Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung/Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: Z.19-0104
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung/Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung/Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYCP
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYCP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung/Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung/Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Die Untersuchung erfolgt in separat abzurechnenden Leistungsphasen. Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren, basierend auf einer Bedarfsanalyse der Universitätsmedizin Mainz in Leistungsphase 1 und einer anschließenden Entwicklung des Zielkonzeptes in Leistungsphase 2. Die geforderten Leistungsbestandteile orientieren sich an der DIN 13080 Beiblatt 4, wobei der Ausführung, der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Inhalte bei Leistungsausführung Priorität einzuräumen ist. Bei etwaigen Unklarheiten bzw. Widersprüchen zur DIN 13080 Beiblatt 4 gelten die Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Untersuchung erfolgt in separat abzurechnenden Leistungsphasen. Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren, basierend auf einer Bedarfsanalyse der Universitätsmedizin Mainz in Leistungsphase 1 und einer anschließenden Entwicklung des Zielkonzeptes in Leistungsphase 2. Die geforderten Leistungsbestandteile orientieren sich an der DIN 13080 Beiblatt 4, wobei der Ausführung, der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Inhalte bei Leistungsausführung Priorität einzuräumen ist. Bei etwaigen Unklarheiten bzw. Widersprüchen zur DIN 13080 Beiblatt 4 gelten die Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Zu Beginn der Leistungserbringung ist vom Auftragnehmer ein Kommunikationsmanagementplan, unterteilt nach den beiden Projektphasen und unter Nennung relevanter Stakeholder (Einrichtungsleitungen, Personalrat, Landesministerien, ggf. Landtag) zu entwickeln.
Zu Beginn der Leistungserbringung ist vom Auftragnehmer ein Kommunikationsmanagementplan, unterteilt nach den beiden Projektphasen und unter Nennung relevanter Stakeholder (Einrichtungsleitungen, Personalrat, Landesministerien, ggf. Landtag) zu entwickeln.
Dauer: 3 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten, welche für die Erbringung der Leistungen der Leistungsphase 1: Bedarfsanalyse vorgesehen ist. Sollte die Mindestvertragslaufzeit für den Abschluss der Leistungsphase 1 nicht ausreichen, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat bis zum Abschluss der Leistungsphase 1.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten, welche für die Erbringung der Leistungen der Leistungsphase 1: Bedarfsanalyse vorgesehen ist. Sollte die Mindestvertragslaufzeit für den Abschluss der Leistungsphase 1 nicht ausreichen, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat bis zum Abschluss der Leistungsphase 1.
Ist die in Kapitel 3 genannte Voraussetzung zur Beauftragung der Leistungsphase 2 erfüllt, so verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) weiteren Monat bis zum Abschluss der Leistungsphase 2.
Der Vertrag endet mit dem Abschluss der Leistungsphase 2. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 15 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die benötigte Dienstleistung vor Durchführung des Vergabeverfahrens so präzise wie möglich bestimmt. Aufgrund der Komplexität des Auftragsgegenstandes kann während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jedoch ein weiterer Bedarf an Beratungsleistungen entstehen. Der Auftraggeber ist berechtigt entsprechend § 132 Abs. 2 GWB im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zu ergänzen:
Der Auftraggeber hat die benötigte Dienstleistung vor Durchführung des Vergabeverfahrens so präzise wie möglich bestimmt. Aufgrund der Komplexität des Auftragsgegenstandes kann während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jedoch ein weiterer Bedarf an Beratungsleistungen entstehen. Der Auftraggeber ist berechtigt entsprechend § 132 Abs. 2 GWB im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen zu ergänzen:
Die zusätzlich beauftragten Leistungen:
— waren zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht bekannt;
— stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen;
— sind für den Projekterfolg unbedingt notwendig;
— sind dem Beratungsportfolio des Auftragnehmers zuzurechnen;
— könnten nur unter erheblichen Schwierigkeiten und wirtschaftlichen Mehraufwänden durch einen anderen Auftragnehmer erbracht werden und
— verändern den Gesamtcharakter des Auftrages nicht.
Zusätzlich beauftragte Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gemäß den in Teil B – Preisblatt angegebenen Tagessätzen vergütet und dürfen in Summe maximal 25 % des Auftragswertes (Wertungssumme Brutto) betragen.
Zusätzlich beauftragte Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gemäß den in Teil B – Preisblatt angegebenen Tagessätzen vergütet und dürfen in Summe maximal 25 % des Auftragswertes (Wertungssumme Brutto) betragen.
