Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der BEG bei der Umsetzung der Beschaffung der Finanzierung der Neufahrzeuge für die S-Bahn München und deren Beistellung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den oder die Leasinggeber. Zum wesentlichen Teil sind die Leistungen des Auftragnehmers auch auf Basis bereits getroffener Entscheidungen und Vorgaben der BEG sowie von bislang erarbeiteten Konzepten und Strategien zu erbringen. Diese Informationen werden dem Auftragnehmer nach der Beauftragung zur Verfügung gestellt. Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat sich aber intensiv mit den Rechts- und Steuerberatern der BEG abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzberatung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der BEG bei der Umsetzung der Beschaffung der Finanzierung der Neufahrzeuge für die S-Bahn München und deren Beistellung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den oder die Leasinggeber.
Zum wesentlichen Teil sind die Leistungen des Auftragnehmers auch auf Basis bereits getroffener Entscheidungen und Vorgaben der BEG sowie von bislang erarbeiteten Konzepten und Strategien zu erbringen. Diese Informationen werden dem Auftragnehmer nach der Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat sich aber intensiv mit den Rechts- und Steuerberatern der BEG abzustimmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der BEG bei der Umsetzung der Beschaffung der Finanzierung der Neufahrzeuge für die S-Bahn München und deren Beistellung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den oder die Leasinggeber.
Zum wesentlichen Teil sind die Leistungen des Auftragnehmers auch auf Basis bereits getroffener Entscheidungen und Vorgaben der BEG sowie von bislang erarbeiteten Konzepten und Strategien zu erbringen. Diese Informationen werden dem Auftragnehmer nach der Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat sich aber intensiv mit den Rechts- und Steuerberatern der BEG abzustimmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3. angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2. Im Angebot hat jeder Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bieter Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bieter Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2. genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E96454767) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
6) Der Bieter hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
1. Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3. angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2. Im Angebot hat jeder Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bieter Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bieter Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2. genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E96454767) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
6) Der Bieter hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der BEG bei der Umsetzung der Beschaffung der Finanzierung der Neufahrzeuge für die S-Bahn München und deren Beistellung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den oder die Leasinggeber.
Zum wesentlichen Teil sind die Leistungen des Auftragnehmers auch auf Basis bereits getroffener Entscheidungen und Vorgaben der BEG sowie von bislang erarbeiteten Konzepten und Strategien zu erbringen. Diese Informationen werden dem Auftragnehmer nach der Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Zum wesentlichen Teil sind die Leistungen des Auftragnehmers auch auf Basis bereits getroffener Entscheidungen und Vorgaben der BEG sowie von bislang erarbeiteten Konzepten und Strategien zu erbringen. Diese Informationen werden dem Auftragnehmer nach der Beauftragung zur Verfügung gestellt.
Rechtliche Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen. Der Auftragnehmer hat sich aber intensiv mit den Rechts- und Steuerberatern der BEG abzustimmen.
Die BEG schreibt derzeit den 1. Münchner S-Bahn-Vertrag (1. MSBV) aus, welcher voraussichtlich im Dezember 2020 in Betrieb gehen wird. Mit einem Volumen von zunächst gut 20 Mio. Zkm/a und später gut 29 Mio. Zkm/a handelt es sich hierbei um das mit Abstand größte wettbewerbliche Vergabeverfahren der BEG.
Die BEG schreibt derzeit den 1. Münchner S-Bahn-Vertrag (1. MSBV) aus, welcher voraussichtlich im Dezember 2020 in Betrieb gehen wird. Mit einem Volumen von zunächst gut 20 Mio. Zkm/a und später gut 29 Mio. Zkm/a handelt es sich hierbei um das mit Abstand größte wettbewerbliche Vergabeverfahren der BEG.
Das ausgewählte Verkehrsunternehmen hat während der Laufzeit dieses Vertrages Neufahrzeuge zu beschaffen, mit welchen sukzessive Altfahrzeuge ersetzt und Leistungsausweitungen umgesetzt werden sollen. Es ist vorgesehen, dass der Fahrzeugbeschaffungsvertrag nach dessen Unterzeichnung vom Verkehrsunternehmen auf einen oder mehrere Leasinggeber übertragen wird.
Das ausgewählte Verkehrsunternehmen hat während der Laufzeit dieses Vertrages Neufahrzeuge zu beschaffen, mit welchen sukzessive Altfahrzeuge ersetzt und Leistungsausweitungen umgesetzt werden sollen. Es ist vorgesehen, dass der Fahrzeugbeschaffungsvertrag nach dessen Unterzeichnung vom Verkehrsunternehmen auf einen oder mehrere Leasinggeber übertragen wird.
Die BEG hat sich entschlossen, die Finanzierung dieser Fahrzeuge selbst zu organisieren und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen des 1. MSBV bzw. dem oder den Leasinggebern beizustellen. Das Beschaffungsvolumen der rund 100 S-Bahnzüge wird auf rund 2 Mrd. Euro geschätzt. Der Abschluss des Beschaffungsvertrags für Fahrzeuge ist für Anfang 2023 vorgesehen, die Auslieferung der Fahrzeuge soll ab 2027 in mehreren Tranchen erfolgen.
Die BEG hat sich entschlossen, die Finanzierung dieser Fahrzeuge selbst zu organisieren und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen des 1. MSBV bzw. dem oder den Leasinggebern beizustellen. Das Beschaffungsvolumen der rund 100 S-Bahnzüge wird auf rund 2 Mrd. Euro geschätzt. Der Abschluss des Beschaffungsvertrags für Fahrzeuge ist für Anfang 2023 vorgesehen, die Auslieferung der Fahrzeuge soll ab 2027 in mehreren Tranchen erfolgen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der BEG als Deal und Financial Advisor bei der Umsetzung der Beschaffung der Finanzierung der Neufahrzeuge für die S-Bahn München und deren Beistellung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den oder die Leasinggeber.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterstützung der BEG als Deal und Financial Advisor bei der Umsetzung der Beschaffung der Finanzierung der Neufahrzeuge für die S-Bahn München und deren Beistellung an das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. den oder die Leasinggeber.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 875 000 EUR 💰
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 6 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Leistungen zu erbringen.
Mindeststandards:
Der Bieter muss über mindestens 2 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor dieser Auftragsbekanntmachung verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn sie alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
Der Bieter muss über mindestens 2 geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor dieser Auftragsbekanntmachung verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn sie alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
— Strukturierung einer Finanzierung im Schienenpersonennahverkehr;
— Beratung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens oder eines SPNV-Aufgabenträgers;
— Volumen der strukturierten Finanzierung von mindestens 100 Mio. EUR.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Leistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags, das Volumen der strukturierten Finanzierungen sowie der jeweilige Auftraggeber. Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens die jeweils erbrachten Leistungen, der zeitliche Umfang des Auftrags, das Volumen der strukturierten Finanzierungen sowie der jeweilige Auftraggeber. Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
1. Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3. angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
1. Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3. angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2. Im Angebot hat jeder Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bieter Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bieter Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2. genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E96454767) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
2. Im Angebot hat jeder Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bieter Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bieter Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bieter ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2. genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E96454767) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
6) Der Bieter hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
6) Der Bieter hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2020/S 162-393535 (2020-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BayerischeEisenbahngesellschaft mbH(BEG)
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-21 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Frankfurt a.M.
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags gemäß § 135 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Dieser hat den folgenden Wortlaut:
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“