Sanierung Campus Weida — Gebäudeteil Förderzentrum, Los 6 Aufzugsbau

Landratsamt Greiz

Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt 2 Gebäude, welche zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 6 umfasst den Aufzugsbau im Gebäudeteil des Förderzentrums.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-17 Auftragsbekanntmachung
2020-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Kurze Beschreibung:
Die Sanierung des Campus Weida betrifft insgesamt 2 Gebäude, welche zu einem Campus zusammengefasst werden. Das Los 6 umfasst den Aufzugsbau im Gebäudeteil des Förderzentrums.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Greiz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Greiz
Postanschrift: Dr. Rathenau-Platz 11
Postleitzahl: 07973
Postort: Greiz
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-greiz.de 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-greiz.de 📧
Telefon: +49 3661876143 📞
Fax: +49 366187677143 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49522317 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E49522317 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2021-05-10 📅
Datum des Endes: 2021-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-391430
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 42 860 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Los 6 Aufzugsbau:
— 1 St. Senkrechtlift mit automatischen Schiebetüren;
— 5 Jahre Wartung des Senkrechtslifts;
— 1 St. Rauchansaugsystem;
— 1 St. Entrauchungshaube;
— 1 St. Inbetriebnahme und Werkpläne;
— 1 St. Revisionsunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 42 860 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
07570 Weida
Bahnhofstraße 17

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124) liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.landkreis-greiz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49522317 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Greiz, Vergabestelle
Postanschrift: Dr. Rathenau-Platz 11
Postort: Greiz
Postleitzahl: 07973
Telefon: +49 3661876143 📞
E-Mail: vergabe@landkreis-greiz.de 📧
Fax: +49 366187677143 📠
Quelle: OJS 2020/S 162-391430 (2020-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 35 469 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-627565
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 162-391430
ABl. S-Ausgabe: 251

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 1 Stck. Senkrechtlift mit automatischen Schiebetüren,
— 5 Jahre Wartung des Senkrechtslifts,
— 1 Stck. Rauchansaugsystem,
— 1 Stck. Entrauchungshaube,
— 1 Stck. Inbetriebnahme und Werkpläne,
— 1 Stck. Revisionsunterlagen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-02 📅
Name: ORBA-Lift Aufzugsdienst GmbH
Postanschrift: Buchenstraße 11
Postort: Reichenbach
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland 🇩🇪
Vogtlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 35 469 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 251-627565 (2020-12-22)