Stellung einer betrieblichen Feuerwehr und die Hilfeleistung d. Feuerwehr (Los 1), Brandschutzbeauftragter (Los 2) und Wartung von Brandschutzeinrichtungen (Los 3) für die LAB NI, Fallingbostel-Oerbke
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung“ genannt) mit Plätzen für bis zu 1 250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stellung einer betrieblichen Feuerwehr und die Hilfeleistung d. Feuerwehr (Los 1), Brandschutzbeauftragter (Los 2) und Wartung von Brandschutzeinrichtungen...”
Titel
Stellung einer betrieblichen Feuerwehr und die Hilfeleistung d. Feuerwehr (Los 1), Brandschutzbeauftragter (Los 2) und Wartung von Brandschutzeinrichtungen (Los 3) für die LAB NI, Fallingbostel-Oerbke
0112-DLG/2019-03.213
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Feuerwehr📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke...”
Kurze Beschreibung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung“ genannt) mit Plätzen für bis zu 1 250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stellung einer betrieblichen Feuerwehr i. S. d. § 16 (1) Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr für die LAB NI,...”
Titel
Stellung einer betrieblichen Feuerwehr i. S. d. § 16 (1) Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr für die LAB NI, Standort Fallingbostel-Oerbke
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Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Feuerwehr📦
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Hartemer Weg 100
29683 Bad Fallingbostel
Standort Fallingbostel/Oerbke”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung“ genannt) mit Plätzen für bis zu 1 250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-10 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Vertragsbeginn für alle Lose ist frühestens der 10. November 2020. Sollte der Zuschlag je Los später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit für die Lose 1...”
Beschreibung der Verlängerungen
Vertragsbeginn für alle Lose ist frühestens der 10. November 2020. Sollte der Zuschlag je Los später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit für die Lose 1 und 2 vier Wochen nach Zuschlagserteilung, für das Los 3 an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet frühestens am 31. Dezember 2021, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um bis zu 2 Mal jeweils maximal 12 Monate plus einer weiteren Verlängerung bis zur maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren Gebrauch macht. Das Optionsrecht wird spätestens 4 Monate vor Ablauf des Vertrages ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Auf jeden Fall endet der Vertrag ohne Kündigung spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Brandschutzbeauftragter (m/w/d) für die LAB NI, Standort Fallingbostel-Oerbke
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandverhütung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung“ genannt) mit Plätzen für bis zu 1 250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Brandschutzeinrichtungen der LAB NI, Standort Fallingbostel-Oerbke
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brandschutzarbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Hartemer Weg 100
29683 Bad Fallingbostel Standort Fallingbostel/Oerbke”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-17
10:00 📅
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYVMU
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sollten die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke...”
Kurze Beschreibung
Für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) sollten die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer sollte die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung" genannt) mit Plätzen für bis zu 1 250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI wies daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legte und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgingen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Hartemer Weg 100
29683 Bad Fallingbostel Standort Fallingbostel/Oerbke”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung" ge-nannt) mit Plätzen für bis zu 1.250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung" genannt) mit Plätzen für bis zu 1 250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die LAB NI sollen die im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen für den Standort in Bad Fallingbostel/Oerbke nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und den Vorgaben der Landesaufnahmebehörde im Standort Bad Fallingbostel/Oerbke (im Folgenden „Einrichtung" genannt) mit Plätzen für bis zu 1.250 anspruchsberechtigte Personen mit den in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) konkretisierten Leistungen rund um den Brandschutz unterstützen. Die LAB NI weist daraufhin, dass sie aufgrund der Besonderheit der Unterbringung der Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften besonderen Wert auf die Sicherstellung des Brandschutzes legt und deshalb ihre Erwartungen hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistung teilweise über den grundsätzlichen, rechtlich als Mindeststandard vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich um Menschen unterschiedlichster nationaler und ethnischer Herkunft mit den verschiedensten kulturellen, religiösen und politischen Orientierungen. Familienverbände sind ebenso unterzubringen wie allein Erziehende und allein reisende Personen. Die Entscheidung über die zu betreuenden Personen und Personengruppen obliegt ausschließlich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 138-339855
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Stellung einer betrieblichen Feuerwehr i. S. d. § 16 (1) Nds. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Falck Fire Services DE GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Brandschutzbeauftragter (m/w/d)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Wartung von Brandschutzeinrichtungen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kurzawa Brandschutz GmbH
Postort: Castrop-Rauxel
Region: Recklinghausen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYWG4
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Quelle: OJS 2020/S 218-535804 (2020-11-04)