Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet. Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 St. Stromschienenstrahlern und ca. 40 St. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Museen
Referenznummer: 20.172.00
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 St. Stromschienenstrahlern und ca. 40 St. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 St. Stromschienenstrahlern und ca. 40 St. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Museen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-16 📅
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 180-433409
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 St. Stromschienenstrahlern und ca. 40 St. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 St. Stromschienenstrahlern und ca. 40 St. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) abzugeben.
Mindeststandards:
Erklärung über das Formblatt 124 über einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR netto über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Erklärung über das Formblatt 124 über einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR netto über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und legen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung und zum Auftragswert vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an und legen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung und zum Auftragswert vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
— Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung und zum Auftragswert vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft);
— Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung und zum Auftragswert vor (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft);
— Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (über Formblatt 124).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträ-ge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträ-ge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren vorgelegt werden (das gilt sowohl für präqualifizierte als auch für nicht präqualifizierte Unternehmen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht);
— Ausschlussgründen;
— Insolvenzverfahren und Liquidation;
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
— Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444);
— Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
— Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen;
— Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung;
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 180-433409 (2020-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 Stk. Stromschienenstrahlern und ca. 40 Stk. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Im Rahmen der Zukunftsinitiative RA1 werden im Sammlungsbau des Deutschen Museums Dauerausstellungen und Sonderflächen inhaltlich, medial und gestalterisch neu konzipiert und entsprechend den Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 Stk. Stromschienenstrahlern und ca. 40 Stk. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Gesamtwert des Auftrags: 1353647.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht),
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
— Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444),
— Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
— Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht),
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
— Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444),
— Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
— Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 Stk. Stromschienenstrahlern und ca. 40 Stk. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Für das Museum muss eine Ausstellungsbeleuchtungsanlage, bestehend aus ca. 2 100 Stk. Stromschienenstrahlern und ca. 40 Stk. Aufbauleuchten, geliefert und betriebsfertig montiert werden. Die Leistung beinhaltet auch das mit dem Errichter der Lichtsteuerung (nicht Leistungsumfang dieser Leistung), dem Planer und dem Bauherrn notwendige Einleuchten bzw. die Feinausrichtung der Leuchtenkörper Ausstellungsbeleuchtung. Die Leuchtenkörper der Ausstellungsbeleuchtung müssen bis zu einer Höhe von ca. 8 m über fertigen Fußboden montiert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Name: Elektro Kreutzpointner GmbH
Postanschrift: Burgkirchener Str. 3
Postort: Burghausen
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland 🇩🇪 Altötting
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1353647.80 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsches Museum — Bauabteilung — Bauprojekte Zukunftsinitiative
Referenz Zusätzliche Informationen
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht),
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner:
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
— Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444),
— Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
— Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.