Primärer Vertragsgegenstand sind die Bereitstellung und Wartung der SIEM-Lizenzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Aufbaus und Betriebs Dienstleistungen in Form von Consulting benötigt. SIEM bedeutet: Security Information and Event Management. Es ist beabsichtigt ein SIEM System bzw. Nutzungsrechte an einer entsprechenden Software zum 1.9.2020 zu erwerben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Security Information and Event Management
DP-2020000013
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Primärer Vertragsgegenstand sind die Bereitstellung und Wartung der SIEM-Lizenzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Aufbaus und Betriebs Dienstleistungen in...”
Kurze Beschreibung
Primärer Vertragsgegenstand sind die Bereitstellung und Wartung der SIEM-Lizenzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Aufbaus und Betriebs Dienstleistungen in Form von Consulting benötigt. SIEM bedeutet: Security Information and Event Management. Es ist beabsichtigt ein SIEM System bzw. Nutzungsrechte an einer entsprechenden Software zum 1.9.2020 zu erwerben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Primärer Vertragsgegenstand sind die Bereitstellung und Wartung der SIEM-Lizenzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Aufbaus und Betriebs Dienstleistungen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Primärer Vertragsgegenstand sind die Bereitstellung und Wartung der SIEM-Lizenzen. Zusätzlich werden im Rahmen des Aufbaus und Betriebs Dienstleistungen in Form von Consulting benötigt. SIEM bedeutet: Security Information and Event Management. Es ist beabsichtigt ein SIEM System bzw. Nutzungsrechte an einer entsprechenden Software zum 1.9.2020 zu erwerben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre mit 2 Optionen um je eine Verlängerung um 1 Jahr.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“2x Vertragsverlängerungen um jeweils 1 Jahr. Die Nutzung des Optionsrechtes wird vom Auftraggeber jeweils vor Ablauf der Vertragsdauer bekanntgegeben.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[„Anlage“ Referenzen]
Der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[„Anlage“ Referenzen]
Der Bieter benennt in der „Anlage“ Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.4.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht;
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn eine Referenzimplementierung mit mindestens 17 000 angeschlossenen Systemen in einem dem Auftraggeber vergleichbarem Umfeld (Öffentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serivceprovider, KRITIS-Betreiber) vorgewiesen wird. Eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann alternativ als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheitsrahmenbedingungen vergleichbar ist) beschreiben.
b) Personalkennzahlen:
[Personalkennzahlen]
Der Bieter benennt in der e-Vergabe unter „Vergabeunterlagen => Eignungskriterien seine Personalkennzahlen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Personalkennzahlen in den 3 angegebenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 4 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden, die zur Implementierung gemäß den Anforderungen im Teil B – Leistungsbeschreibung unter 2.6 geeignet sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-25
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 102-245539 (2020-05-25)
Ergänzende Angaben (2020-06-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 102-245539
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
Ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[„Anlage“ Referenzen]
Der Bieter benennt in der „Anlage“ Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.4.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht;
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn eine Referenzimplementierung mit mindestens 17 000 angeschlossenen Systemen in einem dem Auftraggeber vergleichbarem Umfeld (Öffentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serivceprovider, KRITIS-Betreiber) vorgewiesen wird. Eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann alternativ als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheitsrahmenbedingungen vergleichbar ist) beschreiben.
b) Personalkennzahlen:
[Personalkennzahlen]
Der Bieter benennt in der e-Vergabe unter „Vergabeunterlagen => Eignungskriterien seine Personalkennzahlen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Personalkennzahlen in den 3 angegebenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 4 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden, die zur Implementierung gemäß den Anforderungen im Teil B – Leistungsbeschreibung unter 2.6 geeignet sind.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Referenzen:
[Anlage Referenzen]
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.4.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u. a. die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn eine Referenzimplementierung mit mindestens 17 000 angeschlossenen Systemen in einem dem Auftraggeber vergleichbarem Umfeld (Öffentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serivceprovider, KRITIS-Betreiber) vorgewiesen wird. Eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann alternativ als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheitsrahmenbedingungen vergleichbar ist) beschreiben.
b) Personalkennzahlen:
[Personalkennzahlen]
Der Bieter benennt in der e-Vergabe unter „Vergabeunterlagen => Eignungskriterien seine Personalkennzahlen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Personalkennzahlen in den 3 angegebenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 4 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden, die zur Implementierung gemäß den Anforderungen im Teil B – Leistungsbeschreibung unter 2.6 geeignet sind.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-25 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 25/06/2020
Ortszeit: 12:00
Neuer Wert
Text: Tag: 03/07/2020
Ortszeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 109-264539 (2020-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 256 450 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“2 x Vertragsverlängerungen um jeweils 1 Jahr. Die Nutzung des Optionsrechtes wird vom Auftraggeber jeweils vor Ablauf der Vertragsdauer bekanntgegeben.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 102-245539
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Security Information and Event Management
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift: Borsigstraße 14
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 256 450 💰
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 141-346473 (2020-07-20)