Rohbau-/ Abbrucharbeiten

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt

Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, 65719 Hofheim in 2 Bauabschnitten; Hauptgewerk: Abbruch-/Rohbauarbeiten
Enthaltene Gewerke:
— Erdarbeiten;
— Verbauarbeiten;
— Entwässerungskanalarbeiten;
— Abbruch- und Rückbauarbeiten;
— Mauerarbeiten;
— Beton- und Stahlbetonarbeiten;
— Abdichtungsarbeiten;
— Gerüstarbeiten;
— Blitzschutzarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-18 Auftragsbekanntmachung
2020-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: SBS-2020-01
Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, 65719 Hofheim in 2 Bauabschnitten; Hauptgewerk: Abbruch-/Rohbauarbeiten Enthaltene Gewerke: — Erdarbeiten; — Verbauarbeiten; — Entwässerungskanalarbeiten; — Abbruch- und Rückbauarbeiten; — Mauerarbeiten; — Beton- und Stahlbetonarbeiten; — Abdichtungsarbeiten; — Gerüstarbeiten; — Blitzschutzarbeiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: hochbau-vergabe@mtk.org đź“§
Telefon: +49 6192/2016142 📞
Fax: +49 6192/2016801 đź“ 
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DXCT/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DXCT 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-18 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-10-20 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-23 📅
Datum des Beginns: 2020-12-07 đź“…
Datum des Endes: 2023-02-24 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 185-445577
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DXCT

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, 65719 Hofheim in 2 Bauabschnitten; Hauptgewerk: Abbruch-/Rohbauarbeiten
Enthaltene Gewerke:
— Erdarbeiten;
— Verbauarbeiten;
— Entwässerungskanalarbeiten;
— Abbruch- und Rückbauarbeiten;
— Mauerarbeiten;
— Beton- und Stahlbetonarbeiten;
— Abdichtungsarbeiten;
— Gerüstarbeiten;
— Blitzschutzarbeiten.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, Altenhainer Str. 34 in 65719 Hofheim am Taunus.
Die geplanten Baumaßnahmen werden in 2 Bauabschnitten ausgeführt und dienen im 1. Bauabschnitt der Herstellung des Neubaus und im 2. Bauabschnitt der Sanierung des Bestands. Die Schule und die Ganztagesbetreuung bleiben während
Der geplanten Baumaßnahmen voll in Betrieb. Die Zugänglichkeit sowie die Fluchtwege der Schulgebäude sind jederzeit zu gewährleisten. Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes erfolgt der Umzug aus dem Bestandsschulgebäude in den Neubau.
Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten:
1. Bauabschnitt
Erdarbeiten
— ca. 4 800 m
— ca. 250 m Rohrgrabenaushub;
— ca. 900 m
Verbauarbeiten
— ca. 105 m Berliner Verbau;
Entwässerungskanalarbeiten
— ca. 340 m Kunststoffrohrleitung;
— ca. 4 St. Fertigteilschächte.
Abbruch- und RĂĽckbauarbeiten
— ca. 1 200 m
— ca. 160 m Stützwand abbrechen;
— ca. 120 m Stabgitterzaun demontieren;
— ca. 7 St. Öffnungen ausmauern;
— ca. 1 St. Öffnung in Außenwand herstellen;
— ca. 35 m
Mauerarbeiten
— ca. 45 m
Beton- und Stahlbetonarbeiten
— ca. 1 150 m
— ca. 2 300 m
— ca. 1 600 m
— ca. 3 100 m
— ca. 8 St. Stahlbetontreppenläufe.
Abdichtungsarbeiten
— ca. 650 m
Blitzschutzarbeiten
— ca. 380 m Ringerder;
— ca. 280 m Bandleitung Fundamenterder.
2. Bauabschnitt
— ca. 245 m
— ca. 20 m Rohrgrabenaushub;
— ca. 215 m
— ca. 20 m Kunststoffrohrleitung.
— ca. 440 m
— ca. 2 St. Stahltreppen abbrechen;
— ca. 45 m Stabgitterzaun demontieren;
— ca. 90 m
— ca. 80 St. Decken- und Wanddurchbrüche herstellen.
— ca. 20 St. Öffnungen in Mauerwerk schließen, anpassen, herstellen;
— ca. 10 m Brüstung aufmauern.
— ca. 2,5 m
— ca. 4 St. Beton-Lichtschächte.
— ca. 235 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Erweiterung Steinbergschule
Altenhainer StraĂźe 34
65719 Hofheim am Taunus

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124, den Vergabeunterlagen beigefügt)ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: „keine".
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer geben mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl.S. 354 ab. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-18 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE71A
Kontakt
Internetadresse: www.mtk.org 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y37DXCT/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126603 📞
Fax: +49 6151-125816 đź“ 
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 185-445577 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung und Sanierung der Steinbergschule, 65719 Hofheim in 2 Bauabschnitten; Hauptgewerk: Abbruch-/Rohbauarbeiten Enthaltene Gewerke: — Erdarbeiten, — Verbauarbeiten, — Entwässerungskanalarbeiten, — Abbruch- und Rückbauarbeiten, — Mauerarbeiten, — Beton- und Stahlbetonarbeiten, — Abdichtungsarbeiten, — Gerüstarbeiten, — Blitzschutzarbeiten.
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Gesamtwert des Auftrags: 1862576.57 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-02 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 238-587315
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 185-445577
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37DQQ5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erdarbeiten,
— Verbauarbeiten,
— Entwässerungskanalarbeiten,
— Abbruch- und Rückbauarbeiten,
— Mauerarbeiten,
— Beton- und Stahlbetonarbeiten,
— Abdichtungsarbeiten,
— Gerüstarbeiten,
Erdarbeiten:
— ca. 250 m Rohrgrabenaushub,
Verbauarbeiten:
— ca. 105 m Berliner Verbau,
Entwässerungskanalarbeiten:
— ca. 340 m Kunststoffrohrleitung,
— ca. 4 St. Fertigteilschächte,
Abbruch- und RĂĽckbauarbeiten:
— ca. 160 m Stützwand abbrechen,
— ca. 120 m Stabgitterzaun demontieren,
— ca. 7 St. Öffnungen ausmauern,
— ca. 1 St. Öffnung in Außenwand herstellen,
Mauerarbeiten:
Beton- und Stahlbetonarbeiten:
— ca. 8 St. Stahlbetontreppenläufe,
Abdichtungsarbeiten:
Blitzschutzarbeiten:
— ca. 380 m Ringerder,
— ca. 280 m Bandleitung Fundamenterder.,
— ca. 20 m Rohrgrabenaushub,
— ca. 20 m Kunststoffrohrleitung,
— ca. 2 St. Stahltreppen abbrechen,
— ca. 45 m Stabgitterzaun demontieren,
— ca. 80 St. Decken- und Wanddurchbrüche herstellen,
— ca. 20 St. Öffnungen in Mauerwerk schließen, anpassen, herstellen,
— ca. 10 m Brüstung aufmauern,
— ca. 4 St. Beton-Lichtschächte,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-01 đź“…
Name: Mogendorf+Schmitz GmbH & Co KG
Postanschrift: Am Hohen Stein 4
Postort: Mülheim-Kärlich
Postleitzahl: 56218
Land: Deutschland 🇩🇪
Mayen-Koblenz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1862576.57 EUR đź’°
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
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Nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des NachprĂĽfungsantrags erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerĂĽgt hat; der Ablauf
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Der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Quelle: OJS 2020/S 238-587315 (2020-12-02)