Abschließende Nachweisliste nach § 48 (1) VgV
Von den Bietern sind folgende Unterlagen / Nachweise bei Angebotsabgabe vorzulegen:
1) 633 Angebotsschreiben,
2) Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm,
3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (zwingend),
4) Aufgliederung der Einheitspreise für Grundnahrungsmittel, Kraftstoffe zur Lieferung der Mittagsverpflegung und Sonstiges in Formular 223,
5) Beschreibung des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems, der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durch:
— Benennung des Personals im Betrieb, welches die Aufgaben des betrieblichen Qualitätsmanagements wahrnimmt (Name, Vorname, Funktion, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Qualifikation) sowie Nachweis der fachlichen Qualifikation dieser Person in Kopie (Zeugnis bzw. Ausbildungsnachweis/e,)
— Vorlage der Kopie des Prüfprotokolls der letzten behördlichen Begehung zur Hygiene (z. B. vollständiger Kontrollbericht des Gesundheitsamtes) oder einer behördlichen Bestätigung einwandfreier hygienischer Gegebenheiten im Produktionsbetrieb,
— Formlose Eigenerklärung zu,
— interner Qualitätssicherung der Speisenqualität,
— Personalschulungen,
— Arbeitsschutzunterweisung.
6) Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson für den Kundenservice für die Schule inkl. einem Nachweis zu deren Qualifikation,
7) Mit Angaben vollständig ausgefüllte Antwortbogen zu den Kriterien,
— Produktqualität, maximal 20 DIN A-4-Seiten,
— Qualitätsmanagement, Speiseplanung, Service, maximal 10 DIN A-4 Seiten,
8) Als Anlage zum Antwortbogen:
— Tourenplan zur Anlieferung,
— Zeitplanung zur Warmhaltezeit,
— 4-Wochen-Musterspeiseplan.
9) Formlose Eigenerklärung gemäß Ziffer 3.6 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis über den Verzicht auf die Verwendung genveränderter Lebensmittel, von Inhaltsstoffen wie künstliche Farbstoffe, künstliche Geschmacksverstärker, synthetische Süßstoffe, von Innereien, Formfleisch, von Menülinien mit einem durchschnittlichen Convenience-Grad ab Stufe 4 und von Light-Produkten (siehe DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, 4. Auflage, korrigierter Nachdruck 2018, S. 17 – Download dieses DGE-Qualitätsstandards unter:
https://www.dge.de/gv/dge-qualitaetsstandards/) und von Light-Produkten ist mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung schriftlich zu garantieren.
10) Formlose Eigenerklärung zu der Bereitstellung von allgemeiner Arbeitskleidung und persönlicher Schutzkleidung (PSA) sowie deren Reinigung durch den Auftragnehmer,
11) Lieferantenliste bzw. Übersicht der Bezugsquellen für
— Auswahl von Bio-Produkten nach saisonalen und regionalen Angeboten, welches die unter Ziffer 3.4 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (LV) Schulverpflegung genannten Kriterien erfüllt,
— Verwendete regionale Lebensmittel aller Art, welche die unter Ziffer 3.5 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (LV) Schulverpflegung genannten Kriterien erfüllen.
12) Für das Mitbringen eines eigenen Vorbestell- und Abrechnungssystems
Entsprechend Ziffer 9.11 der Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis:
— Vollständige Angabe der zum eigenen System gehörigen technischen Daten und Schnittstellen in Abhängigkeit des Angebots sind vorzulegen:
13) 124 Eigenerklärungen zur Eignung (sofern nicht präqualifiziert),
14) 234 Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet),
15) 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer Unternehmen,
16) Für alle Betriebe, für welche eine Zulassungspflicht besteht: Kopie des aktuellen Zulassungsbescheides des zuständigen Regierungspräsidiums als EU-Betrieb, z. B.,
— gemäß Verordnungen (EG/EU) Nr. 852 bis 854/2004,
— Artikel 31 der Verordnung EG Nr. 882/2004,
— Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung –TierLMHV- vom 8.8.2007 (BGBl. S. 1828 ff.).
Nähere Hinweise siehe Merkblatt Großküchen
Falls keine Zulassungspflicht besteht:
Formlose Eigenerklärung mit Begründung, warum diese Pflicht nicht besteht.
Den Rest der Abschließenden Nachweisliste finde Sie unter II.2.4).