Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern. Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu 3 Tagen durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulungsseminare
Referenznummer: DWI 2020-16
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu 3 Tagen durchgeführt.
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu 3 Tagen durchgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulungsseminare📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-16 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 053-126172
ABl. S-Ausgabe: 53
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern.
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu 3 Tagen durchgeführt.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu 3 Tagen durchgeführt.
1.1 Die Durchführung der Seminare hat in Abhängigkeit des jeweiligen Seminars in der Regel montags bis samstags jeweils im Zeitrahmen von 8.30 Uhr bis 21.00 Uhr am Standort des jeweiligen Veranstaltungspartners im deutschsprachigen Raum oder am Standort des Deutsches Weininstituts, Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim stattzufinden. Gegebenenfalls können zwischen Dozenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmern individuelle Absprachen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Im Bedarfsfall kann ein Seminar auch morgens oder um die Mittagszeit mit jeweils einem halben Schulungstag beginnen und enden.
1.1 Die Durchführung der Seminare hat in Abhängigkeit des jeweiligen Seminars in der Regel montags bis samstags jeweils im Zeitrahmen von 8.30 Uhr bis 21.00 Uhr am Standort des jeweiligen Veranstaltungspartners im deutschsprachigen Raum oder am Standort des Deutsches Weininstituts, Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim stattzufinden. Gegebenenfalls können zwischen Dozenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmern individuelle Absprachen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Im Bedarfsfall kann ein Seminar auch morgens oder um die Mittagszeit mit jeweils einem halben Schulungstag beginnen und enden.
1.2 Ein Schulungstag besteht in der Regel aus mindestens acht Zeitstunden (inklusive Pausen von insgesamt einer Stunde); ein halber Schulungstag besteht aus mindestens 4 Zeitstunden (inklusive Pausen von insgesamt einer halben Stunde).
1.3 Die Lerninhalte der abzuhaltenden Seminare sowie die auszugebenden Seminarunterlagen werden nach Vertragsabschluss auf Grundlage des eingereichten Angebotes abschließend zwischen den Parteien konkretisiert und vereinbart.
1.4 Der Auftragnehmer sorgt für eine gewissenhafte Durchführung des Unterrichts. Insbesondere verpflichtet er sich, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die in dem jeweiligen Stoffplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und die Maßnahme sorgfältig zu überwachen.
1.4 Der Auftragnehmer sorgt für eine gewissenhafte Durchführung des Unterrichts. Insbesondere verpflichtet er sich, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die in dem jeweiligen Stoffplan aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln und die Maßnahme sorgfältig zu überwachen.
1.5 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am Ende des jeweiligen Seminars ein vom Auftraggeber zusammen mit dem Auftragnehmer erstelltes Zertifikat (Teilnahmebescheinigung).
1.6 Die Teilnehmer bestimmter Seminare, insbesondere bei dem Seminar "Anerkannter Berater für deutschen Wein, sollen bei Seminarende und vor Zertifikatserlangung einen Abschlusstest durchführen. Dieser wird vom Auftragnehmer eigenhändig nach Absprache mit dem Auftraggeber erstellt und vom jeweiligen Dozenten jeweils korrigiert. Die Ergebnisse des Leistungstests sind nach dem durchgeführten Seminar unverzüglich dem Auftraggeber vorzulegen.
1.6 Die Teilnehmer bestimmter Seminare, insbesondere bei dem Seminar "Anerkannter Berater für deutschen Wein, sollen bei Seminarende und vor Zertifikatserlangung einen Abschlusstest durchführen. Dieser wird vom Auftragnehmer eigenhändig nach Absprache mit dem Auftraggeber erstellt und vom jeweiligen Dozenten jeweils korrigiert. Die Ergebnisse des Leistungstests sind nach dem durchgeführten Seminar unverzüglich dem Auftraggeber vorzulegen.
