Die folgenden Anforderungen sind wegen ihrer Bedeutung für den Auftraggeber im Rahmen jedes Loses der vorliegenden Ausschreibung vollumfänglich zu gewährleisten. Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können. Insbesondere nicht von der vorliegenden Ausschreibung umfasst sind arbeits- und strafrechtliche Beratungsleistungen. Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 5 000 EUR und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Kurze Beschreibung:
Die folgenden Anforderungen sind wegen ihrer Bedeutung für den Auftraggeber im Rahmen jedes Loses der vorliegenden Ausschreibung vollumfänglich zu gewährleisten.
Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können.
Insbesondere nicht von der vorliegenden Ausschreibung umfasst sind arbeits- und strafrechtliche Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 5 000 EUR und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Die folgenden Anforderungen sind wegen ihrer Bedeutung für den Auftraggeber im Rahmen jedes Loses der vorliegenden Ausschreibung vollumfänglich zu gewährleisten.
Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können.
Insbesondere nicht von der vorliegenden Ausschreibung umfasst sind arbeits- und strafrechtliche Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 5 000 EUR und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Juristische Beratung und Vertretung📦 Rechtsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de🌏
E-Mail: daniela.manns@dlr.de📧
Telefon: +49 2203/601-3021📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E95923839🌏
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
I. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
II. Eignungsleihe Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III. Unteraufträge: Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, mit Hilfe des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
I. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
II. Eignungsleihe Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III. Unteraufträge: Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, mit Hilfe des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die folgenden Anforderungen sind wegen ihrer Bedeutung für den Auftraggeber im Rahmen jedes Loses der vorliegenden Ausschreibung vollumfänglich zu gewährleisten.
Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können.
Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können.
Insbesondere nicht von der vorliegenden Ausschreibung umfasst sind arbeits- und strafrechtliche Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 5 000 EUR und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Bezeichnung des Loses: Forschungs- und Entwicklungsvertragsrecht im Zusammenhang mit gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Datenschutz- und Geheimnisschutzrechts, jeweils einschließlich IT-rechtlicher Bezüge
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kern-Asset der Großforschungseinrichtung DLR ist Wissen. Dessen Gewinn, dessen Schutz und dessen Nutzung sind zentrale Herausforderungen im Rahmen der Tätigkeit des DLR. Die hierauf bezogenen Rechtsbereiche, namentlich die anwaltliche Beratung und Unterstützung in den Bereichen des IT-Rechts, Datenschutz- und Geheimnisschutzrechts sowie des Forschungs- und Entwicklungsvertragsrechts im Zusammenhang mit gewerblichem Rechtsschutz und dem Urheberrecht sind Gegenstand des Loses 1.
Kern-Asset der Großforschungseinrichtung DLR ist Wissen. Dessen Gewinn, dessen Schutz und dessen Nutzung sind zentrale Herausforderungen im Rahmen der Tätigkeit des DLR. Die hierauf bezogenen Rechtsbereiche, namentlich die anwaltliche Beratung und Unterstützung in den Bereichen des IT-Rechts, Datenschutz- und Geheimnisschutzrechts sowie des Forschungs- und Entwicklungsvertragsrechts im Zusammenhang mit gewerblichem Rechtsschutz und dem Urheberrecht sind Gegenstand des Loses 1.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 2 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Öffentliches Exportkontrollrecht
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf den mit der Finanzierung des DLR über öffentliche Mittel verbundenen besonderen rechtlichen Status sind weitere spezielle öffentlich-rechtliche Implikationen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei der Mittelverwendung im Rahmen der Durchführung der Einkaufsaktivitäten und im Rahmen von Forschungskooperationen des DLR zu beachten. Gegenstand des Loses 2 sind insoweit anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des öffentlichen Exportkontrollrechts.
