Sonographie- und Echokardiographiegerät (Ersatzbeschaffung)

Universitätsklinikum Erlangen

Ersatzbeschaffung eines Sonographie- und eines Echokardiographiegerätes für die Kinder- und Jugendklinik sowie die Kinderkardiologische Abteilung in der Kinder- und Jugendklinik des Universiträtsklinikums Erlangen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-22 Auftragsbekanntmachung
2021-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung
Referenznummer: 2020HTR000014
Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines Sonographie- und eines Echokardiographiegerätes für die Kinder- und Jugendklinik sowie die Kinderkardiologische Abteilung in der Kinder- und Jugendklinik des Universiträtsklinikums Erlangen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Erlangen
Postanschrift: Maximiliansplatz 2
Postleitzahl: 91054
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.uk-erlangen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uk-erlangen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=2D6BY4g2AH4%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2020-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-449055
ABl. S-Ausgabe: 187

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 215 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
1 Sonographie-High-End-Gerät sowie 1 Echokardiographie-Gerät für den klinischen und forschenden Einsatz.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 215 000 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB; Angaben zum Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister, zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft;
Nach Aufforderung: Vorlage von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Mitgliedsbescheininigung Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Vorhandensein der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags; Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen;
Nach Anfoderung: Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistungen personellen und technischen Kapazitäten Verfügung stehen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): qualitativ und quantitativ ausreichende Geräte- und Schallkopfausstattung gem. Nutzerwunsch (Spezifizierungen in der Leistungsbeschreibung sind zu beachten); einschlägige Auswerteprogramme gem. Nutzerwunsch (Spezifizierungen in der Leistungsbeschreibung sind zu beachten), optimaler Bearbeitungsworkflow und Bildarchivierung gem. Nutzerwunsch (Spezifizierungen in der Leistungsbeschreibung sind zu beachten); Offline-Analysen/Arbeitsplätze (physische oder virtuelle Workstations) gem. Nutzerwunsch (Spezifizierungen in der Leistungsbeschreibung sind zu beachten); Software-Updates und Kompatibilitäten im Falle von Folgeschaffungen; Wartungsvertragsangebot unter Berücksichtigung von Schallkopfreparaturen bei Funktionsstörungen ohne mechanische Beschädigung, Konzept für einen mög-lichen Schallkopfersatz bei mechanischer Beschädigung (Spezifikationen/Hinweise in der Leistungsbeschreibung sind zu beachten).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Treske, Hubert
Adresse des Käuferprofils: http://www.uk-erlangen.de/organisation/zentrale-vergabestelle/ 🌏
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=2D6BY4g2AH4%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 187-449055 (2020-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 274369.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-004956
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-449055
ABl. S-Ausgabe: 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: GE Healthcare GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 247369.39 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Universitätsklinikums Erlangen zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zur rügen.
Quelle: OJS 2021/S 005-004956 (2021-01-05)