1.7 Anhand eines vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber erstellten Fragebogens (Seminarbewertung), der den einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende eines Seminars durch den Auftragnehmer vorzulegen ist, ist die Einschätzung der jeweiligen Veranstaltung abzufragen. Die ausgefüllten Fragebögen sind dem Auftraggeber am Ende des Seminars vorzulegen.
1.7 Anhand eines vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber erstellten Fragebogens (Seminarbewertung), der den einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende eines Seminars durch den Auftragnehmer vorzulegen ist, ist die Einschätzung der jeweiligen Veranstaltung abzufragen. Die ausgefüllten Fragebögen sind dem Auftraggeber am Ende des Seminars vorzulegen.
1.8 Spätestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer Details u. a. zu Curricula, Ablauf und Terminen mit dem Auftraggeber persönlich in Bodenheim für das Jahr 2021 zu besprechen und zu planen. Die für die darauffolgenden Jahre folgenden Termine und Abläufe von fest eingeplanten Seminaren werden jeweils mit dem Auftraggeber spätestens im September des Vorjahres besprochen und festgelegt.
1.8 Spätestens 10 Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer Details u. a. zu Curricula, Ablauf und Terminen mit dem Auftraggeber persönlich in Bodenheim für das Jahr 2021 zu besprechen und zu planen. Die für die darauffolgenden Jahre folgenden Termine und Abläufe von fest eingeplanten Seminaren werden jeweils mit dem Auftraggeber spätestens im September des Vorjahres besprochen und festgelegt.
1.9 Die Durchführung eines Seminars (insbesondere bei unterjährigen Anfragen von Veranstaltern) muss dem Auftragnehmer spätestens 4 Wochen vor dem jeweilig geplanten Veranstaltungstermin mitgeteilt werden.
1.10 Ein Wechsel der im eingereichten Angebot benannten Dozenten ist zu vermeiden und nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ein wichtiger Grund ist es nicht, wenn ein Dozent in einem anderen Projekt/ Auftrag eingesetzt werden soll. Sollte sich wider Erwarten während der Vertragslaufzeit die jeweilige Dozentenauswahl als ungeeignet (z. B. nach erfolgtem Vorgespräch oder durch Beschwerden der Seminarteilnehmer) herausstellen, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Einsatz eines anderen Dozenten zu verlangen.
1.10 Ein Wechsel der im eingereichten Angebot benannten Dozenten ist zu vermeiden und nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ein wichtiger Grund ist es nicht, wenn ein Dozent in einem anderen Projekt/ Auftrag eingesetzt werden soll. Sollte sich wider Erwarten während der Vertragslaufzeit die jeweilige Dozentenauswahl als ungeeignet (z. B. nach erfolgtem Vorgespräch oder durch Beschwerden der Seminarteilnehmer) herausstellen, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Einsatz eines anderen Dozenten zu verlangen.
1.11 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geeignete, aktuelle und deutschsprachige Schulungsunterlagen auszuhändigen, mit denen sie in der Praxis arbeiten können. Die Schulungsunterlagen werden dabei grundsätzlich vom Auftraggeber gestellt, sollen aber durch den Auftragnehmer durchgängig auf notwendige Aktualisierungen und Anpassungen an den jeweiligen Seminarablauf überprüft und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber korrigiert werden.
1.11 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geeignete, aktuelle und deutschsprachige Schulungsunterlagen auszuhändigen, mit denen sie in der Praxis arbeiten können. Die Schulungsunterlagen werden dabei grundsätzlich vom Auftraggeber gestellt, sollen aber durch den Auftragnehmer durchgängig auf notwendige Aktualisierungen und Anpassungen an den jeweiligen Seminarablauf überprüft und ggf. in Absprache mit dem Auftraggeber korrigiert werden.