Im Hinblick auf den mit der Finanzierung des DLR über öffentliche Mittel verbundenen besonderen rechtlichen Status sind weitere spezielle öffentlich-rechtliche Implikationen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei der Mittelverwendung im Rahmen der Durchführung der Einkaufsaktivitäten und im Rahmen von Forschungskooperationen des DLR zu beachten. Gegenstand des Loses 2 sind insoweit anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des öffentlichen Exportkontrollrechts.
Bezeichnung des Loses: EU Beihilferecht
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf den mit der Finanzierung des DLR über öffentliche Mittel verbundenen besonderen rechtlichen Status sind weitere spezielle öffentlich-rechtliche Implikationen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei der Mittelverwendung im Rahmen der Durchführung der Einkaufsaktivitäten und im Rahmen von Forschungskooperationen des DLR zu beachten.
Im Hinblick auf den mit der Finanzierung des DLR über öffentliche Mittel verbundenen besonderen rechtlichen Status sind weitere spezielle öffentlich-rechtliche Implikationen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei der Mittelverwendung im Rahmen der Durchführung der Einkaufsaktivitäten und im Rahmen von Forschungskooperationen des DLR zu beachten.
Bezeichnung des Loses: Vergaberecht im durch Fördermittel geförderten Forschungs- und Entwicklungsbereich
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Im Hinblick auf den mit der Finanzierung des DLR über öffentliche Mittel verbundenen besonderen rechtlichen Status sind weitere spezielle öffentlich-rechtliche Implikationen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei der Mittelverwendung im Rahmen der Durchführung der Einkaufsaktivitäten und im Rahmen von Forschungskooperationen des DLR zu beachten. Ausschließlicher Gegenstand des Loses 4 sind insoweit anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts im durch Fördermittel geförderten Forschungs- und Entwicklungsbereich.
Im Hinblick auf den mit der Finanzierung des DLR über öffentliche Mittel verbundenen besonderen rechtlichen Status sind weitere spezielle öffentlich-rechtliche Implikationen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere bei der Mittelverwendung im Rahmen der Durchführung der Einkaufsaktivitäten und im Rahmen von Forschungskooperationen des DLR zu beachten. Ausschließlicher Gegenstand des Loses 4 sind insoweit anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des öffentlichen Vergaberechts im durch Fördermittel geförderten Forschungs- und Entwicklungsbereich.
Bezeichnung des Loses: Vereins-, Handels- und Gesellschaftsrecht, einschl. M&A
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 5 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, die insbesondere bei der Bewältigung der Gründung, Ausgrün-dung, Beteiligung des DLR von bzw. an wissenschaftlichen Einheiten eine Rolle zum Tragen kommen können. Angesprochen sind hier vor allem drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte im Verbund mit anderen Partnern sowie die rechtliche Beratung und Unterstützung auf dem Feld der Unternehmensorganisation.
Gegenstand des Loses 5 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, die insbesondere bei der Bewältigung der Gründung, Ausgrün-dung, Beteiligung des DLR von bzw. an wissenschaftlichen Einheiten eine Rolle zum Tragen kommen können. Angesprochen sind hier vor allem drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte im Verbund mit anderen Partnern sowie die rechtliche Beratung und Unterstützung auf dem Feld der Unternehmensorganisation.
Bezeichnung des Loses: Immobilienwirtschaftsrecht, einschl. gewerbliches Mietrecht
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 6 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts, einschl. des gewerblichen Mietrechts. Das DLR ist sowohl Eigentümer einer Vielzahl von Liegenschaften als auch Mieter gewerblicher Mietobjekte. In diesen Rollen tritt das DLR bei Bedarf auch als Bauherr in Erscheinung. Die sich hieraus ergebenden immobilienbezogenen Themen sind beispielsweise Gegenstand auf dem Feld der Unternehmensorganisation und -entwicklung.
Gegenstand des Loses 6 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts, einschl. des gewerblichen Mietrechts. Das DLR ist sowohl Eigentümer einer Vielzahl von Liegenschaften als auch Mieter gewerblicher Mietobjekte. In diesen Rollen tritt das DLR bei Bedarf auch als Bauherr in Erscheinung. Die sich hieraus ergebenden immobilienbezogenen Themen sind beispielsweise Gegenstand auf dem Feld der Unternehmensorganisation und -entwicklung.
