Die Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin, beabsichtigt die Speisenversorgung für Kindertagesstätten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf, gemäß Vergabeunterlagen, an einen externen Dienstleister zu vergeben. Dieser wird sowohl für den Lebensmittel- und Getränkeeinkauf als auch für die Speisenzubereitung und Lieferung in die Ausgabestellen des Auftraggebers verantwortlich sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für sonstige Unternehmen oder andere Einrichtungen
Referenznummer: KNW_SV_2020
Kurze Beschreibung:
“Die Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin, beabsichtigt die Speisenversorgung für Kindertagesstätten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf...”
Kurze Beschreibung
Die Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin, beabsichtigt die Speisenversorgung für Kindertagesstätten in den Bezirken Spandau, Reinickendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf, gemäß Vergabeunterlagen, an einen externen Dienstleister zu vergeben. Dieser wird sowohl für den Lebensmittel- und Getränkeeinkauf als auch für die Speisenzubereitung und Lieferung in die Ausgabestellen des Auftraggebers verantwortlich sein.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zubereitung und Lieferung von Speisen und Getränken für Einrichtungen der Kindertagesstätten Nordwest – Eigenbetrieb von Berlin.” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 302700059-0📞
Fax: +49 302700059-90 📠
“Die unter V.2.4) genannten Werte sind Platzhalter und entsprechen nicht den tatsächlichen Angebotswerten. Nach § 39 (6) VGV werden die tatsächlichen Werte...”
Die unter V.2.4) genannten Werte sind Platzhalter und entsprechen nicht den tatsächlichen Angebotswerten. Nach § 39 (6) VGV werden die tatsächlichen Werte nicht veröffentlicht.
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Quelle: OJS 2021/S 099-261843 (2021-05-20)