1.12 Sofern eine Mindestanzahl von acht Teilnehmern bei einem Seminar unterschritten wird, kann das Seminar vom Auftraggeber abgesagt werden. Auch noch nach der terminlichen Festlegung der Seminare für die Dozenten können vom Auftraggeber Seminartermine verschoben bzw. storniert werden. Bei einer Absage bis zu 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn können vom Auftragnehmer keine Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Bleibt das Schulungsvolumen unter den ausgeschriebenen Unterrichtstagen, so können hierfür gegenüber dem Auftraggeber keine Kosten geltend gemacht werden, ebenso beim Abrufen von weniger Seminaren als im Voraus geplant.
1.12 Sofern eine Mindestanzahl von acht Teilnehmern bei einem Seminar unterschritten wird, kann das Seminar vom Auftraggeber abgesagt werden. Auch noch nach der terminlichen Festlegung der Seminare für die Dozenten können vom Auftraggeber Seminartermine verschoben bzw. storniert werden. Bei einer Absage bis zu 10 Kalendertagen vor Seminarbeginn können vom Auftragnehmer keine Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Bleibt das Schulungsvolumen unter den ausgeschriebenen Unterrichtstagen, so können hierfür gegenüber dem Auftraggeber keine Kosten geltend gemacht werden, ebenso beim Abrufen von weniger Seminaren als im Voraus geplant.
1.13 Die Seminare finden in den Schulungsräumen des Auftraggebers, Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim sowie bei Veranstaltungspartnern im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz) statt.
1.14 Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung von Informationsveranstaltungen über deutschen Wein an Messen zu beauftragen. Das Deutsche Weininstitut nimmt jährlich an verschiedenen Fach- und Verbrauchermessen teil, wobei die Besucher hier über deutschen Wein unterrichtet werden. Im Rahmen von mehrmals täglich geführten Verkostungen erhalten die Messebesucher einen Überblick über die Vielfalt der unterschiedlichen Rebsorten und Anbaugebiete. Die Veranstaltungsdauer ist in Abhängigkeit der einzelnen Messen 3-5 Tage. In diesem Jahr war dies neben der Prowein die Messe Internorga.
1.14 Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung von Informationsveranstaltungen über deutschen Wein an Messen zu beauftragen. Das Deutsche Weininstitut nimmt jährlich an verschiedenen Fach- und Verbrauchermessen teil, wobei die Besucher hier über deutschen Wein unterrichtet werden. Im Rahmen von mehrmals täglich geführten Verkostungen erhalten die Messebesucher einen Überblick über die Vielfalt der unterschiedlichen Rebsorten und Anbaugebiete. Die Veranstaltungsdauer ist in Abhängigkeit der einzelnen Messen 3-5 Tage. In diesem Jahr war dies neben der Prowein die Messe Internorga.
2. Seminarbeschreibungen
2.1 Basisseminar „Deutscher Wein“
Teilnehmerkreis: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Handel, Gastronomie und Weinwirtschaft mit geringen Weinkenntnissen.
Ziele: Erlangung allgemeiner Grundkenntnisse über deutschen Wein.
Dauer: 1 Schulungstag
Anzahl der Seminare: ca. 5 pro Jahr
Teilnehmerzahl: ca. 15 je Seminar
Themen:
— Die 13 Anbaugebiete,
— Kernpunkte zur Weinbereitung,
— Etikettenkunde,
— Informationsweinprobe.
Hinweis: Die Auswahl der Seminarthemen richtet sich grundsätzlich nach den Wünschen der jeweiligen Veranstalter und Anfragen beim Auftraggeber und kann variieren.
2.2 Seminar „Anerkannter Berater für deutschen Wein“
Teilnehmerkreis: Auszubildende und Fachkräfte in Handel, Gastronomie und Weinwirtschaft mit allgemeinen Grundkenntnissen über Wein.
Ziele: Aktualisierung, Festigung und Ausbau der vorhandenen Grundkenntnisse über deutschen Wein.
