Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeug für die Stadt Aken
O/VgV/Ak/3-20/A
Produkte/Dienstleistungen: Tanklöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges.
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Abnahme des Fahrzeuges erfolgt beim Auftragnehmer.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines geländegängigen Tanklöschfahrzeuges in der Masseklasse S – Kategorie 3 mit einem Tankinhalt von 9 000 Litern Wasser und 500 Litern...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines geländegängigen Tanklöschfahrzeuges in der Masseklasse S – Kategorie 3 mit einem Tankinhalt von 9 000 Litern Wasser und 500 Litern Schaumbildner für die Brandbekämpfung von Groß- und Vegetationsbränden.
Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/Ak/3-20/A
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-30 📅
Datum des Endes: 2021-04-15 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der...”
Zusätzliche Informationen
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2017-2019) Eine Eigenerklärung ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2017-2019) Eine Eigenerklärung ist ausreichend,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als 1 Jahr).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) 3 Referenzen in vergleichbarer Größenordnung aus den vergangenen 3 Jahren mit Angabe:
— Name des Referenzgebers mit Anschrift und Telefonnummer
b) Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) 3 Referenzen in vergleichbarer Größenordnung aus den vergangenen 3 Jahren mit Angabe:
— Name des Referenzgebers mit Anschrift und Telefonnummer
b) Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen 3 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-05
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-05
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postort: Köthen /Anhalt
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3496601531📞
Fax: +49 3496601502 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Postort: Köthen/Anhalt
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3496601531📞
E-Mail: post@anhalt-bitterfeld.de📧
Fax: +49 3496601502 📠
Quelle: OJS 2020/S 014-027867 (2020-01-20)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tanklöschfahrzeug für die Stadt Aken
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Abnahme des Fahrzeuges erfolgt beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines geländegängigen Tanklöschfahrzeuges in der Masseklasse S — Kategorie 3 mit einem Tankinhalt von 9 000 Litern Wasser und 500 Litern...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines geländegängigen Tanklöschfahrzeuges in der Masseklasse S — Kategorie 3 mit einem Tankinhalt von 9 000 Litern Wasser und 500 Litern Schaumbildner für die Brandbekämpfung von Groß- und Vegetationsbränden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 014-027867
Auftragsvergabe
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Titel: Tanklöschfahrzeug für die Stadt Aken
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fahrzeughandel Frıedrıch GmbH & Co KG
Postanschrift: Hılnıngsbreede 10
Postort: Raesfeld
Postleitzahl: 46348
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Borken🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Köthen (Anhalt)
Quelle: OJS 2020/S 091-216926 (2020-05-08)