Beschreibung der Beschaffung
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Als gesetzliche Unfallversicherung ist die BGHM Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und zuständig für Unternehmen der Holz- und Metallbranche.
Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die BGHM ist einer der größten Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland und übernimmt den Versicherungsschutz für mehr als 4,6 Millionen Beschäftigte in den rund 215 000 Unternehmen der Branchen Holz und Metall.
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist es, geeignete externe referierende Personen zur Durchführung von Seminaren zu Brand- und Explosionsgefährdungen zu finden.
Es wird davon ausgegangen, dass jährlich 28 Seminare des Seminartyps angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst referierende Tätigkeiten mit ausgeprägten Kompetenzen zum Thema Brand- und Explosionsschutz in der Reihe 2 im Seminartyp Brand- und Explosionsgefährdung (CPEX10). Seminare werden im Teamteaching durchgeführt.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Handlungs-, Methoden- und Fachkompetenzen so zu entwickeln und zu erweitern, dass sie ihrem jeweiligen Berufsfeld sicher und kompetent agieren können.
Der Unternehmer/die Führungskraft soll Kenntnisse über die Entstehungsmechanismen von Bränden und die Vorschriften und Regeln zum Brand- und Explosionsschutz besitzen. Er soll sich seiner Verantwortung bewusstwerden. Er soll Gefährdungen in der betrieblichen Praxis erkennen und Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sowie Evakuierungsmaßnahmen im Betrieb organisieren können.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll Führungskräfte im Betrieb zur Organisation des Brandschutzes und der Evakuierungsmaßnahmen im Betrieb beraten können.
Der Sicherheitsbeauftragte soll Kenntnisse zum Fachthema Brand- und Explosionsschutz erwerben und Beschäftigte für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sensibilisieren.
Der Brandschutzbeauftragte soll Führungskräfte im Betrieb zur Organisation des Brandschutzes und der Evakuierungsmaßnahmen im Betrieb beraten können.
Der Betriebsrat soll Basiswissen über Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen vor dem Hintergrund seiner Mitwirkungspflicht bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Betrieb besitzen.
Sonstige Teilnehmer sollen Grundkenntnisse im Brand- und Explosionsschutz erwerben und ihre Handlungsalternativen kennen lernen.
Die ausgeschriebenen Seminare der Präventionsleistung „Qualifizierung“ werden zum größten Teil in den Bildungsstätten der Auftraggeberin (Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm und Sennfeld) angeboten. In Einzelfällen können Seminarveranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet stattfinden.
Die Bildungsstätten verfügen über Seminarräume und Gruppenräume, die mit Medientechnik ausgestattet sind. Dazu kommen Praxisfelder (Maschinen, Werkzeuge, Anlagen, persönliche Schutzausrüstungen usw.) in denen Gefährdungen demonstriert sowie Schutzmaßnahmen vorgeführt, von den Teilnehmenden erprobt und eingeübt werden können.
Während des Seminars sind die Teilnehmenden und Referierenden in der Bildungsstätte untergebracht und werden dort auch verpflegt.