Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, wovon sämtliche Beratungsbereiche betroffen sein können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht
E_080_421205 bon”
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, wovon sämtliche Beratungsbereiche betroffen sein können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach belgischem Recht, vor allem im Zusammenhang mit:
— allgemeinem Zivilrecht und...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach belgischem Recht, vor allem im Zusammenhang mit:
— allgemeinem Zivilrecht und Handelsrecht,
— gewerblichem Rechtsschutz,
— Haftungsfragen,
— Steuerrecht,
— Gesellschaftsrecht, z. B. Vereins- und Stiftungsrecht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung gemeinnützlichkeitsrechtlicher Aspekte,
— Datenschutzrecht,
— Vergaberecht,
— Insolvenzrecht,
— IT-Recht.
Das betrifft insbesondere Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei F&E-Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern nach belgischem Recht, um eine Bewertung (auch Risikobewertung) der entsprechenden Verträge nach belgischem Recht vornehmen zu können.
Außerdem wird Beratung und Unterstützung bei typischen Zuwendungs- und Auftragsbedingungen öffentlicher Vertragspartner und Beratung und Unterstützung bei Projekten unter dem EU-Forschungsprogramm und verwandten Programmen benötigt.
Die Leistungen gemäß § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Belgisches Recht”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des stellvertretenden Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat das Recht, den Vertrag durch eine einseitige Erklärung um weitere 24 Monate zu verlängern.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte.
2. Bei den unter Ziffer...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte.
2. Bei den unter Ziffer III.1.3) Nr. 1 genannten Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde.
Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im Bereich Belgisches Recht über die Platzierung des Bewerbers.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung, (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4).
Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers (Formblatt Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern, (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4) ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen ist/sind. Insoweit gelten dieselben Anforderungen wie für den Bewerber. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen müssen.
HINWEIS: Statt des Eignungsformblatts kann auch ein eigenes Formblatt verwendet werden, sofern dieses sämtliche geforderte Angaben enthält.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz im Bereich Belgisches Recht jeweils für 2017, 2018, 2019, gerundet auf volle 100 000 EUR...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz im Bereich Belgisches Recht jeweils für 2017, 2018, 2019, gerundet auf volle 100 000 EUR (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4)
Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Dies gilt auch für alle unter Ziff. III.1.3 einzureichenden eignungsbezogenen Erklärungen.
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
(Nachweis und Erklärung folgenden Inhalts im Formblatt Eignung: Ich/wir habe(n) eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, und habe(n) mit dem Teilnahmeantrag entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend), eingereicht. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziff. III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestgesamtjahresumsatz im Bereich Belgisches Recht für das Jahr 2019 i. H. v. 400 000 EUR,
— Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Der Versicherungsnachweis (bzw. unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers) darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Ist der Versicherungsnachweis älter als 6 Monate, muss dieser inhaltlich darlegen, dass der Versicherungsschutz zumindest 6 Monate nach dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bestehen bleibt.
Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen über Leistungen im Bereich Belgisches Recht, die seit dem1.01.2017 erbracht wurden.
2. Anzahl der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen über Leistungen im Bereich Belgisches Recht, die seit dem1.01.2017 erbracht wurden.
2. Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019.
3. Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte im Bereich Belgisches Recht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019.
4. Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im Bereich Belgisches Recht tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im Bereich Belgisches Recht überwiegend tätig sind, mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im Bereich Belgisches Recht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens 4 rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen aus dem Bereich Belgisches Recht, deren Leistungen seit dem 1.1.2017 erbracht wurden. Die Referenzen müssen in der Summe alle unter Ziffer II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung) aufgelisteten Rechtsbereiche abdecken. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN-A4 Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners möglichst mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse oder ähnlicher Angaben um eine Verifizierung der Referenz zu ermöglichen, Angabe des Ausführungszeitraums, Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
— Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte im Bereich Belgisches Recht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2019.
— Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im Bereich Belgisches Recht (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams.
— Rechtsanwälte, die ein Teil des Beratungsteams werden sollen (Hauptansprechpartner, stv. Hauptansprechpartner und ggf. weitere Rechtsanwälte), müssen im Bereich Belgisches Recht seit mindestens 3 Jahren überwiegend tätig sein.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“§ 3 BRAO und/oder eine entsprechende Vorschrift im belgischen Recht.
Hinweis: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Anforderung vorzulegen....”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 3 BRAO und/oder eine entsprechende Vorschrift im belgischen Recht.
Hinweis: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Anforderung vorzulegen. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-15
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-01 📅
“A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt...”
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz) einzureichen. Bzgl. der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III13) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach §123 Abs.1 bis 4 GWB und §124 Abs.1 GWB, nach §§21 Abs.1 und Abs.3 i.V.m. §23 Abs.2 und Abs.3 AEntG, nach §§19 Abs.1 und Abs.3 i.V.m. §21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4) zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschl. auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 7.12.2020,12.00 Uhr gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt §47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach §123 und §124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52175
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an",
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe”
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de📧
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 224-550897 (2020-11-12)
Ergänzende Angaben (2020-12-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 224-550897
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Belgisches...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Belgisches Recht / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Kompetenz des Hauptansprechpartners / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Kompetenz des stellvertretenden Hauptansprechpartners / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 40 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Belgisches...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Belgisches Recht / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Kompetenz des Hauptansprechpartners / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Kompetenz des stellvertretenden Hauptansprechpartners / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium: Sprachkenntnisse von Hauptansprechpartner und stellvertretendem Hauptansprechpartner / Gewichtung 10 %
Preis - Gewichtung: 40 %
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 238-589038 (2020-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft e.V. als eine nach Art. 91 b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, wovon sämtliche Beratungsbereiche betroffen sein können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 224-550897
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag über Rechtsdienstleistungen im Bereich Belgisches Recht
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Simont braun scrl
Postort: Brussels
Land: Belgien 🇧🇪
Region: Belgique/België 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt...”
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz) einzureichen. Bzgl. der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III13) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 bis 4 GWB und § 124 Abs.1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/31ecd28a-e9f0-4d04-822d-08232fc624a4) zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschl. auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 7.12.2020,12.00 Uhr gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall
Erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die
Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft
Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich
Des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Quelle: OJS 2021/S 055-138910 (2021-03-16)