— Etwa 7 500 m Abbruch von Straßenbelägen inkl. Einfassungen/ Tragschichten;
— Etwa 6 500 m Erdarbeiten/ Bodenaushub + Verwertung;
— Etwa 5 800 m Plattenbelag aus Beton inkl. Tragschichten;
— Etwa 280 m Plattenbelag aus Naturstein inkl. Tragschichten;
— Etwa 1 300 m Asphaltbeläge inkl. Tragschichten;
— Etwa 470 m Randeinfassungen/ Rinnen aus Naturstein;
— Etwa 220 lfm Treppenanlagen aus Naturstein;
— Etwa 390 m Mauern/ Werkstein aus Naturstein;
— Etwa 110 m Mauern aus Beton;
— Etwa 30 Stück Entwässerungspunkte mit Anschlussleitungen für Straßenentwässerung;
— Etwa 170 lfm Entwässerungsrinnen mit Anschlussleitungen für Straßenentwässerung;
— Etwa 200 m Versickerungs-/ Rigolenanlagen;
— Etwa 15 Stück Beleuchtungsanlagen;
— Etwa 18 Stück Baumpflanzungen in überbauter Pflanzgrube;
— Etwa 800 m Vegetationsflächen;
— Etwa 60 lfm Einfriedungen/ Zäune/ Geländer;
— Allgemeine Ausstattungen (Bänke, Abfalleimer, Bushaltestelle).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes,
2. Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123 und 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2. Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen in Bezug auf Arbeitnehmer, die aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland entsandt werden und deren Einsatz bei der Leistungserbringung geplant ist.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für Bietergemeinschaften wird zusätzlich auf die Ausführungen unter Nr. VI.3 verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen ist, ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan,
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens,
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder inhaltlich vergleichbare Bescheinigungen aus dem Niederlassungsstaat des Unternehmens,
5. Nachweis des Bestehens einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für Bietergemeinschaften wird zusätzlich auf die Ausführungen unter Nr. VI.3 verwiesen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen:
1. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurz-beschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung.
http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.pdf
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für Bietergemeinschaften wird zusätzlich auf die Ausführungen unter Nr. VI.3 verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 129-314993
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-15
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-15
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß den Vorschriften des § 14 EU VOB/A und wird an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß den Vorschriften des § 14 EU VOB/A und wird an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Der Auftraggeber stellt den Bietern die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
“Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB...”
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3).
Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einzureichen.
Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können.
Als Bestandteil des Angebotes – über die auszufüllenden und einzureichenden Vergabeunterlagen hinaus – werden ausschließlich solche Dokumente angesehen, die explizit mit den Vergabeunterlagen eingefordert werden. Sonstige, dem Angebot beigefügte Unterlagen werden weder Angebots-, noch ggf. Vertragsbestandteil und finden bei der Prüfung und Wertung des Angebotes keine Berücksichtigung. Dies gilt auch für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2020/S 160-389246 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Rosenheim
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Südtiroler Platz – BA 2 und 3
Tiefbauarbeiten.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3908086.16 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Etwa 7.500 m2 Abbruch von Straßenbelägen inkl. Einfassungen/Tragschichten,
— Etwa 6.500 m3 Erdarbeiten/ Bodenaushub + Verwertung,
— Etwa 5.800 m2...”
Beschreibung der Beschaffung
— Etwa 7.500 m2 Abbruch von Straßenbelägen inkl. Einfassungen/Tragschichten,
— Etwa 6.500 m3 Erdarbeiten/ Bodenaushub + Verwertung,
— Etwa 5.800 m2 Plattenbelag aus Beton inkl. Tragschichten,
— Etwa 280 m2 Plattenbelag aus Naturstein inkl. Tragschichten,
— Etwa 1.300 m2 Asphaltbeläge inkl. Tragschichten,
— Etwa 470 m Randeinfassungen/ Rinnen aus Naturstein,
— Etwa 220 lfm Treppenanlagen aus Naturstein,
— Etwa 390 m Mauern/ Werkstein aus Naturstein,
— Etwa 110 m Mauern aus Beton,
— Etwa 30 Stück Entwässerungspunkte mit Anschlussleitungen für Straßenentwässerung,
— Etwa 170 lfm Entwässerungsrinnen mit Anschlussleitungen für Straßenentwässerung,
— Etwa 200 m Versickerungs-/Rigolenanlagen,
— Etwa 15 Stück Beleuchtungsanlagen,
— Etwa 18 Stück Baumpflanzungen in überbauter Pflanzgrube,
— Etwa 800 m Vegetationsflächen,
— Etwa 60 lfm Einfriedungen/Zäune/Geländer,
— Allgemeine Ausstattungen (Bänke, Abfalleimer, Bushaltestelle).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 160-389246
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0396
Titel: Tiefbauarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Swietelsky Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Falkensteinstraße 2
Postort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Traunstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3908086.16 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 227-555793 (2020-11-17)