Rahmenverträge über Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Deutsches und europäisches Zollrecht, Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea), Vergaberecht, Steuerrecht
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in Losen in den Bereichen Deutsches und europäisches Zollrecht (Los 1), Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea) (Los 2), Vergaberecht (Los 3) und Steuerrecht (Los 4) zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, wovon sämtliche Beratungsbereiche betroffen sein können. Hierzu soll jeweils ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenverträge über Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Deutsches und europäisches Zollrecht, Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea), Vergaberecht,...”
Titel
Rahmenverträge über Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Deutsches und europäisches Zollrecht, Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea), Vergaberecht, Steuerrecht
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Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in Losen in den Bereichen Deutsches und europäisches Zollrecht (Los 1), Asiatisches Recht...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen in Losen in den Bereichen Deutsches und europäisches Zollrecht (Los 1), Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea) (Los 2), Vergaberecht (Los 3) und Steuerrecht (Los 4) zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft e. V. als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, wovon sämtliche Beratungsbereiche betroffen sein können. Hierzu soll jeweils ein Rahmenvertrag pro Los über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen geschlossen werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Deutsches und europäisches Zollrecht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei sämtlichen zollrechtlichen Fragestellungen (DE, EU), insbesondere:
— Klärung von Zolltariffragen (Einreihen...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei sämtlichen zollrechtlichen Fragestellungen (DE, EU), insbesondere:
— Klärung von Zolltariffragen (Einreihen von Waren in den Zolltarif, verbindliche/unverbindliche Zolltarifauskünfte) inkl. Beachtung von Verboten, Beschränkungen und Genehmigungen; Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen; ggf. Selbstanzeigeberatung;
— Unterstützung beim Aufbau bzw. Prüfung des IKS Zoll (internen Kontrollsystem Zoll) inkl. Analyse des Optimierungsbedarfes und Unterstützung bei der Erstellung von Arbeits- und Organisationsanweisungen nach erfolgter Risikoanalyse innerbetrieblicher Strukturen/Prozesse, Kontrollmechanismen, Dokumentations- und Meldepflichten;
— Interimsmanagement im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsbereich von Unternehmen bzw. kurzfristige personelle Unterstützung bei Projekten;
— Erarbeitung von Lösungen zur Abgabenreduzierung, zur Senkung von Importzöllen oder Bestätigung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes; Prüfung der Nutzung von Vergünstigungen des Warenursprungs- und Präferenzrechts; Prüfung möglicher Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen, vor allem bei der Strom- und Energiesteuer;
— Erlass und Erstattung gesetzlich nicht geschuldeter Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern.
Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Deutsches und europäisches Zollrecht”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Kompetenz des stellvertretenden Hauptansprechpartners
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat das Recht, den Vertrag durch eine einseitige Erklärung um weitere 24 Monate zu verlängern.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte.
2. Bei den unter Ziffer...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Anzahl der Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) Nr. 1. Für jede wertbare Referenz erhält der Bewerber 2 Punkte.
2. Bei den unter Ziffer III.1.3) Nr. 1 genannten Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde.
Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach Asiatischem Recht (Japan, China, Südkorea), vor allem im Zusammenhang mit
— allgemeinem...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach Asiatischem Recht (Japan, China, Südkorea), vor allem im Zusammenhang mit
— allgemeinem Zivilrecht und Handelsrecht;
— gewerblichem Rechtsschutz;
— Haftungsfragen;
— Steuerrecht;
— Gesellschaftsrecht, z.B. Vereins- und Stiftungsrecht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung gemeinnützlichkeitsrechtlicher Aspekte;
— Datenschutzrecht;
— Vergaberecht;
— Insolvenzrecht;
— IT-Recht.
Das betrifft insbesondere die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei F&E-Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern nach asiatischem Recht, um eine Bewertung (auch Risikobewertung) der entsprechenden Verträge nach asiatischem Recht vornehmen zu können.
Außerdem wird Beratung und Unterstützung bei typischen Zuwendungs- und Auftragsbedingungen öffentlicher Vertragspartner benötigt.
