Die Gemeindewerke Malente AöR beschaffen technische Betriebsführungsleistungen für den Stromnetzbetrieb in einem offenen Verfahren. Sie beabsichtigen sich mit dem ausgewählten Betriebsführer auf die noch auszuschreibende Stromkonzession der Stadt Malente zu bewerben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Betriebsführungsleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeindewerke Malente AöR beschaffen technische Betriebsführungsleistungen für den Stromnetzbetrieb in einem offenen Verfahren. Sie beabsichtigen sich...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeindewerke Malente AöR beschaffen technische Betriebsführungsleistungen für den Stromnetzbetrieb in einem offenen Verfahren. Sie beabsichtigen sich mit dem ausgewählten Betriebsführer auf die noch auszuschreibende Stromkonzession der Stadt Malente zu bewerben.
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Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Es werden technische Betriebsführungsleistungen für ein Stromnetz beschafft.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 240
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über den Stromnetzbetrieb, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über den Stromnetzbetrieb, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum (mindestens ab dem 1.1.2010 und bis zum Tag der Angebotsabgabe andauernd), und
d) Referenzierter Leistungsumfang (Netzgebiet: mindestens 10 000 Einwohner).
“Nennung von mindestens einer Referenz über den Stromnetzbetrieb, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c)...”
Nennung von mindestens einer Referenz über den Stromnetzbetrieb, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum (mindestens ab dem 1.1.2010 und bis zum Tag der Angebotsabgabe andauernd), und
d) Referenzierter Leistungsumfang (Netzgebiet: mindestens 10 000 Einwohner).
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder Eigenerklärung durch Erbringung eines Nachweises, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG für den laufenden Netzbetrieb nicht erforderlich ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder Eigenerklärung durch Erbringung eines Nachweises, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG für den laufenden Netzbetrieb nicht erforderlich ist.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-06
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 026-059260
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder...”
Text
Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder Eigenerklärung durch Erbringung eines Nachweises, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG für den laufenden Netzbetrieb nicht erforderlich ist.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder...”
Text
Eigenerklärung darüber, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG zum Betrieb eines Netzes, dessen Netzgebiet mindestens 10 000 Einwohner umfasst, vorliegt oder Eigenerklärung durch Erbringung eines Nachweises, dass eine Genehmigung nach § 4 EnWG für den laufenden Netzbetrieb nicht erforderlich ist oder (falls beide Eigenerklärungen nicht abgegeben werden können) der Nachweis der personellen, technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die ausgeschriebene Betriebsführung. Für letztgenannten Nachweis haben die Bieter vorzulegen: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs und Vorlage der letzten 3 Jahresabschlüsse und Vorlage der „Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM oder durch Eigenerklärung zur Vorhaltung einer technischen Ausstattung und Organisation gemäß VDN-Richtlinie S 1000.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 035-083518 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-03) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 026-059260
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Technische Betriebsführungsleistungen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 068-162287 (2020-04-03)