Bezeichnung des Loses: Infrastruktur- und Verkehrsrecht, insb. Luftfahrtrecht
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 7 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Infrastruktur- und Verkehrsrecht, insb. Luftfahrtrecht.
Bezeichnung des Loses: Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Für das DLR von essentieller Bedeutung ist eine optimale rechtliche Aufgabenbewältigung in den Bereichen des Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht im Umfeld der wissenschaftlichen „Großforschungseinrichtung DLR“. Gerade diese Beratungsbereiche sind Angelpunkt sämtlicher weiterer Beratungsbereiche, wirken in diese hinein und haben wegen der dahinter stehenden hohen status- und haftungsrechtlichen Risiken eine herausgehobene Bedeutung für das DLR.
Für das DLR von essentieller Bedeutung ist eine optimale rechtliche Aufgabenbewältigung in den Bereichen des Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht im Umfeld der wissenschaftlichen „Großforschungseinrichtung DLR“. Gerade diese Beratungsbereiche sind Angelpunkt sämtlicher weiterer Beratungsbereiche, wirken in diese hinein und haben wegen der dahinter stehenden hohen status- und haftungsrechtlichen Risiken eine herausgehobene Bedeutung für das DLR.
Das DLR ist das nationale Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt, Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung sowie Dachorganisation für den national größten Projektträger und stützt sich auf seinen Status als eine nach Art. 91b GG gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. gemeinsam von Bund und Ländern in erheblichem Umfang institutionell gefördert wird. Das DLR unterliegt insoweit der Kontrolle des Bundesrechnungshofes. Das Verhalten des DLR im Rechtsverkehr mit Dritten muss daher stets seine satzungsmäßige Verfasstheit und seine zuwendungs- und steuerrechtliche Gebundenheit im Blick haben.
Das DLR ist das nationale Forschungszentrum für Luft- und Raumfahrt, Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung sowie Dachorganisation für den national größten Projektträger und stützt sich auf seinen Status als eine nach Art. 91b GG gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, die als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. gemeinsam von Bund und Ländern in erheblichem Umfang institutionell gefördert wird. Das DLR unterliegt insoweit der Kontrolle des Bundesrechnungshofes. Das Verhalten des DLR im Rechtsverkehr mit Dritten muss daher stets seine satzungsmäßige Verfasstheit und seine zuwendungs- und steuerrechtliche Gebundenheit im Blick haben.
Gerade mit Blick auf dieses besondere verfassungs-, steuer- und zuwendungsrechtlichen Anforderungspaket und den hiermit verbundenen gesteigerten Risiken, denen die Tätigkeit des DLR in finanzieller und statusrechtlicher Hinsicht unterliegt, ist es für den Auftraggeber von herausgehobenem Interesse, dass im Rahmen der Auftragsdurchführung den vorgenannten speziellen rechtlichen, organisatorischen und politischen Rahmenbedingungen der Großforschungseinrichtung DLR besonders Rechnung getragen wird. Die Erbringung der ausgeschriebenen anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfordert vor diesem Hintergrund ein gesteigertes und gefestigtes Maß an Erfahrung im Umgang mit den durch den Betrieb einer nationalen Großforschungseinrichtung auf-geworfenen organisatorischen, strukturellen und rechtlichen Implikationen sowie gleichermaßen mit den unterschiedlichen Stakeholdern. Deren Berücksichtigung und Rückkopplung soll vom potentiellen Auftragnehmer daher im Rahmen jeder Einzelbeauftragung über seine Qualitätsmanagementprozesse gerade auch im Hinblick auf eine in ihrer Gesamtheit widerspruchsfreie Beratung und Unterstützung des DLR gewährleistet werden.