Dauer: 1,5 Schulungstage
Anzahl der Seminare: ca. 130 pro Jahr
Teilnehmerzahl: ca. 18
— Die natürlichen Produktionsbedingungen,
— Die 13 deutschen Anbaugebiete,
— Die wichtigsten Rebsorten,
— Weinbereitung und Weinrecht,
— Qualitätsnormen und Bezeichnungsrecht,
— Der richtige Umgang mit Wein inkl. Informationsweinprobe,
— Schäumende Weine, kleine Vergleichsprobe,
— Harmonie von Wein & Speise,
— Kulinarische Weinprobe.
2.3 Seminar „Sensorik I“
Teilnehmerkreis: Weinfachleute aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft mit guten Grund-kenntnissen über Wein; Voraussetzung ist das Zertifikat „Anerkannter Berater für Deutschen Wein”
Ziele: Ausprägung sensorischer Fähigkeiten, Sicherheit bei Weinbeschreibung und Weinempfehlung
Dauer: 2 Schulungstage
Teilnehmerzahl: ca. 15
— Einführung in die Sensorik,
— Sensibilitätstraining mit Aromen,
— Sensorikübungen,
— Vergleichsprobe,
2.4 Seminar „Sensorik II“
Teilnehmerkreis: Weinfachleute aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft; Voraussetzung ist das Zertifikat „Anerkannter Berater für Deutschen Wein“ sowie die Teilnahme am Sensorik-Seminar I
Ziele: Intensivierung der sensorischen Fähigkeiten, sowie Auffrischung, Vertiefung und Ergänzung der vorhandenen Weinkenntnisse
Anzahl der Seminare: ca. 3 pro Jahr
— Terroir, Mikroklima und Geologie,
— Vergleichsproben,
— Kulinarische Weinprobe,
— Harmonie von Wein & Wasser,
— Mängel, Fehler und Krankheiten,
— Betriebsbesuch.
2.5 Seminar „Sensorik III“
Teilnehmerkreis: Weinfachleute aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft; Voraussetzung ist das Zertifikat „Anerkannter Berater für Deutschen Wein“;
Ziele: Vertiefung und Ergänzung der vorhandenen Weinkenntnisse, Intensivierung der sensorischen Fähigkeiten
Dauer: 2 Schulungstage davon 1 Schulungstag für den Auftragnehmer
Anzahl der Seminare: ca. 2 pro Jahr
Teilnehmerzahl: ca. 20
— Die deutsche Weinwirtschaft,
— Weinbereitung & Weinrecht,
— Weinbau,
— Schäumende Weine,
— Weinfehler,
2.6 Seminar „Weingenießerseminar“
Teilnehmerkreis: Personen die ihr Weinwissen auf angenehme Weise aktualisieren und ergänzen wollen
Ziele: Sicherheit im Umgang mit deutschem Wein
— Weinbau in Deutschland,
— Wein probieren und unterscheiden,
— Informationsweinprobe,
— Kleine Erinnerungsprobe,
2.7 Seminar „Degustationsseminar“
Teilnehmerkreis: Personen mit guten Grundkenntnissen über Wein
Ziele: Ausprägung sensorischer Fähigkeiten, Sicherheit bei Weinbeschreibungen
— Sensorikübung,
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 650 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat 2 Mal das Recht, jeweils eine einseitige Verlängerungsoption von je 12 Monaten in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit, dass er die Verlängerungsoption nicht ausübt, ansonsten gilt die Option als stillschweigend ausgeübt und der Vertrag wird für weitere 12 Monate verlängert. Der Vertrag endet bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen damit spätestens mit Ablauf des 31.12.2024.
Der Auftraggeber hat 2 Mal das Recht, jeweils eine einseitige Verlängerungsoption von je 12 Monaten in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer jeweils 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mit, dass er die Verlängerungsoption nicht ausübt, ansonsten gilt die Option als stillschweigend ausgeübt und der Vertrag wird für weitere 12 Monate verlängert. Der Vertrag endet bei Ausübung aller Verlängerungsoptionen damit spätestens mit Ablauf des 31.12.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Orte in Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB.
Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine solche Eigenerklärung vorzulegen.
Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister/ Berufsregister und die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss die Eigenerklärung von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen- und mindestens 200 000,00 EUR für Sachschäden bzw. Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 1 000 000,00 EUR für Personen- und mindestens 200 000,00 EUR für Sachschäden bzw. Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung abgeschlossen wird,
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist eine Erklärung hierüber vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Eigenerklärungen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist eine Erklärung hierüber vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Eigenerklärungen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden,
— Beifügung einer Unternehmensdarstellung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärungen über die Fachkräfte (Dozenten und Ersatzdozenten), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
— Eigenerklärungen über die Fachkräfte (Dozenten und Ersatzdozenten), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Da die durchzuführenden Seminare teilweise terminliche Überschneidungen aufweisen, muss der Teilnehmer für den Leistungszeitraum 2 Dozenten sowie einen Ersatzdozenten benennen und vorstellen.
Die Dozentenprofile und das Ersatzdozentenprofil müssen die Qualifikationen und die umfassenden fachlichen Kenntnisse auf dem Gebiet Wein sowie die jeweilige Berufserfahrung transparent machen.
Hierzu sind für jedes Dozentenprofil die folgenden Anlagen A., B. und C. und für das Ersatzdozentenprofil die folgenden Anlagen A. und C. einzureichen:
A. Eigenerklärung über Ausbildung und Fortbildung
Darstellungen über vertiefte Kenntnisse mit Bezug zum Thema Wein durch Angabe von Zeugnissen, Abschlüssen und Bescheinigungen von Hochschule, Gastronomie/Hotellerie, Weinhandel, Weinwirtschaft oder weiteren vergleichbaren Aus- und Fortbildungsstätten mit Bezug zum Thema Wein.
Darstellungen über vertiefte Kenntnisse mit Bezug zum Thema Wein durch Angabe von Zeugnissen, Abschlüssen und Bescheinigungen von Hochschule, Gastronomie/Hotellerie, Weinhandel, Weinwirtschaft oder weiteren vergleichbaren Aus- und Fortbildungsstätten mit Bezug zum Thema Wein.
B. Eigenerklärung über durchgängige Berufserfahrung in der Schulung von Weinseminaren
C. Eigenerklärung über Berufserfahrung anhand der Anzahl der gehaltenen Seminare zum Thema Wein
Auflistung aller bereits durchgeführten Seminare zum Thema Wein mit Datum der Durchführung und ggf. Ankreuzen der aufgeführten Spezialthemen Sensorik, Weinrecht, Weinbau/Kellertechnik, Deutsche Weine. Aufgelistet werden dürfen nur Seminare, die vor jeweils mindestens 5 Teilnehmern gehalten worden sind.
Auflistung aller bereits durchgeführten Seminare zum Thema Wein mit Datum der Durchführung und ggf. Ankreuzen der aufgeführten Spezialthemen Sensorik, Weinrecht, Weinbau/Kellertechnik, Deutsche Weine. Aufgelistet werden dürfen nur Seminare, die vor jeweils mindestens 5 Teilnehmern gehalten worden sind.
— Erklärung über sehr gute Deutschkenntnisse der technischen Fachkräfte.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist eine Erklärung hierüber vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist eine Erklärung hierüber vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, ist eine Erklärung für Unteraufträge Ihrem Angebot beizufügen. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
— Im Fall einer Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebots benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben und eine durch das Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung mit dem Angebot eingereicht werden.
— Im Fall einer Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebots benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben und eine durch das Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung mit dem Angebot eingereicht werden.
— Ist ein Drittunternehmen als Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe vorgesehen, sind spätestens vor Zuschlagserteilung die durch das Drittunternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung einzureichen.
