Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rasterkraftmikroskop (AFM)
025037/19
Produkte/Dienstleistungen: Mikroskope📦
Kurze Beschreibung: Rasterkraftmikroskop (AFM).
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 275862.06 💰
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Institut für Halbleiter- und Mikrosystemtechnik
Lehrstuhl für Nanoelektronische Materialien
Nöthnitzer Straße 64
01187 Dresden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das im Rahmen des offenen Verfahrens ausgeschriebene Rasterkraftmikroskop (AFM) soll in der Professur für Nanoelektronische Materialien der Technischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das im Rahmen des offenen Verfahrens ausgeschriebene Rasterkraftmikroskop (AFM) soll in der Professur für Nanoelektronische Materialien der Technischen Dresden eingesetzt werden.
Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines geeigneten und leistungsstarken AFM-Systems, wobei Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in die Nutzung, Auswertung und Problembehebung eingeschlossen sind.
Ein Forschungsschwerpunkt der Arbeitsgruppe liegt in der Untersuchung von strukturellen, mechanischen, dielektrischen und piezoelektrischen Eigenschaften von Silizium-basierten Nanodrähten sowie von Hafnium-/Zirkonium-basierten ferroelektrischen Schichten.
Nachfolgende Komponenten und Leistungsbestandteile umfasst der Leistungsgegenstand:
— AFM Hauptkammer;
— CCD Kamera;
— Scanner und Probenraum;
— Erweiterbarkeit: „Band Excitation Spectroscopy (BEPS)" kompatibel und weitere Messmodi;
— Offline-Analyse-Software;
— Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung vor-Ort beim Auftraggeber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 275862.06 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 2
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung...”
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners.
Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein:
— Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung;
— eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und der Leistungszeitraum.
Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe,
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen,
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Referenzliste
Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Referenzliste
Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme bereits erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Zu 2. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 4. Erklärung(en) zu Unteraufträgen
Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Zu 5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mindestanforderung: Die Vorlage des Nachweises mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-31
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-31
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote...”
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits. Informationen des Plattformbetreibers: https://www.evergabe.de/faq
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 149-364588 (2020-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 275862.07 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das im Rahmen des offenen Verfahrens beauftragte Rasterkraftmikroskop (AFM) soll in der Professur für Nanoelektronische Materialien der Technischen Dresden...”
Beschreibung der Beschaffung
Das im Rahmen des offenen Verfahrens beauftragte Rasterkraftmikroskop (AFM) soll in der Professur für Nanoelektronische Materialien der Technischen Dresden eingesetzt werden. Das Ziel der Ausschreibung war die Beschaffung eines geeigneten und leistungsstarken AFM-Systems, wobei Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in die Nutzung, Auswertung und Problembehebung eingeschlossen sind. Ein Forschungsschwerpunkt der Arbeitsgruppe liegt in der Untersuchung von strukturellen, mechanischen, dielektrischen und piezoelektrischen Eigenschaften von Silizium-basierten Nanodrähten sowie von Hafnium-/Zirkonium-basierten ferroelektrischen Schichten. Nachfolgende Komponenten und Leistungsbestandteile umfasst der Leistungsgegenstand:
— AFM Hauptkammer,
— CCD Kamera,
— Scanner und Probenraum,
— Erweiterbarkeit: „Band Excitation Spectroscopy (BEPS)“ kompatibel und weitere Messmodi — Offline-Analyse-Software,
— Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und Einweisung vor-Ort beim Auftraggeber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Kostenkriterium (Name): Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018
Kostenkriterium (Gewichtung): 100,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 149-364588
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rasterkraftmikroskop (AFM)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oxford Instruments GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 15a
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61229370📞
E-Mail: florian.johann@oxinst.com📧
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275862.06 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275862.07 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 224-550280 (2020-11-12)