Gerade mit Blick auf dieses besondere verfassungs-, steuer- und zuwendungsrechtlichen Anforderungspaket und den hiermit verbundenen gesteigerten Risiken, denen die Tätigkeit des DLR in finanzieller und statusrechtlicher Hinsicht unterliegt, ist es für den Auftraggeber von herausgehobenem Interesse, dass im Rahmen der Auftragsdurchführung den vorgenannten speziellen rechtlichen, organisatorischen und politischen Rahmenbedingungen der Großforschungseinrichtung DLR besonders Rechnung getragen wird. Die Erbringung der ausgeschriebenen anwaltlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfordert vor diesem Hintergrund ein gesteigertes und gefestigtes Maß an Erfahrung im Umgang mit den durch den Betrieb einer nationalen Großforschungseinrichtung auf-geworfenen organisatorischen, strukturellen und rechtlichen Implikationen sowie gleichermaßen mit den unterschiedlichen Stakeholdern. Deren Berücksichtigung und Rückkopplung soll vom potentiellen Auftragnehmer daher im Rahmen jeder Einzelbeauftragung über seine Qualitätsmanagementprozesse gerade auch im Hinblick auf eine in ihrer Gesamtheit widerspruchsfreie Beratung und Unterstützung des DLR gewährleistet werden.
Die Aufgabenerfüllung durch den potentiellen Auftragnehmer erfordert deshalb auch – neben der fachlich einwandfreien rechtlichen Bearbeitung – ein speziell an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasstes Risiko- und Schnittstellenmanagement, um die Abhängigkeiten der Einzelberatungsleistungen untereinander sowie ihre Abhängigkeiten von den für die Großforschungseinrichtung DLR maßgeblichen verfassungs- und steuerrechtlichen Anforderungen bestmöglich und risikoarm zu bewältigen.
Die Aufgabenerfüllung durch den potentiellen Auftragnehmer erfordert deshalb auch – neben der fachlich einwandfreien rechtlichen Bearbeitung – ein speziell an die Bedürfnisse des Auftraggebers angepasstes Risiko- und Schnittstellenmanagement, um die Abhängigkeiten der Einzelberatungsleistungen untereinander sowie ihre Abhängigkeiten von den für die Großforschungseinrichtung DLR maßgeblichen verfassungs- und steuerrechtlichen Anforderungen bestmöglich und risikoarm zu bewältigen.
Bezeichnung des Loses: Kartellrecht (ohne Vergaberecht)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 9 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des EU Beihilferechts und öffentlichen Kartellrechts (ohne Vergaberecht).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Linder Höhe
51147 Köln
Linder Höhe 51147 Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Anwalt mit mindestens 5 Jahren Erfahrung im jeweils angebotenen Losbereich besitzen.
Ein Anwalt mit mindestens einem Jahr Erfahrung im jeweils angebotenen Losbereich besitzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflichtversicherung Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Vertragsausführung über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 10 000 000 EUR verfügt.
Mindestumsatz Der Bieter erklärt, dass er im jeweils angebotenen Losbereich über einen Mindestumsatz von 100 000 EUR jährlich verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter als „Mindestanforderung“ die Erbringung der Leistungen durch eine oder mehrere Referenzen belegen kann: Referenz über die Durchführung von für das jeweilige Los ausgeschriebenen Leistungen, Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn muss zwingend nach dem 30.9.2017 liegen).
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter als „Mindestanforderung“ die Erbringung der Leistungen durch eine oder mehrere Referenzen belegen kann: Referenz über die Durchführung von für das jeweilige Los ausgeschriebenen Leistungen, Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn muss zwingend nach dem 30.9.2017 liegen).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung: § 65 Abs. 2 VgV
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: § 65 Abs. 2 VgV
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum
Kontakt
Kontaktperson: Daniela Manns
Internetadresse: www.dlr.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E95923839🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
I. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
I. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
II. Eignungsleihe Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
II. Eignungsleihe Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III. Unteraufträge: Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, mit Hilfe des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, mit Hilfe des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 170-411602 (2020-08-28)
Ergänzende Angaben (2020-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die folgenden Anforderungen sind wegen ihrer Bedeutung für den Auftraggeber im Rahmen jedes Loses der vorliegenden Ausschreibung vollumfänglich zu gewährleisten.
Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können.
Insbesondere nicht von der vorliegenden Ausschreibung umfasst sind arbeits- und strafrechtliche Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 0 Euro und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Die folgenden Anforderungen sind wegen ihrer Bedeutung für den Auftraggeber im Rahmen jedes Loses der vorliegenden Ausschreibung vollumfänglich zu gewährleisten.
Gegenstand sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des allgemeinen Zivil- und Haftungsrecht, einschließlich AGB-Recht, des Veranstaltungs-, des Versicherungs- und Zuwendungsrechts. Der Bereich deckt damit diejenigen rechtlichen Beratungs- und Unterstützungs-belange ab, die sich aus der Bewertung und dem Umgang mit allgemeinen und speziellen Haftungsrisiken der Großforschungsanlage DLR ergeben können.
Insbesondere nicht von der vorliegenden Ausschreibung umfasst sind arbeits- und strafrechtliche Beratungsleistungen.
Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 0 Euro und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Auftraggeber geht pro Los und pro Jahr von einer Mindestmenge von 0 Euro und einer Höchstmenge von 360 000 EUR aus. Mit Abruf der Höchstmenge endet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Quelle: OJS 2020/S 183-442727 (2020-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
I. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
II. Eignungsleihe
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III. Unteraufträge
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, mit Hilfe des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
I. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
II. Eignungsleihe
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III. Unteraufträge
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, mit Hilfe des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: — 2 Vertragsverlängerungen à 2 Jahre.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 6 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts, einschl. des gewerblichen Mietrechts. Das DLR ist sowohl Eigentümer einer Vielzahl von Liegenschaften als auch Mieter gewerblicher Mietobjekte. In diesen Rollen tritt das DLR bei Bedarf auch als Bauherr in Erscheinung. Die sich hieraus ergebenden immobilienbezogenen Themen sind beispielsweise Gegenstand auf dem Feld der Unternehmensorganisation und –entwicklung.
Gegenstand des Loses 6 sind anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts, einschl. des gewerblichen Mietrechts. Das DLR ist sowohl Eigentümer einer Vielzahl von Liegenschaften als auch Mieter gewerblicher Mietobjekte. In diesen Rollen tritt das DLR bei Bedarf auch als Bauherr in Erscheinung. Die sich hieraus ergebenden immobilienbezogenen Themen sind beispielsweise Gegenstand auf dem Feld der Unternehmensorganisation und –entwicklung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-14 📅
Name: Pricewaterhouse Coopers Legal Aktiengesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Ganghoferstr. 33
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Wi
Postort: Bonn
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Creydt Law Rechtsanwälte
Postanschrift: Hirschauer Str. 12
Name: Oppenhoff & Partner
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 23
Postort: Köln
Postleitzahl: 50668
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Solicitors und Advocats à la Cour mbB
Postanschrift: Benrather Str. 15
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postort: Frankfurt am Main
Name: Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 11
Name: Boesen Rechtsanwälte
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 3
Postleitzahl: 53113
Name: Beiten Burkhardt Rechtanwaltsgesellschaft mbH
FPS PartG mbB
Postanschrift: Eschersheimer Landstr. 25-27
Postleitzahl: 60322
Name: GSK STOCKMANN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Karl-Scharnagl-Ring 8
Postleitzahl: 80
Name: K&L Gates LLP
Postanschrift: Markgrafenstr. 42
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Berlin
🏙️
Postleitzahl: 80539
Name: Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Postanschrift: 53113
Name: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: Friedrichstr. 140
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 115
Referenz Zusätzliche Informationen
I. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zur Verfügung. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
II. Eignungsleihe
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zur Verfügung. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
III. Unteraufträge
Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.