Rahmenvertrag Architekt Cloud-Lösungen

Fraunhofer Gesellschaft e. V.

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von IT-Leistungen im Cloud-Umfeld für die Fraunhofer Zentrale.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-04 Auftragsbekanntmachung
2020-05-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Referenznummer: E_080_419461 hos
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von IT-Leistungen im Cloud-Umfeld für die Fraunhofer Zentrale.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft e. V.
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: fraunhofer@deutsche-evergabe.de 📧
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/524c43ac-2bd8-4f7a-b3b2-67823d0fa482 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-09 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 048-113740
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. — Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB). — Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.3.2020 12.00 Uhr eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x je 12 Monate
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 53757 Sankt Augustin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Nachweis der Deckungssummen oder Erklärung zur Versicherbarkeit;
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens;
— Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz.
Mindeststandards:
Der Bieter muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden über mindestens 1 Mio. EUR je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) sowie für Vermögensschäden über mindestens 500 000 EUR je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr) unterhalten.
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Der Bieter muss über die letzten 3 Geschäftsjahre (damit muss das Unternehmen mindestens seit dem 1.1.2017 am Markt tätig gewesen sein oder sich die entsprechende Eignung von einem anderen Unternehmen leihen) einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens einer 2 Mio. EUR und einen leistungsartbezogenen Umsatz von mindestens einer halben (½) Mio. EUR pro Jahr erzielt haben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärungen zur Bietergemeinschaft;
— Angaben/ Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen;
— ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen;
— ggf. Fragebogen zur Selbständigkeit;
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB;
— Unternehmensdarstellung (Firmenprofil);
— Berufs- und Handelsregisterauszug;
— Unternehmensreferenzen;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO.
Mindeststandards:
Ausführliche Darstellung von mindestens 3 Referenzen auf jeweils mindestens 1 DIN A4-Seite, die die Erfahrungen des Bewerbers bei der Erbringung von IT-Leistungen im Cloud-Umfeld belegen. Die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten 3 Jahren umfassen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: München

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/524c43ac-2bd8-4f7a-b3b2-67823d0fa482 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.3.2020 12.00 Uhr eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastr. 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de 📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 048-113740 (2020-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-215019
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 048-113740
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. — Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB). — Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.3.2020 12.00 Uhr eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung zweimal um jeweils 12 Monate

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation der Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-27 📅
Name: TMK Thomas Mack Kommunikation GmbH
Postort: Münzenberg
Postleitzahl: 35516
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.3.2020 12.00 Uhr eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 090-215019 (2020-05-05)