Mindeststandards:
Da die durchzuführenden Seminare teilweise terminliche Überschneidungen aufweisen, muss der Teilnehmer für den Leistungszeitraum 2 Dozenten sowie einen Ersatzdozenten benennen und vorstellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die 3 Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, werden nach folgenden Prüfungsschritten ausgewählt:
1. Formelle Prüfung der Teilnehmeranträge auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit;
2. Inhaltliche Prüfung auf Erfüllung der Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Wenn nach diesen Prüfungsschritten mehr als 3 Bewerber verbleiben, wird zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber eine Bewertung nach den folgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien vorgenommen:
1. Berufliche Qualifikation Dozent 1 45 % = 45 Punkte unterteilt sich in
A. Aus- und Fortbildung 10 % = 10 Punkte;
B. Durchgängige Berufserfahrung in Jahren 10 % = 10 Punkte;
C. 1 Anzahl gehaltener Seminare zum Thema Wein 5 % = 5 Punkte;
C. 2 Anzahl gehaltener Seminare zum Thema Sensorik 5 % = 5 Punkte;
C. 3 Anzahl gehaltener Seminare zum Thema Weinrecht 5 % = 5 Punkte;
C. 4 Anzahl gehaltener Seminare zum Thema Weinbau/Kellertechnik 5 % = 5 Punkte;
C. 5 Anzahl gehaltener Seminare zum Thema deutscher Wein 5 % = 5 Punkte.
2. Berufliche Qualifikation Dozent 2 45 % = 45 Punkte unterteilt sich in
3. Berufliche Qualifikation Ersatzdozent 10 % = 10 Punkte unterteilt sich in
A. Aus- und Fortbildung 5 % = 5 Punkte;
C. 1 Anzahl gehaltener Seminare zum Thema Wein 5 % = 5 Punkte.
Qualifikationen, denen gemäß dieser Wertungskriterien weniger als 33, 33 Gesamtpunkte aus allen Kategorien zugewiesen werden können, gelten als unzureichend qualifiziert und werden folglich nicht zur zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsverfahren) zugelassen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Qualifikationen, denen gemäß dieser Wertungskriterien weniger als 33, 33 Gesamtpunkte aus allen Kategorien zugewiesen werden können, gelten als unzureichend qualifiziert und werden folglich nicht zur zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsverfahren) zugelassen.
Die Auswahl und Rangbildung unter allen geeigneten Bewerbern erfolgt dann nach der Höhe der erreichten Punkte. Die nach Rangfolge ersten 3 Bewerber werden zum Angebotsverfahren (Bieterwettbewerb) zugelassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von 3 liegt, wird der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-11 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B 1. Umsetzungskonzept-Schulungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B 2. Präsentation einer Aufgabestellung - B 2.1 Aufbau und inhaltliche Struktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B 2. Präsentation einer Aufgabestellung - B 2.2 Sprachliche Gestaltung
B 2. Präsentation einer Aufgabestellung - B 2.3 Vermittlung des Fachhintergrunds
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4922-894990📞
Fax: +49 4922-89499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Quelle: OJS 2020/S 053-126172 (2020-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu drei Tagen durchgeführt.
Das Deutsche Weininstitut (DWI) ist die zentrale Marketingorganisation der deutschen Weinwirtschaft mit der Aufgabe, die Qualität und den Absatz und somit die Bekanntheit als auch das Image der deutschen Weine und Sekte durch gemeinschaftliche wettbewerbsneutrale Marketingmaßnahmen im In- und Ausland zu fördern.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu drei Tagen durchgeführt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 650 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu drei Tagen durchgeführt.
Das DWI schreibt die ganzjährige Schulung zum Thema deutscher Wein für Mitarbeiter aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft, Weingenießer oder sonstige weininteressierte Institutionen oder Personen in Form einer Rahmenvereinbarung aus. Die weitgehend standardisierten Seminare umfassen dabei Themen rund um die 13 deutschen Anbaugebiete, die wichtigsten Rebsorten, die Weinbereitung, das deutsche Weinrecht und die Sensorik. Jährlich werden vom DWI ca. 220 Schulungen mit einer Dauer von jeweils einem Tag bis zu drei Tagen durchgeführt.