Leistungen gemäß § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere Leistungen im Bereich Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea)”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Vergaberecht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei vergaberechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der
— Vorbereitung und Durchführung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei vergaberechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der
— Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren;
— Erstellung von Gutachten;
— Duchführung von Schulungen;
Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere im Bereich Vergaberecht” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 400 000 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Steuerrecht
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen rund um eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, insbesondere in Bezug auf
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen rund um eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, insbesondere in Bezug auf
— Gemeinnützigkeitsrecht;
— Umsatzsteuerrecht;
— sonstige Ertragsteuern und Verbrauchsteuern;
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen rund um Tätigkeiten einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung im Ausland, insbesondere in Bezug auf
— steuerliche Betriebsstätten im Ausland;
— Quellensteuer;
— Umsatzsteuer;
— Vereins- und Gesellschaftsgründungen;
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen in Bezug auf Tochtergesellschaften im Ausland
Anfertigung von Unternehmensbewertungen
Leistungen gemäß § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an die Rechtsberatungsleistungen, insbesondere im Bereich Steuerrecht”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Eignung, [http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7)
Eine Verpflichtungserklärung eines Unterauftragnehmers (Formblatt Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern, [http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) ist mit Einreichung des Teilnahmeantrags nur dann zwingend vorzulegen, sofern dessen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) benötigt wird. In diesem Fall ist auch die Eignung des oder der Unterauftragnehmer für die Bereiche nachzuweisen, für die der oder die Unterauftragnehmer vorgesehen ist/sind. Insoweit gelten dieselben Anforderungen wie für den Bewerber. Ansonsten ist mit dem Angebot anzugeben, ob und in welchem Umfang der Einsatz des Unterauftragnehmers geplant ist. Nach gesonderter Aufforderung sind die geforderten Erklärungen unter namentlicher Benennung des oder der Unterauftragnehmer zwingend vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Erklärungen der Unterauftragnehmer unabhängig von dem Zeitpunkt der Einreichung der Erklärung in Textform vorliegen und den Aussteller erkennen lassen müssen.
HINWEIS: Statt des Eignungsformblatts kann auch ein eigenes Formblatt verwendet werden, sofern dieses sämtliche geforderte Angaben enthält.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz im relevanten Rechtsbereich (je nach Los) jeweils für 2017, 2018, 2019, gerundet auf volle 100 000 EUR (Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtjahresumsatz im relevanten Rechtsbereich (je nach Los) jeweils für 2017, 2018, 2019, gerundet auf volle 100 000 EUR (Formblatt Eignung, [http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7)
Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Gesellschaften, die weniger als 3 Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Dies gilt auch für alle unter Ziff. III.1.3 einzureichenden eignungsbezogenen Erklärungen.
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
(Nachweis und Erklärung folgenden Inhalts im Formblatt Eignung: Ich/wir habe(n) eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird, und habe(n) mit dem Teilnahmeantrag entweder einen aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend), eingereicht. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziff. III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestgesamtjahresumsatz im relevanten Rechtsbereich (je nach Los) für das Jahr 2019 i. H. v.:
—— 400 000 EUR für das Los 1;
—— 400 000 EUR für das Los 2;
—— 500 000 EUR für das Los 3;
—— 400 000 EUR für das Los 4
— Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Der Versicherungsnachweis (bzw. unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers) darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein. Ist der Versicherungsnachweis älter als 6 Monate, muss dieser inhaltlich darlegen, dass der Versicherungsschutz zumindest 6 Monate nach dem Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge bestehen bleibt.
Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen über Leistungen im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los), die seit dem 1.1.2017 erbracht wurden.
2. Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen über Leistungen im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los), die seit dem 1.1.2017 erbracht wurden.
2. Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019.
3. Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019.
4. Für die Lose 3 und 4: Anzahl der festangestellten Fachanwälte gemäß Fachanwaltsordnung für den jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019:
Für das Los 3: Fachanwalt für Vergaberecht
Für das Los 4: Fachanwalt für Steuerrecht
5. Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im jeweiligen Rechtsbereich überwiegend tätig sind), mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich, Fachanwaltstitel nach FAO für die Lose 3 und 4 (ja/nein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen, deren Leistungen seit dem 1.1.2017 erbracht wurden.
Für das Los 1: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Deutsches und europäisches Zollrecht
Für das Los 2: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea). Die Referenzen müssen in der Summe alle unter Ziffer II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung zu Los 2) aufgelisteten Rechtsbereiche sowie in der Summe alle Länderbezüge abdecken;
Für das Los 3: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Vergaberecht;
Für das Los 4: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Steuerrecht.