Für Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gelten die Regelungen des § 132 GWB.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist,
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen,
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen,
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen,
b) Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
— mindestens 200 000 EUR Jahresumsatz des Unternehmens in den Tätigkeitsbereichen des Auftrags im Jahr 2019;
— mindestens 1 000 000 EUR Gesamtjahresumsatz im Jahr 2019;
— Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert.
— Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen in den letzten 3 Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits seit mindestens 3 Monaten bestehen.
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen in den letzten 3 Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits seit mindestens 3 Monaten bestehen.
Dabei gelten ergänzend folgende inhaltliche Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
1. Mindestens 1 der 3 einzutragenden Referenzen muss die Durchführung eines Projektes im Bereich Gesundheitswesen/Healthcare nachweisen.
2. Mindestens 2 Referenzen müssen 1 der folgenden Projektinhalte behandeln:
— Masterplanungen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 192-462657 (2020-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung / Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung / Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer). Der Umfang der anzubietenden Leistung ergibt sich aus der folgenden Leistungsbeschreibung sowie den dazugehörigen Anlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 327999.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Postanschrift: Mittlere Bleiche 61
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://mwwk.rlp.de/de/kontakt/🌏
E-Mail: poststelle@mwwk.rlp.dw📧
Telefon: +49 613116-0📞
Fax: +49 613116-2997 📠
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung / Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MWWK), vertreten durch den Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren eine Standortentwicklungsberatung / Entwicklung eines Zielkonzeptes für die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB auszuschreiben.
Die Untersuchung erfolgt in separat abzurechnenden Leistungsphasen. Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren, basierend auf einer Bedarfsanalyse der Universitätsmedizin Mainz in Leistungsphase 1 und einer anschließenden Entwicklung des Zielkonzeptes in Leistungsphase 2. Die geforderten Leistungsbestandteile orientieren sich an der DIN 13080 Beiblatt 4, wobei der Ausführung, der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Inhalte bei Leistungsausführung Priorität einzuräumen ist. Bei etwaigen Unklarheiten bzw. Widersprüchen zur DIN 13080 Beiblatt 4 gelten die Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Zu Beginn der Leistungserbringung ist vom Auftragnehmer ein Kommunikationsmanagementplan, unterteilt nach den beiden Projektphasen und unter Nennung relevanter Stakeholder (Einrichtungsleitungen, Personalrat, Landesministerien, ggf. Landtag) zu entwickeln.
Die Untersuchung erfolgt in separat abzurechnenden Leistungsphasen. Vorgesehen ist ein mehrstufiges Verfahren, basierend auf einer Bedarfsanalyse der Universitätsmedizin Mainz in Leistungsphase 1 und einer anschließenden Entwicklung des Zielkonzeptes in Leistungsphase 2. Die geforderten Leistungsbestandteile orientieren sich an der DIN 13080 Beiblatt 4, wobei der Ausführung, der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Inhalte bei Leistungsausführung Priorität einzuräumen ist. Bei etwaigen Unklarheiten bzw. Widersprüchen zur DIN 13080 Beiblatt 4 gelten die Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Zu Beginn der Leistungserbringung ist vom Auftragnehmer ein Kommunikationsmanagementplan, unterteilt nach den beiden Projektphasen und unter Nennung relevanter Stakeholder (Einrichtungsleitungen, Personalrat, Landesministerien, ggf. Landtag) zu entwickeln.
Beschreibung der Optionen:
Die zusätzlich beauftragten Leistungen...
— waren zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens noch nicht bekannt,
— stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen,
— sind für den Projekterfolg unbedingt notwendig,
— sind dem Beratungsportfolio des Auftragnehmers zuzurechnen,
Zusätzlich beauftragte Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gemäß den in Teil B — Preisblatt angegebenen Tagessätzen vergütet und dürfen in Summe maximal 25 % des Auftragswertes (Wertungssumme Brutto) betragen.
Zusätzlich beauftragte Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zusätzliche Leistungen zu beauftragen. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden gemäß den in Teil B — Preisblatt angegebenen Tagessätzen vergütet und dürfen in Summe maximal 25 % des Auftragswertes (Wertungssumme Brutto) betragen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-08 📅
Name: Lohfert & Lohfert AG
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 76
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40419060📞
E-Mail: info@lohfert.net📧
Land: Hamburg
🏙️
Internetadresse: http://lohfert.net🌏
Name: LUDES Architekten — Ingenieure GmbH
Postanschrift: Beethovenplatz 4
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Telefon: +49 899292777-0📞
E-Mail: ludes@ludes.net📧
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: http://ludes.net🌏
Gesamtwert des Auftrags: 327999.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z. B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html