1.1 Die Durchführung der Seminare hat in Abhängigkeit des jeweiligen Seminars in der Regel montags bis samstags jeweils im Zeitrahmen von 8:30 Uhr bis 21:00 Uhr am Standort des jeweiligen Veranstaltungspartners im deutschsprachigen Raum oder am Standort des Deutsches Weininstituts, Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim stattzufinden. Gegebenenfalls können zwischen Dozenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmern individuelle Absprachen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Im Bedarfsfall kann ein Seminar auch morgens oder um die Mittagszeit mit jeweils einem halben Schulungstag beginnen und enden.
1.1 Die Durchführung der Seminare hat in Abhängigkeit des jeweiligen Seminars in der Regel montags bis samstags jeweils im Zeitrahmen von 8:30 Uhr bis 21:00 Uhr am Standort des jeweiligen Veranstaltungspartners im deutschsprachigen Raum oder am Standort des Deutsches Weininstituts, Platz des Weines 2, 55294 Bodenheim stattzufinden. Gegebenenfalls können zwischen Dozenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmern individuelle Absprachen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen. Im Bedarfsfall kann ein Seminar auch morgens oder um die Mittagszeit mit jeweils einem halben Schulungstag beginnen und enden.
1.2 Ein Schulungstag besteht in der Regel aus mindestens acht Zeitstunden (inklusive Pausen von insgesamt einer Stunde); ein halber Schulungstag besteht aus mindestens vier Zeitstunden (inklusive Pausen von insgesamt einer halben Stunde).
1.6 Die Teilnehmer bestimmter Seminare, insbesondere bei dem Seminar „Anerkannter Berater für deutschen Wein“, sollen bei Seminarende und vor Zertifikatserlangung einen Abschlusstest durchführen. Dieser wird vom Auftragnehmer eigenhändig nach Absprache mit dem Auftraggeber erstellt und vom jeweiligen Dozenten jeweils korrigiert. Die Ergebnisse des Leistungstests sind nach dem durchgeführten Seminar unverzüglich dem Auftraggeber vorzulegen.
1.6 Die Teilnehmer bestimmter Seminare, insbesondere bei dem Seminar „Anerkannter Berater für deutschen Wein“, sollen bei Seminarende und vor Zertifikatserlangung einen Abschlusstest durchführen. Dieser wird vom Auftragnehmer eigenhändig nach Absprache mit dem Auftraggeber erstellt und vom jeweiligen Dozenten jeweils korrigiert. Die Ergebnisse des Leistungstests sind nach dem durchgeführten Seminar unverzüglich dem Auftraggeber vorzulegen.
1.8 Spätestens zehn Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer Details u. a. zu Curricula, Ablauf und Terminen mit dem Auftraggeber persönlich in Bodenheim für das Jahr 2021 zu besprechen und zu planen. Die für die darauffolgenden Jahre folgenden Termine und Abläufe von fest eingeplanten Seminaren werden jeweils mit dem Auftraggeber spätestens im September des Vorjahres besprochen und festgelegt.
1.8 Spätestens zehn Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer Details u. a. zu Curricula, Ablauf und Terminen mit dem Auftraggeber persönlich in Bodenheim für das Jahr 2021 zu besprechen und zu planen. Die für die darauffolgenden Jahre folgenden Termine und Abläufe von fest eingeplanten Seminaren werden jeweils mit dem Auftraggeber spätestens im September des Vorjahres besprochen und festgelegt.
1.9 Die Durchführung eines Seminars (insbesondere bei unterjährigen Anfragen von Veranstaltern) muss dem Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor dem jeweilig geplanten Veranstaltungstermin mitgeteilt werden.