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN-A4 Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners möglichst mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse oder ähnlicher Angaben um eine Verifizierung der Referenz zu ermöglichen, Angabe des Ausführungszeitraums, Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
— Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los und bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2019;
— Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams;
— Rechtsanwälte, die ein Teil des Beratungsteams werden sollen (Hauptansprechpartner, stv. Hauptansprechpartner und ggf.weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen), müssen im jeweiligen Rechtsbereich seit mindestens 3 Jahren überwiegend tätig sein. Für Los 2 müssen die Mitglieder des Beratungsteams in Summe eine überwiegende Tätigkeit mit sämtlichen Länderbezügen vorweisen können;
— Für die Lose 3 und 4: mindestens 1 Fachanwalt für den jeweiligen Rechtsbereich gemäß Fachanwaltsordnung (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 BRAO...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 BRAO und/oder eine entsprechende Vorschrift im Recht eines für die Leistungserbringung relevanten Staates.
HINWEIS: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sowie die Fachanwaltsurkunde (Los 3 und 4) sind auf Anforderung vorzulegen. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-19
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
“A)Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte...”
A)Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt(http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7)zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage(max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz)einzureichen. Bezüglich der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III.1.3) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis(Kopie ausreichend)oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B)Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 bis 4 GWB und § 124 Abs.1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs.2 und Abs.3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. §21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C)Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektr. Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D)Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr gestellt wurden.
E)Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F)Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben,ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G)Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52175
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich
Des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
— § 135 GWB Unwirksamkeit;
— § 160 GWB Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe”
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de📧
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 185-446813 (2020-09-18)
Ergänzende Angaben (2020-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal Deutsche eVergabe”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 185-446813
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“5. Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Text
5. Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im jeweiligen Rechtsbereich überwiegend tätig sind), mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich, Fachanwaltstitel nach FAO für die Lose 3 und 4 (ja/nein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen, deren Leistungen seit dem 1.1.2017 erbracht wurden.
Für das Los 1: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Deutsches und europäisches Zollrecht
Für das Los 2: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea). Die Referenzen müssen in der Summe alle unter Ziffer II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung zu Los 2) aufgelisteten Rechtsbereiche sowie in der Summe alle Länderbezüge abdecken;
Für das Los 3: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Vergaberecht;
Für das Los 4: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Steuerrecht.
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN-A4 Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners möglichst mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse oder ähnlicher Angaben um eine Verifizierung der Referenz zu ermöglichen, Angabe des Ausführungszeitraums, Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
— Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los und bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2019;
— Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams;
— Rechtsanwälte, die ein Teil des Beratungsteams werden sollen (Hauptansprechpartner, stv. Hauptansprechpartner und ggf.weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen), müssen im jeweiligen Rechtsbereich seit mindestens 3 Jahren überwiegend tätig sein. Für Los 2 müssen die Mitglieder des Beratungsteams in Summe eine überwiegende Tätigkeit mit sämtlichen Länderbezügen vorweisen können;
— Für die Lose 3 und 4: mindestens 1 Fachanwalt für den jeweiligen Rechtsbereich gemäß Fachanwaltsordnung (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“5. Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Text
5. Angaben zum Beratungsteam, also Rechtsanwälten, die überwiegend im jeweiligen Rechtsbereich tätig sind und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen bzw. Steuerberatern (nur Los 4) (Hauptansprechpartner, stellvertretender Hauptansprechpartner und weitere Rechtsanwälte, die im jeweiligen Rechtsbereich überwiegend tätig sind oder Steuerberater (nur Los 4)), mit folgenden Angaben: Name, Status (z. B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung (in Jahren) und Berufserfahrung (in Jahren) als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich/als Steuerberater (nur Los 4), Fachanwaltstitel nach FAO für die Lose 3 und 4 (ja/nein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Rechtsanwaltsgesellschaften können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Rechtsanwaltsgesellschaftsbezogene Referenzen, deren Leistungen seit dem 1.1.2017 erbracht wurden.
Für das Los 1: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Deutsches und europäisches Zollrecht
Für das Los 2: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea). Die Referenzen müssen in der Summe alle unter Ziffer II.2.4 (Beschreibung der Beschaffung zu Los 2) aufgelisteten Rechtsbereiche sowie in der Summe alle Länderbezüge abdecken;
Für das Los 3: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Vergaberecht;
Für das Los 4: mindestens 4 Referenzen aus dem Bereich Steuerrecht.
Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal 2 DIN-A4 Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners möglichst mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse oder ähnlicher Angaben um eine Verifizierung der Referenz zu ermöglichen, Angabe des Ausführungszeitraums, Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen.
— Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsbereich (je nach Los und bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2019;
— Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt im jeweiligen Rechtsbereich (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams;
— Rechtsanwälte, die ein Teil des Beratungsteams werden sollen (Hauptansprechpartner, stv. Hauptansprechpartner und ggf. weitere Rechtsanwälte), müssen im jeweiligen Rechtsbereich seit mindestens 3 Jahren überwiegend tätig sein. Steuerberater (Los 4) müssen seit mindestens 3 Jahren als Steuerberater tätig sein. Für Los 2 müssen die Mitglieder des Beratungsteams in Summe eine überwiegende Tätigkeit mit sämtlichen Länderbezügen vorweisen können;
— Für die Lose 3 und 4: mindestens 1 Fachanwalt für den jeweiligen Rechtsbereich gemäß Fachanwaltsordnung (bezogen auf Vollzeitstellen) als Teil des Beratungsteams.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Alter Wert
Text:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 BRAO...”
Text
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 BRAO und/oder eine entsprechende Vorschrift im Recht eines für die Leistungserbringung relevanten Staates. Hinweis: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft bzw. sowie die Fachanwaltsurkunde (Los 3 und 4) sind auf Anforderung vorzulegen. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 BRAO...”
Text
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 BRAO und/oder eine entsprechende Vorschrift im Recht eines für die Leistungserbringung relevanten Staates. Für Los 4: ggf. Steuerberater (§ 32 StBerG).
Hinweis: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft bzw. ggf. die Berufsurkunde (Los 4) sowie die Fachanwaltsurkunde (Los 3 und 4) sind auf Anforderung vorzulegen. Dem Nachweis in einer Fremdsprache ist eine Übersetzung beizufügen.
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Quelle: OJS 2020/S 197-477549 (2020-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen rund um eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, insbesondere in Bezug auf
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen rund um eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, insbesondere in Bezug auf
— Gemeinnützigkeitsrecht,
— Umsatzsteuerrecht,
— sonstige Ertragsteuern und Verbrauchsteuern.
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen rund um Tätigkeiten einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung im Ausland, insbesondere in Bezug auf
— steuerliche Betriebsstätten im Ausland,
— Quellensteuer,
— Umsatzsteuer,
— Vereins- und Gesellschaftsgründungen.
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei steuerlichen Fragestellungen in Bezug auf Tochtergesellschaften im Ausland
Anfertigung von Unternehmensbewertungen
Leistungen gemäß § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 185-446813
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Steuerrecht
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BRL Boege Rohde Luebbehuesen
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte...”
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt(http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7)zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage(max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz)einzureichen. Bezüglich der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III.1.3) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis(Kopie ausreichend)oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 bis 4 GWB und § 124 Abs.1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs.3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. §21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zum Herunterladen zur Verfügung.Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektr. Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben,ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich
Des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
— § 135 GWB Unwirksamkeit
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
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Quelle: OJS 2021/S 015-033501 (2021-01-18)
Ergänzende Angaben (2021-02-01)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Los-Identifikationsnummer: 1 (Zollrecht)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2020-11-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-01-20 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Das Verfahren wird für dieses Los in den Stand vor Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zurückversetzt.”
Quelle: OJS 2021/S 025-062107 (2021-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach Asiatischem Recht (Japan, China, Südkorea), vor allem im Zusammenhang mit
— allgemeinem...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Rechtsfragen nach Asiatischem Recht (Japan, China, Südkorea), vor allem im Zusammenhang mit
— allgemeinem Zivilrecht und Handelsrecht,
— gewerblichem Rechtsschutz,
— Haftungsfragen,
— Steuerrecht,
— Gesellschaftsrecht, z. B. Vereins- und Stiftungsrecht, gegebenenfalls unter Berücksichtigung gemeinnützlichkeitsrechtlicher Aspekte,
— Datenschutzrecht,
— Vergaberecht,
— Insolvenzrecht,
— IT-Recht.
Das betrifft insbesondere die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei F&E-Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern nach asiatischem Recht, um eine Bewertung (auch Risikobewertung) der entsprechenden Verträge nach asiatischem Recht vornehmen zu können.
