Strategische Beratungsleistungen

AOK Sachsen – Anhalt

Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung beauftragt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-10 Auftragsbekanntmachung
2021-09-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-10-12 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: AOK SAN 2020 - 0011
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung beauftragt werden.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Allgemeine Managementberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen – Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://san.aok.de/ 🌏
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 3912878-45327 📞
Fax: +49 3912878-845327 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADGBW/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADGBW 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-545179
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRADGBW zum Download zur Verfügung. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen. 3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten; 4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADGBW
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beratungsleistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden:
— Unternehmensstrategie/Strategie von Geschäftsbereichen,
—— Trend- und Umfeldbetrachtung,
—— Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie,
—— Weiterentwicklung der Strategie von Geschäftsbereichen,
—— Geschäftsmodellentwicklung.
— Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung
—— Untersuchung von Versorgungssituationen im Bundesland,
—— Beurteilung von Versorgungsstrukturen unter Wirtschaftlichkeitsaspekten.
— Kostenmanagement
—— Untersuchung von Effizienzpotenzialen in definierten Geschäftsfeldern,
—— Beurteilung von Wirtschaftlichkeit,
—— Benchmarking.
— Digitalisierung/Innovation/Organisationsentwicklung
—— Digitale Services für Versicherte und Vernetzung mit Leistungserbringern,
—— Digitalisierung – Effizienz in Prozessen und Organisation,
—— Analytik und Künstliche Intelligenz,
—— Weiterentwicklung des digitalen Reifegrads.
Die beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Sachsen – Anhalt Lüneburger Str. 4
39106 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— einfacher Ausdruck aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Abgabe der Eigenerklärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 ff. VgV,
— Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche jährliche Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens den Betrag 20,00 Mio. EUR beträgt.
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen:
— Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR,
— Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR,
— daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen, mindestens 2,5 Mio. EUR.
Es ist der spezifische Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich anzugeben. Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche jährliche Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens den Betrag 20,00 Mio. EUR beträgt.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen. Diese werden hinsichtlich Branchenerfahrung und des Grades ihrer inhaltlichen Vergleichbarkeit mit den Handlungsfeldern der ausgeschriebenen Leistung bewertet.
Mindeststandards:
Detaillierte Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten) und Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) sowie Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) in den Handlungsfeldern
Mehr anzeigen
— Unternehmensstrategie/Strategie von Geschäftsbereichen,
— Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung,
— Kostenmanagement,
— Digitalisierung/Innovation/Organisationsentwicklung nachweisen.
Das Beratungsende eines Referenzprojektes darf nicht vor November 2017 liegen.
Jede Referenz muss mindestens 50 Beratertage umfassen.
Mindestens eine dieser Referenzen muss die Beratung einer gesetzlichen Krankenversicherung mit mehr als 500 000 Versicherten zum Gegenstand haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Über die einzureichenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
— Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG LSA),
— Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG.
Diese Erklärungen sind Bestandteil der geforderten Eigenerklärungen über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 42 ff. VgV (Teil 4 und Teil 5).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei einer höheren Anzahl als 8 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix Eignung und die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an.
Mehr anzeigen
Zur Angebotsabgabe werden die 8 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erzielt haben.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Justiziariat/Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADGBW/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRADGBW zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Mehr anzeigen
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.
Mehr anzeigen
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
Mehr anzeigen
4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADGBW

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein.
Mehr anzeigen
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 222-545179 (2020-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen - Anhalt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 192-500336
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 222-545179
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Es wurde eine Rahmenvereinbarung mit 5 Rahmenvertragspartnern geschlossen. 3) Diese Mehrfachvergabe drückt sich, mangels der technischen Möglichkeit der Darstellung in diesem Formular, über die Losvergabe aus. Die Angabe erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARCEQ
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Unternehmensstrategie / Strategie von Geschäftsbereichen
o Trend- und Umfeldbetrachtung
o Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie
o Weiterentwicklung der Strategie von Geschäftsbereichen
o Geschäftsmodellentwicklung
- Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung
o Untersuchung von Versorgungssituationen im Bundesland
o Beurteilung von Versorgungsstrukturen unter Wirtschaftlichkeitsaspekten
- Kostenmanagement
o Untersuchung von Effizienzpotenzialen in definierten Geschäftsfeldern
o Beurteilung von Wirtschaftlichkeit
o Benchmarking
- Digitalisierung/Innovation/Organisationsentwicklung
o Digitale Services für Versicherte und Vernetzung mit Leistungserbringern
o Digitalisierung - Effizienz in Prozessen und Organisation
o Analytik und Künstliche Intelligenz
o Weiterentwicklung des digitalen Reifegrads
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Sachsen - Anhalt Lüneburger Str. 4 39106 Magdeburg

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-01 📅
Name: Arthur D. Little GmbH
Postanschrift: The Squaire
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60600
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Bain & Company Germany, Inc.
Postanschrift: Karlsplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: Bearing Point GmbH
Postanschrift: Speicherstraße 1
Postleitzahl: 60327
Name: Deloitte Consulting GmbH
Postanschrift: Schwannstraße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;
2) Es wurde eine Rahmenvereinbarung mit 5 Rahmenvertragspartnern geschlossen.
3) Diese Mehrfachvergabe drückt sich, mangels der technischen Möglichkeit der Darstellung in diesem Formular, über die Losvergabe aus. Die Angabe erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRARCEQ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 192-500336 (2021-09-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt
Kontakt
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 391287845327 📞
Fax: +49 3912878845327 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-525560
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 192-500336
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland; 2) Es wurde eine Rahmenvereinbarung mit 5 Rahmenvertragspartnern geschlossen. 3) Die Rahmenvertragspartner werden namentlich in entgegengesetzter alphabetischer Reihenfolge angegeben.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Name: McKinsey & Company, Inc.
Postanschrift: Kennedydamm 24
Land: Düsseldorf 🏙️

Referenz
3) Die Rahmenvertragspartner werden namentlich in entgegengesetzter alphabetischer Reihenfolge angegeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
§ 135 GWB „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein."...
Mehr anzeigen
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB „(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.
Quelle: OJS 2021/S 201-525560 (2021-10-12)