Beschreibung der Beschaffung
1. Allgemeines
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Im BFD engagieren sich gemäß § 1 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet.
In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist als Auftraggeberin – im Folgendem AG – für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig.
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind Freiwilligendienste für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr. Sie werden vom BAFzA gem. Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) gefördert.
In der Regel dauert der Dienst ein Jahr. Die Durchführung des FSJ liegt in der Zuständigkeit der Zentralstellen der Wohlfahrtsverbände und für das FÖJ in der der Bundesländer.
Der Einsatz im FSJ ist auf zahlreichen Gebieten möglich. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Pflege und Betreuung. Beim FÖJ liegt der Einsatzbereich bei Umwelt- und Naturschutz.
Alle Freiwilligen im BFD, FSJ und FÖJ erhalten für die Zeit ihrer Dienstdauer einen Ausweis mit dem sie ihren Status nachweisen.
2. Auftragsgegenstand und Dauer
Mit der/dem Auftragnehmerin/Auftragnehmer (im Folgenden der AN) wird ein Rahmenvertrag geschlossen, der die jährliche Produktion, Druck und Personalisierung von voraussichtlich folgenden Mengen vorsieht:
— ca. 55 000 Ausweiskarten für den BFD;
— ca. 50 000 Ausweiskarten für das FSJ;
— ca. 3 500 Ausweiskarten für das FÖJ.
Die produzierten Ausweiskarten werden durch den AN personalisiert und an die Empfänger versandt. Die hierfür notwendigen Briefbögen und Versandhüllen sind durch den AN zur Verfügung zu stellen
Die Ausweiskarten werden wöchentlich in einem 14-tägigen Rhythmus –abwechselnd BFD- und FSJ/FÖJ-Ausweise- abgerufen. Eine genaue Abrufmenge ist nicht zu beziffern, da diese abhängig ist von der Anzahl der Freiwilligen. Basierend auf Erfahrungswerten, steigt die Zahl der Freiwilligen in den Monaten Juni – September stark an. In diesem Zeitraum ist mit wesentlich höheren Abrufzahlen zu rechnen.
Bestimmte Mengenabnahmen bzw. Auftragsvolumina werden von Seiten der AG nicht garantiert. Die Mengenabnahme für jedes Vertragsjahr erfolgt bedarfsgerecht.
Falls Mindestmengen im Rahmen des beschriebenen Abrufverfahrens berücksichtigt werden müssen, sind diese im Angebot mitzuteilen.
Die Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Geplanter Vertragsbeginn ist der 1.9.2020.