Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen (akzeptierte Dateiformate: pdf, x84, d84, p84). Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
— „Deckblatt VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr,
— Leistungsprogramm nebst Konzept im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.
— Eigenerklärung zur Eignung entsprechend Formblatt (VHB) 124, alternativ Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird,
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt VHB 235),
— Aufgaben und Zuständigkeiten sind in einem ausführlichen und erschöpfenden Organigramm mit Nennung der jeweiligen Ansprechpartner, des Projektleiters und der Fachbauleiter mit dem Angebot einzureichen.
— Benennung eines Firmenbauleiters des Auftragnehmers (bevollmächtigter Vertreter),
— Benennung des bevollmächtigten Unternehmens, dass die Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft vertritt,
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, nach Abgabe des Angebotes durch den Bieter zusätzliche Erläuterungen zu dem Angebot zu verlangen.
Vor Auftragserteilung werden vom Bestbieter neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen folgende Unterlagen angefordert:
—— Formblätter (VHB) 221 bzw. 222, ggf. Formblatt (VHB) 223. Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet,
—— Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem. § 48b Einkommensteuergesetz
Ab einem Auftragswert von 30 000 EUR wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO angefordert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beträgen in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskunft verlangen. Für den Fall der Verletzung der Pflichten nach § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG NRW steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9 c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B maßgebend.
Bieterfragen bitte schriftlich an die genannte Kontaktstelle per E-Mail oder über die Seite der Stadt Mülheim an der Ruhr (
https://www1.muelheim-ruhr.de/node/222503) bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist! Die Beantwortung später gestellter Fragen behält sich die Vergabestelle vor.