Die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik“) ist gesetzlich gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK“) bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2020-0136
Kurze Beschreibung:
Die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik“) ist gesetzlich gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK“) bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren
Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
Die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik“) ist gesetzlich gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK“) bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren
Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
3) Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat sie die betreffenden Teile des Auftrages in ihrem Angebot anzugeben.
4) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3) beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmens das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen,).
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYHK
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
3) Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat sie die betreffenden Teile des Auftrages in ihrem Angebot anzugeben.
4) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3) beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmens das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen,).
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYHK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik“) ist gesetzlich gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK“) bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren
Die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik“) ist gesetzlich gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK“) bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren
Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Organisations-, Change- und Methodenberatung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Organisations-, Change- und Methodenberatung gem. den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Für das Los 1 wird die Obergrenze für den Beratungsbedarf auf 1200 Personentage (PT) für die Vertragslaufzeit festgesetzt.
Hieraus werden 2 Kontingente mit der jeweiligen Obergrenze von 600 PT pro Auftragnehmer gebildet.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft, hat eine Laufzeit von 2 Jahren und verlängert sich jeweils um 1 weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren Laufzeit.
Bezeichnung des Loses: Prozess-, Tool- und Digitalisierungsberatung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Prozess-, Tool- und Digitalisierungsberatung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Für das Los 2 wird die Obergrenze für den Beratungsbedarf auf 1700 PT für die Vertragslaufzeit festgesetzt. Hieraus werden 2 Kontingente mit der jeweiligen Obergrenze von 850 PT pro Auftragnehmer gebildet.
Prozess-, Tool- und Digitalisierungsberatung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Für das Los 2 wird die Obergrenze für den Beratungsbedarf auf 1700 PT für die Vertragslaufzeit festgesetzt. Hieraus werden 2 Kontingente mit der jeweiligen Obergrenze von 850 PT pro Auftragnehmer gebildet.
Bezeichnung des Loses: IT-Sicherheitsberatung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beratung zur IT-Sicherheit gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Für das Los 3 wird die Obergrenze für den Beratungsbedarf auf 120 PT für die Vertragslaufzeit festgesetzt.
Bezeichnung des Loses: Management-und Strategieberatung
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Management- und Strategieberatung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Für das Los 4 wird die Obergrenze für den Beratungsbedarf auf 600 PT für die Vertragslaufzeit festgesetzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gematik GmbH
Friedrichstr. 136
10117 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
1) Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordrucke zur Eignung),
Oder – sofern zutreffend – Eigenerklärung des Bieters/Mitglied der Bietergemeinschaft, dass nach der Maßgabe der jeweiligen Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestehen bzw. erforderlich sind. (s. Vordrucke zur Eignung),
2) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG (s. Vordrucke zur Eignung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz sowie zum durchschnittlichen Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden oder ggf. Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Mindeststandards:
Zu 1)
Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz für Los 1 mind. 2,5 Mio. EUR, für Los 2 mind. 3,2 Mio. EUR, für Los 3 mind. 0,5 Mio. EUR, für Los 4 mind. 2,4 Mio. EUR.
Durchschnittlicher Jahresumsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung für Los 1 mind. 1,2 Mio. EUR, für Los 2 mind. 1,6 Mio. EUR, für Los 3 mind. 0,25 Mio. EUR, für Los 4 mind. 1,2 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter (Vordruck),
2) Referenzen.
Mindeststandards:
Für Los 1 mind. 30 VZÄ (Vollzeitäquivalent), für Los 2 30 VZÄ, für Los 3 mind. 10 VZÄ, für Los 4 mind. 20 VZÄ.
Zu 2)
Darstellung (gemäß Vordruck) von min. 2 erfolgreich abgeschlossenen Referenzen je Los des Unternehmens über in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit):
Darstellung (gemäß Vordruck) von min. 2 erfolgreich abgeschlossenen Referenzen je Los des Unternehmens über in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbar sind, wobei die folgenden Mindestanforderungen (a) und (b) jeweils pro Referenz kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit):
Mindestanforderungen bzgl. Los 1:
(a) Projekt im Bereich der Organisations-, Change- und Managementberatung und
(b) Projekt mit Auftragsvolumen von mindestens 100 000 EUR.
Mindestanforderungen bzgl. Los 2:
(a) Projekt im Bereich der Prozess-, Tool- und Digitalisierungsberatung und
Mindestanforderungen bzgl. Los 3:
(a) Projekt im Bereich IT-Sicherheit,
(b) Projekt mit Auftragsvolumen von mindestens 50 000 EUR.
Mindestanforderungen bzgl. Los 4:
(a) Projekt im Bereich Management- und Strategieberatung und
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Keine Überschreitung
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Keine Überschreitung
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung sind die von der Vergabestelle auf der in I.3) angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s.Vordruck) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Erklärungen bzw. Nachweise können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
3) Beabsichtigt der Bieter/ die Bietergemeinschaft, Nachunternehmer (keine Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen, so hat sie die betreffenden Teile des Auftrages in ihrem Angebot anzugeben.
4) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3) beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmens das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
4) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (s. Vordruck) und die unter III.1.1) Nr. (2) aufgeführten Unterlagen auch für den Dritten beizufügen. Des Weiteren hat er die in III.1.2) und III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll. Sofern sich die Eignung auch auf Eignungskriterien nach III.1.3) beziehen soll, wird ergänzend auf § 47 Abs. 1 S. 3 VgV hingewiesen. Erfüllt das benannte Eignungsleihe-Unternehmens das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss ihn der Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen.
5) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen,).
6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
7) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YYHK
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 200-485323 (2020-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gematik — Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik") ist gesetzlich Gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK") bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
Die gematik — Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik") ist gesetzlich Gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK") bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung unterschiedlicher Beratungsleistungen. Dazu soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern geschlossen werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) sowie dem Rahmenvertragsentwurf (Anlage 5).
Gesamtwert des Auftrags: 5 136 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gematik GmbH
Die Angaben zum Auftragswert pro Los erfolgen als Platzhalter. Die konkreten Angaben sind Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die gematik — Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik") ist gesetzlich Gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK") bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Die gematik — Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH („gematik") ist gesetzlich Gemäß § 291a Abs. 7 SGB V dazu beauftragt, die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte („eGK") bundesweit erforderliche interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur aufzubauen und deren Betrieb sowie den Betrieb der Testinfrastruktur und die Durchführung der Testmaßnahmen zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben zum Auftragswert pro Los erfolgen als Platzhalter. Die konkreten Angaben sind Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-09 📅
Name: Dr. Georg Kraus Unternehmensberatung e. K.
Postanschrift: Werner-von-Siemens-str. 2-6
Postort: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: The Boston Consulting Group GmbH
Postanschrift: Schützenstraße 40
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Berlin
🏙️
Name: Siemens Healthineers — Value Partners for Healthcare Consulting
Postanschrift: Friedrichstraße 133
Name: marenas GmbH
Postanschrift: Rosenheimer Str. 116B
Postort: München
Postleitzahl: 81669
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Omni IT GmbH
Postanschrift: Grünwalder Weg 28B
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: München, Landkreis
🏙️
Name: umlaut consulting GmbH
Postanschrift: Blohmstrasse 12
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Hamburg
🏙️
Name: Materna Information & Communications SE
Postanschrift: Voßkuhle 37
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Implement Consulting Group
Postanschrift: Lenbachplatz 5
Postleitzahl: 80333
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 23
24
16
15
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gematik GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.