RV Prozessmanagement 2021

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-04 Auftragsbekanntmachung
2020-09-14 Ergänzende Angaben
2021-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Referenznummer: SID 2020-23 SK
Kurze Beschreibung:
Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744856107a-e4a7b149b0e4950 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-09 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 175-422786
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 100 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für den Freistaat Sachsen auf rahmenvertraglicher Basis Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen erbringt.
Zu folgenden Themengebieten müssen begleitende Beratungsleistungen, Expertisen und Konzepte erbracht werden:
1. Unterstützung bei der Initiierung und Koordinierung der Einführung der Methoden des Prozessmanagements,
2. Umsetzung von Projekten zum Prozessmanagement in Behörden und Einrichtungen im Freistaat Sachsen,
3. Vorbereitung von IT-Umsetzungen auf Basis der Ergebnisse der Prozessmanagementprojekte (IT-Fach- und Feinkonzepte, Schutzbedarfsanalysen, IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte, Begleitung von Vergabeverfahren) Unterstützung bei der Fortschreibung/Weiterentwicklung von Standards (Handbuch 4. Prozessmanagement, Leitfäden, Prozessplattform Sachsen),
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5. Beschreibung und Modellierung von Prozessen auf der Prozessplattform Sachsen mit den Modellierungssprachen PICTURE-Classic, PICTURE-BPMN, BPMN 2.0 und nach der FIM-Methodik,
6. Durchführung von Schulungen zum Prozessmanagement,
7. weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung von Prozessmanagement (Projektmanagement, Veränderungsmanagement).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft sowie sonstige Unterauftragnehmer (ggf. mit Eignungsleihe), ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
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— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und – sofern zutreffend – die Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2017, 2018 und 2019;
— Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 500 000 EIR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt.
Im Falle der Einbindung von sonstigen Unterauftragnehmern für die Leistungserbringung (ggf. mit Eignungsleihe) oder der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Umsatz (brutto) der Jahre 2017, 2018 und 2019 muss mindestens 650 000 EUR betragen.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter/die Bietergemeinschaft und/ oder das Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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— Erklärung über die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Unternehmen in den Jahren 2017, 2018 und 2019;
— Vorstellung von 3 bis 5 einschlägigen Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) bei der Realisierung mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich des Leistungsgegenstands gemäß Kap. 4.1 vergleichbarer Projekte vorzuweisen.
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Bitte beschreiben Sie die oben genannten Referenzprojekte kurz (ca. 1 Seite) mit folgenden Inhalten:
— Auftraggeber des Projekts mit vollständiger Anschrift;
— Beschreibung des Projekts;
— Inhalt und Art Ihrer Leistungen;
— Umfang Ihrer Leistung (in Euro und in Personentagen);
— Eingesetzte Methoden/ Technologien.
Beteiligte Mitarbeiter Ihres Unternehmens, soweit sie laut Kriterium Nr. 6 für die Leistungserbringung in der vorliegenden Ausschreibung vorgesehen sind.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft und/oder der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft, muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekte erbracht wurde.
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Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 einschlägige Unternehmensreferenzen der letzten 3 Jahre (Projektende darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1744856107a-e4a7b149b0e4950 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bieter ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
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Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
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Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter.
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Der Bieter versichert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 5 – Vertraulichkeitsvereinbarung, dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Postfach 1185
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 175-422786 (2020-09-04)
Ergänzende Angaben (2020-09-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-439919
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 175-422786
ABl. S-Ausgabe: 182
Quelle: OJS 2020/S 182-439919 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 025-061164
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Ergebnis der Ausschreibung soll ein Dienstleister gebunden werden, der für den Freistaat Sachsen auf rahmenvertraglicher Basis Beratungsleistungen zur Gesamtprojektsteuerung und zu Projekten zum Prozessmanagement im Freistaat Sachsen erbringt. Zu folgenden Themengebieten müssen begleitende Beratungsleistungen, Expertisen und Konzepte erbracht werden:
Mehr anzeigen
5. Beschreibung und Modellierung von Prozessen auf der Prozessplattform Sachsen mit den Modellierungssprachen Picture-Classic, Picture-BPMN, BPMN 2.0 und nach der FIM-Methodik,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 100,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: PICTURE GmbH
Postanschrift: Friesenring 32
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 25113123790 📞
E-Mail: vergabe@picture-gmbh.de 📧
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Name: IMTB Consulting GmbH
Postort: Berlin
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GesetzgegenWettbewerbsbeschränkungen — GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
Quelle: OJS 2021/S 025-061164 (2021-02-01)