software-Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg. Die Aufgabenstellung beinhaltet für den Auftragnehmer (AN) die Weiterentwicklung und Ausbau sowie Pflege und Wartung des bereits eingesetzten schulischen Zugangsportals. Darüber hinaus beinhaltet die Aufgabenstellung dieser Ausschreibung u. a. die Behebung von Fehlern.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dieser Ausschreibung sucht die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einen Entwicklungspartner für das...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Ausschreibung sucht die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einen Entwicklungspartner für das schulische Zugangsportal eduPort. Die Entwicklungsleistung beinhaltet die Übernahme und Einarbeitung in die vorhandene Lösung sowie die Weiterentwicklung und Pflege von eduPort über einen festgelegten Zeitraum.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.”
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziff. II.1.5): Der EU-Schwellenwert ist überschritten; der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung
Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Von in- und ausländischen Bietern ist zusätzlich eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur Eignung
Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Von in- und ausländischen Bietern ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die ZVST behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anzufordern bzw. anfordern zu lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandesgefordert.
Sowie Eigenerklärung zum Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise nutzen Sie bitte die beigefügte Vorlage „Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren – eduPort“:
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise nutzen Sie bitte die beigefügte Vorlage „Eigenerklärungen zum Vergabeverfahren – eduPort“:
— Unternehmensdarstellung (inkl. Nachweis darüber, dass mindestens 3 Mitarbeitende im Leistungsgegenstandtätig sind – vgl. 1.7.2 der Leistungsbeschreibung Ausschluss bei <3 Personen im Bereich des Leistungsgegenstandes),
— Unternehmensbeschreibung,
— Referenzen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung (s. 2.10 der Leistungsbeschreibung).”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-02
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
“1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im...”
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
3) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
4) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 040-094989 (2020-02-25)
Ergänzende Angaben (2020-03-18)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 040-094989
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-04-02 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Text: Tag: 20/04/2020
Neuer Wert
Text: Tag: 21/05/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1)
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Alter Wert
Text:
“Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
DE
+49 40428231448
+49 40428232020” Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postfach 30 17 41
Hamburg
20306
DE
+49 40428231448
vergabekammer@fb.hamburg.de” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Text
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Text
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
vergabekammer@fb.hamburg.de
zu richten.
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Quelle: OJS 2020/S 058-139559 (2020-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 105 800 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 040-094989
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden...”
Titel
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung, Pflege und Wartung des existierenden schulischen Zugangsportals – eduPort – für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: iteratec GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 81247
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bayern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 105 800 💰
“1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im...”
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
3. Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
4. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postleitzahl: 20306
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.
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Quelle: OJS 2021/S 025-061457 (2021-02-01)