Sonographiegeräte

Berliner Feuerwehr

Lieferung von Sonographiegeräten (Ultraschall) für die Notarztbesetzten Einsatzmittel NEF / STEMO der Berliner Feuerwehr. Lieferumfang ca. 35 Stück.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-29 Auftragsbekanntmachung
2020-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung
Referenznummer: 2020-384
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Sonographiegeräten (Ultraschall) für die Notarztbesetzten Einsatzmittel NEF / STEMO der Berliner Feuerwehr. Lieferumfang ca. 35 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Nikolaus-Groß-Weg 2
Postleitzahl: 13627
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de 📧
Telefon: +49 3038710527 📞
Fax: +49 30387995599 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/133247 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Datum des Beginns: 2020-11-30 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-461168
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gemäß UfAB 2018.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Sonographiegeräten (Ultraschall) für die Notarztbesetzten Einsatzmittel NEF / STEMO der Berliner Feuerwehr.Lieferumfang ca. 35 Stück.
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung erfolgt nach der reinen Preiswertung gemäß UfAB 2018.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe (optional);
— Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer (optional);
— Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft (optional).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU;
— Wirt-214 BVB u. _Mindeststundenentgelt;
— Wirt-2141 BVB_Frauenförderung-0520.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Voltairestr. 2, 10179 Berlin
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/133247 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Berlin und der damit in Verbindung stehenden zentralen Auftragsplattform iTWOtender.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).
Mehr anzeigen
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Berliner Feuerwehr
Postanschrift: Voltairestraße 2
Postleitzahl: 10179
Telefon: +49 3038710527 📞
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de 📧
Fax: +49 30387995599 📠
Quelle: OJS 2020/S 192-461168 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Sonographiegeräten (Ultraschall) für die Notarztbesetzten Einsatzmittel NEF / STEMO der Berliner Feuerwehr. Die Lieferung umfasst eine Stückzahl von ca. 35.
Gesamtwert des Auftrags: 167693.4 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@berliner-feuerwehr.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-620276
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 192-461168
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Die Bewertung erfolge nach der reinen Preiswertung gem. UfAB 2018.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Sonographiegeräten (Ultraschall) für die Notarztbesetzten Einsatzmittel NEF / STEMO der Berliner Feuerwehr.
Die Lieferung umfasst eine Stückzahl von ca. 35.
Zusätzliche Informationen: Die Bewertung erfolge nach der reinen Preiswertung gem. UfAB 2018.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEUTSCHLAND

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-16 📅
Name: Philips GmbH Market DACH
Postanschrift: Röntgenstraße 22
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 167693.4 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 249-620276 (2020-12-17)