Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung Sammlungsbau – Teilprojekt Ausstellungen: RA1.RT0.446.01 Szenische Beleuchtung
20.044.00”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Museen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausstellungsbeleuchtungsanlage mit ca. 2 100 St. Stromschienenstrahlern und ca. 40 St. Aufbauleuchten.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-07 📅
Datum des Endes: 2020-11-27 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vertragsstrafe: 0,1 % der Nettoauftragssumme.
Frist für Schlusszahlung und Eintritt des Verzugs verlängert auf 60 Tage.
Sicherheitsleistung für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vertragsstrafe: 0,1 % der Nettoauftragssumme.
Frist für Schlusszahlung und Eintritt des Verzugs verlängert auf 60 Tage.
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge).
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-06
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.evergabe-online.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.evergabe-online.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur). Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Submissionstermin möglich.
Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter www.evergabe-online.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber. Sie haben sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VOB/A EU:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf
Erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 110-265961 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsches Museum — Bauabteilung — Bauprojekte Zukunftsinitiative
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung Sammlungsbau — Teilprojekt Ausstellungen: RA1.RT0.446.01 Szenische Beleuchtung
20.044.00”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 110-265961
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sanierung Sammlungsbau — Teilprojekt Ausstellungen: RA1.RT0.446.01 Szenische Beleuchtung” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.evergabe-online.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.evergabe-online.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur). Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Submissionstermin möglich.
Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter www.evergabe-online.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber. Sie haben sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen.
Hinweis gemäß § 11 a (3) VOB/A EU:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattfo...
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 170-410603 (2020-08-28)