1.10 Ein Wechsel der im eingereichten Angebot benannten Dozenten ist zu vermeiden und nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ein wichtiger Grund ist es nicht, wenn ein Dozent in einem anderen Projekt / Auftrag eingesetzt werden soll. Sollte sich wider Erwarten während der Vertragslaufzeit die jeweilige Dozentenauswahl als ungeeignet (z. B. nach erfolgtem Vorgespräch oder durch Beschwerden der Seminarteilnehmer) herausstellen, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Einsatz eines anderen Dozenten zu verlangen.
1.10 Ein Wechsel der im eingereichten Angebot benannten Dozenten ist zu vermeiden und nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ein wichtiger Grund ist es nicht, wenn ein Dozent in einem anderen Projekt / Auftrag eingesetzt werden soll. Sollte sich wider Erwarten während der Vertragslaufzeit die jeweilige Dozentenauswahl als ungeeignet (z. B. nach erfolgtem Vorgespräch oder durch Beschwerden der Seminarteilnehmer) herausstellen, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, den Einsatz eines anderen Dozenten zu verlangen.
1.12 Sofern eine Mindestanzahl von acht Teilnehmern bei einem Seminar unterschritten wird, kann das Seminar vom Auftraggeber abgesagt werden. Auch noch nach der terminlichen Festlegung der Seminare für die Dozenten können vom Auftraggeber Seminartermine verschoben bzw. storniert werden. Bei einer Absage bis zu zehn Kalendertagen vor Seminarbeginn können vom Auftragnehmer keine Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Bleibt das Schulungsvolumen unter den ausgeschriebenen Unterrichtstagen, so können hierfür gegenüber dem Auftraggeber keine Kosten geltend gemacht werden, ebenso beim Abrufen von weniger Seminaren als im Voraus geplant.
1.12 Sofern eine Mindestanzahl von acht Teilnehmern bei einem Seminar unterschritten wird, kann das Seminar vom Auftraggeber abgesagt werden. Auch noch nach der terminlichen Festlegung der Seminare für die Dozenten können vom Auftraggeber Seminartermine verschoben bzw. storniert werden. Bei einer Absage bis zu zehn Kalendertagen vor Seminarbeginn können vom Auftragnehmer keine Kosten gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Bleibt das Schulungsvolumen unter den ausgeschriebenen Unterrichtstagen, so können hierfür gegenüber dem Auftraggeber keine Kosten geltend gemacht werden, ebenso beim Abrufen von weniger Seminaren als im Voraus geplant.
— Etikettenkunde
— Informationsweinprobe
Teilnehmerkreis: Weinfachleute aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft mit guten Grundkenntnissen über Wein.
Voraussetzung ist das Zertifikat „Anerkannter Berater für Deutschen Wein”.
Ziele: Ausprägung sensorischer Fähigkeiten, Sicherheit bei Weinbeschreibung und Weinempfehlung.
Teilnehmerkreis: Weinfachleute aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft; Voraussetzung ist das Zertifikat „Anerkannter Berater für Deutschen Wein“ sowie die Teilnahme am Sensorik-Seminar I.
Ziele: Intensivierung der sensorischen Fähigkeiten, sowie Auffrischung, Vertiefung und Ergänzung der vorhandenen Weinkenntnisse.
Teilnehmerkreis: Weinfachleute aus Gastronomie, Handel und Weinwirtschaft; Voraussetzung ist das Zertifikat „Anerkannter Berater für Deutschen Wein”.
Ziele: Vertiefung und Ergänzung der vorhandenen Weinkenntnisse, Intensivierung der sensorischen Fähigkeiten.
Teilnehmerkreis: Personen, die ihr Weinwissen auf angenehme Weise aktualisieren und ergänzen wollen.
Ziele: Sicherheit im Umgang mit deutschem Wein.
Teilnehmerkreis: Personen mit guten Grundkenntnissen über Wein.
Ziele: Ausprägung sensorischer Fähigkeiten, Sicherheit bei Weinbeschreibungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Name: Sopexa S.A. Deutschland
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 288 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.