Auftragsgegenstand sind anwaltliche Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie Projektleitungsaufgaben im Rahmen der Umsetzung einer zukünftigen Kooperation der Universitätsklinikum Köln AöR (UKK) mit den Kliniken Köln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rechtsberatungsleistungen für die Umsetzung der strategischen Partnerschaft mit den Kliniken der Stadt Köln
22C6-11/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung und -auskunft📦
Kurze Beschreibung:
“Auftragsgegenstand sind anwaltliche Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie Projektleitungsaufgaben im Rahmen der Umsetzung einer...”
Kurze Beschreibung
Auftragsgegenstand sind anwaltliche Beratungsleistungen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie Projektleitungsaufgaben im Rahmen der Umsetzung einer zukünftigen Kooperation der Universitätsklinikum Köln AöR (UKK) mit den Kliniken Köln.
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Köln AöR
Kerpener Straße 62
50937 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Die UKK beabsichtigt, mit den Kliniken Köln zu kooperieren, um einen Klinikverbund mit europaweiter Strahlkraft zu schaffen und den Standort Köln als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die UKK beabsichtigt, mit den Kliniken Köln zu kooperieren, um einen Klinikverbund mit europaweiter Strahlkraft zu schaffen und den Standort Köln als Standort für Hochleistungsmedizin zu stärken. UKK und Kliniken Köln wollen durch die Kooperation Synergieeffekte erzielen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Partner erheblich steigern könnten.
Die UKK und die Kliniken Köln haben in einem ersten Schritt zunächst verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit untersuchen lassen. Die Stadt Köln, UKK und die Kliniken Köln haben mit externer Unterstützung ein Modell für einen Klinikverbund mit dem Arbeitstitel „Universitärer Gesundheitscluster Köln" entwickelt. Das entwickelte Modell sieht einen Klinikverbund in der Form einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft (Stiftungs-Modell) vor.
Auftragsgegenstand des vorliegenden Auftrags sind Rechtsberatungsleistungen, insbesondere im Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie Projektleitungsaufgaben zur Umsetzung des Stiftungs-Modells.
Der Klinikverbund soll insbesondere die folgenden Ziele erreichen:
— Deutliche Verbesserung und Sicherung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten — selbstverständlich auch „in der medizinischen Breite" — insbesondere durch Spezialisierungen und Bündelung der Kräfte;
— Stärkung und Zukunftssicherung der Kliniken Köln in einem sich verschärfenden Wettbewerb durch Mitgliedschaft in einem der größten Klinikverbünde Deutschlands;
— Sicherung der Arbeitsplätze und des Besitzstands der Mitarbeiter der Kliniken Köln und Schaffung der Voraussetzungen für die Anstellung und Ausbildung weiterer Arbeitskräfte, insbesondere auch im pflegerischen Bereich;
— Nutzung von wirtschaftlichen Vorteilen und Potentialen eines Klinikverbundes zugunsten der Sanierung der Kliniken Köln;
— Schaffung eines Innovationstreibers in der Spitzenmedizin — auch für komplexe und seltene Erkrankungen — mit dem Potential, als „Europäisches Spitzenzentrum für klinische Studien" ein Magnet auch für innovative Startups, z. B. in den Bereichen „Medizin 4.0" (Robotik und Digitalisierung) zu werden.
Um das Stiftungsmodell umzusetzen, benötigt die UKK einen erfahrenen Rechtsberater, der in der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Gesellschaftsrecht über herausragende Expertise insbesondere in der Beratung öffentlich-öffentlicher Institutionen und bei Zusammenschlüssen von Unternehmen mit mehr als 10 000 Mitarbeitern verfügt. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die UKK unter anderem zu Pensionsrückstellungen und Gegenwertszahlungen beraten sowie bei Tarifvertragsverhandlungen und Verhandlungen mit Gewerkschaften auf höchster Ebene unterstützen, sodass auch hier eine hervorragende arbeitsrechtliche Expertise notwendig ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— Keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind.
— Der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (rechtliche Beratung, insbesondere im Gesundheitswesen in Deutschland, insbesondere: Beratung im Bereich der Universitätsmedizin, Beratung im Zusammenhang mit öffentlich-öffentlichen Partnerschaften, Erfahrung mit Projekten, bei denen Pensionsrückstellungen und Gegenwertszahlungen eine erhebliche Rolle spielen, Erfahrungen mit Tarifvertragsverhandlungen vergleichbarer Größenordnung, Erfahrungen aus Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften auf höchster Ebene, Erfahrungen mit Fusionen von Unternehmen, bei denen auch sanierungsbedürftige Partner einzubeziehen sind, Erfahrung mit arbeitsrechtlicher Beratung für öffentlich-rechtliche Institutionen).
b) Angabe der Anzahl der beschäftigten Anwälte, die auf Arbeitsrecht spezialisiert sind.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Rechtsberatung insbesondere im Arbeits- und Gesellschaftsrecht; Erfahrung mit vergleichbaren Projekten mit Unternehmen von mindestens 10.000 Mitarbeitern, Erfahrung mit Projekten, bei denen Pensionsrückstellungen und Gegenwertszahlungen eine erhebliche Rolle spielen; Erfahrung mit Tarifvertragsverhandlungen vergleichbarer Größenordnung; Erfahrungen aus Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften auf höchster Ebene; Erfahrung mit Fusionen von Unternehmen unter Einbeziehung sanierungsbedürftiger Partner; Erfahrungen mit arbeitsrechtlicher Beratung für öffentlich-rechtliche Institutionen) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Aus den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftraggeber zu der beabsichtigten Kooperation nicht nur gemeinschaftlich arbeits- und gesellschaftsrechtlich, sondern auch strategisch zu beraten und die Projektleitung zu übernehmen.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 RDG...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 3 RDG (Zugelassene Rechtsanwälte).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: Entfällt
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-18
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b...”
1. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer Containersignatur über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer II.2.9) der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Im Vorfeld gibt der Auftraggeber den Bietern voraussichtlich die Möglichkeit, in einem Gespräch Fragen zu stellen, um so den Leistungsumfang zusammen mit dem Auftraggeber näher zu konkretisieren. Spätestens nach Abschluss der Gespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung, auf deren Grundlage das Angebot abzugeben ist. Auf Grundlage der mit dem Angebot einzureichenden Konzepte führt der Auftraggeber mit den Bietern ein Wertungsgespräch, bei dem er die Qualität der beratenden Rechtsanwälte bewertet. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
7. Der Auftraggeber wurde bei der Suche nach einem Kooperationspartner und des geeigneten Kooperationsmodells bereits anwaltlich beraten. Aufgrund der Vertraulichkeit des Projekts erhalten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auf Anfrage und nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung weitere Informationen zu der vorherigen Rechtsberatung.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Stadt Köln wider Erwarten der strategischen Partnerschaft mit den Kliniken der Stadt Köln gGmbH nicht zustimmt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYLYYM0
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.
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Quelle: OJS 2020/S 139-342452 (2020-07-17)