Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Feuerwehr Bielefeld

Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen

Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 3000.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 1-3, Entwurf DIN 14502, und DIN 14530, Teil 22 ist besonders auf die Wendigkeit, Geländefähigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten. Ebenso soll der Funktionserhalt bei Flächenbränden betrachtet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-12 Auftragsbekanntmachung
2020-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: 100.31-4996
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 3000. Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 1-3, Entwurf DIN 14502, und DIN 14530, Teil 22 ist besonders auf die Wendigkeit, Geländefähigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten. Ebenso soll der Funktionserhalt bei Flächenbränden betrachtet werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld – Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/ 🌏
E-Mail: jakob.sawatzky@bielefeld.de 📧
Telefon: +49 521513244 📞
Fax: +49 521513350 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZK2/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZK2 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 114-276160
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft ein neues Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 3000.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 1-3, Entwurf DIN 14502, und DIN 14530, Teil 22 ist besonders auf die Wendigkeit, Geländefähigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten. Ebenso soll der Funktionserhalt bei Flächenbränden betrachtet werden.
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
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Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Dauer: 546 Tage
Zusätzliche Informationen:
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Bielefeld – Feuerwehramt
Am Stadtholz 18
33609 Bielefeld

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Löschgruppenfahrzeugen TLF 3000 incl. Ausbau benennen. Gefordert werden mind. 5 positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2017 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.
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Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bieters mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen.
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Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
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Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern.
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Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen;
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten;
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Der Bieter muss die Reparatur-, Wartungs- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Mindeststandards:
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau:
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale BOS Funkgeräte durch die Fa. Selectric aus Münster nachweisen,
2. Eingetragener Meisterbetrieb,
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
4. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge,
5. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar,
6. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein.
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
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Einbau
Die notwendigen Zeitrelais, Funkschalter und Kleinteile sind vom Auftragnehmer zu beschaffen.
Alle geltenden Vorschriften hinsichtlich der technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen, im Besonderen die Vorgaben zum Einbau von Funkgeräten und Antennen sind einzuhalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
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Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst – telefonische Erreichbarkeit, vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Los 1a)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst – telefonische Erreichbarkeit, vor-Ort-Verfügbarkeit, Quantität, Standort (für Los 1b)
Ersatzteilversorgung (für Los 1a)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilversorgung (für Los 1b)
Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung (für Los 1a)
Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung (für Los 1b)
Lieferzeit
Garantiezeit (für Los 1a)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantiezeit (für Los 1b)
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9ZK2/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ZK2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 114-276160 (2020-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-4996 EX
Gesamtwert des Auftrags: 282519.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 189-455882
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 114-276160
ABl. S-Ausgabe: 189

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Name: Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG
Postort: Mühlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Mittelsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 282519.36 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9X4N

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 189-455882 (2020-09-24)