Außerdem wird Beratung und Unterstützung bei typischen Zuwendungs- und Auftragsbedingungen öffentlicher Vertragspartner benötigt.
Leistungen gemäß § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Asiatisches Recht (Japan, China, Südkorea)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-01 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater
Postort: Stuttgart
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte...”
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt(http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz) einzureichen. Bezüglich der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III.1.3) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektr. Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;"
— § 135 GWB Unwirksamkeit;
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
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Quelle: OJS 2021/S 055-138700 (2021-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei vergaberechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der
— Vorbereitung und Durchführung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei vergaberechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der
— Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren,
— Erstellung von Gutachten,
— Durchführung von Schulungen.
Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Vergaberecht
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rechtsanwälte Kraus, Sienz & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postort: München
Region: Bayern🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 000 💰
“A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt...”
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz) einzureichen. Bezüglich der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III.1.3) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend)oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs.1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. §21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektr. Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB:
„Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
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Quelle: OJS 2021/S 055-138701 (2021-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei sämtlichen zollrechtlichen Fragestellungen (DE, EU), insbesondere:
— Klärung von Zolltariffragen (Einreihen...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei sämtlichen zollrechtlichen Fragestellungen (DE, EU), insbesondere:
— Klärung von Zolltariffragen (Einreihen von Waren in den Zolltarif, verbindliche/unverbindliche Zolltarifauskünfte) inkl. Beachtung von Verboten, Beschränkungen und Genehmigungen; Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen; ggf. Selbstanzeigeberatung,
— Unterstützung beim Aufbau bzw. Prüfung des IKS Zoll (internen Kontrollsystem Zoll) inkl. Analyse des Optimierungsbedarfes und Unterstützung bei der Erstellung von Arbeits- und Organisationsanweisungen nach erfolgter Risikoanalyse innerbetrieblicher Strukturen/Prozesse, Kontrollmechanismen, Dokumentations- und Meldepflichten,
— Interimsmanagement im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsbereich von Unternehmen bzw. kurzfristige personelle Unterstützung bei Projekten,
— Erarbeitung von Lösungen zur Abgabenreduzierung, zur Senkung von Importzöllen oder Bestätigung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes; Prüfung der Nutzung von Vergünstigungen des Warenursprungs- und Präferenzrechts; Prüfung möglicher Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen, vor allem bei der Strom- und Energiesteuer,
— Erlass und Erstattung gesetzlich nicht geschuldeter Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern.
Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Deutsches und europäisches Zollrecht
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Noerr LLP
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte...”
A) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist möglichst das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt(http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7)zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine aussagekräftige Referenzdarstellung auf eigener Unterlage(max. 2 DIN A4-Seiten pro Referenz)einzureichen. Bezüglich der Anforderungen an die Referenzdarstellungen wird auf Ziff. III.1.3) verwiesen. Außerdem wird der aktuelle Berufshaftpflichtversicherungsnachweis(Kopie ausreichend)oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert.
B) Die Bewerber haben die Eigenerklärungen darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. §21 MiLoG und nach §21 SchwarzArbG vorliegen (s. Eignungsformblatt in den Vergabeunterlagen).
C) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform unter (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/538dc06c-1468-446a-8a80-384c9ffb6cd7) zum Herunterladen zur Verfügung.Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektr. Weg über die Vergabeplattform. Die potenziellen Bewerber werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bewerbern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
D) Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über die Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 12.10.2020, 12.00 Uhr gestellt wurden.
E) Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
F) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
G) Wenn ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Rechtsanwaltsgesellschaften, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass eine andere Rechtsanwaltsgesellschaft ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei dieser zwingende oder fakultative Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber diese innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten einer anderen Rechtsanwaltsgesellschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber zudem eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bewerbers und der anderen Rechtsanwaltsgesellschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich
Des genauen Wortlauts die vorbenannten gesetzlichen Regelungen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, insbesondere 134 Abs. 2 GWB: "Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
„Hinweis“:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig, da eine Überschreitung des Schwellenwerts nicht gegeben ist. Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in diesem Vergabeverfahren und allen diesbezüglichen Vergabeunterlagen aus Vereinfachungsgründen gleichgestellt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe”
Quelle: OJS 2021/S 062-157865 (2021-03-25)