Das frühere Schloss, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO_Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um 2 Höfe gruppiert. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth Bamberg — Außenputz II
6A-232-085/19
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das frühere Schloss, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO_Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg. Die zweigeschossige...”
Kurze Beschreibung
Das frühere Schloss, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO_Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um 2 Höfe gruppiert. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstrichfarben📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Neuanstricharbeiten📦
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung: Fassadenarbeiten /Außenputz /Fassadenanstriche.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Soweit eine Bauzeitverlängerung witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Mindestpunktzahl von 750 Punkten laut Wertungsmatrix muss erreicht werden.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: — Stufe 1: Wertung gemäß Wertungsmatrix,
— Stufe 2: Wertung nur nach Preis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Der Auftrag ist von der Erstellung einer Musterfläche abhängig.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 170-410484
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-21
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der regierung von Mittelfranken,
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 238-587196 (2020-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth Bamberg - Außenputz II
6A-232-085/19
Kurze Beschreibung:
“Das frühere Schloss, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO_Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg. Die zweigeschossige...”
Kurze Beschreibung
Das frühere Schloss, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum Gesamtensemble der unter UNESCO_Welterbe-Status stehenden Altstadt Bamberg. Die zweigeschossige Baugruppe mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um zwei Höfe gruppiert. Alle Bauteile stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung: Fassadenarbeiten /Außenputz /Fassadenanstriche
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 238-587196
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Körper überprüfen
Postanschrift: Promenade 27,
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 247-652075 (2021-12-16)