Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tischlerarbeiten – Sondermöbel
P424-AOK Waldshut
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Rückbau und Neubau des AOK Verwaltungsgebäudes in Waldshut-Tiengen
Hier: Tischlerarbeiten – Sondermöbel.”
1️⃣
Ort der Leistung: Waldshut🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AOK Bezirksdirektion Hochrhein-Bodensee
Am Rheinfels 2
76761 Waldshut
Beschreibung der Beschaffung:
“Tischlerarbeiten – Sondermöbel:
— Empfangstresen;
— Küchen;
— Besprechungboxen;
— Einbauschränke;
— Schränkee.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-21 📅
Datum des Endes: 2020-11-21 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
2. Eigenerklärung, zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU.
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6 e VOB/A-EU“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!)
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem.§ 6 e VOB/A-EU“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,einzureichen.Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!)
d) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in eingleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich Vorlage einer aktuellen und gültigen Versicherungspolice*,
2. Angaben zum Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich Vorlage einer aktuellen und gültigen Versicherungspolice*,
2. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit esBauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unterEinschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse* (soweitbeitragspflichtig),
4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft* des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
5. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) oder eine aktuelle Bescheinigung* in Steuersachen.
a) Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Bescheinigungen können bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, sind jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen.
b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
c) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, sind die unter Ziffer 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in eingleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung zu Arbeitskräften:
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zu Arbeitskräften:
Anzugeben ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
2. Referenzen:
Angaben von 2 aktuellen Referenzen (Referenzliste) innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben,wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!)
c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!)
d) Hinweis zur Präqualifikation:
Ist ein Bieter präqualifiziert, ist die unter Ziffer 1 genannte Erklärung durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nachdem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nachdem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
a) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
2. Auftragnehmer haben bei der Ausführung die in der Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriftenfür Sicherheit und Gesundheitsschutz“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft näher bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten.
a) Bieter und deren Nachunternehmer haben mit Angebotsabgabe die Einhaltung der sich aus diesem Vorschriften ergebenden Verpflichtungen durch Eigenerklärungen zu bestätigen.
3. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.Die Freistellungsbescheinigung ist dann vom Bieter/jedem Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-16
10:00 📅
“Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung...”
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird;
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYJ1C
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DFND
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 112-270834 (2020-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 400 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Tischlerarbeiten – Sondermöbel
— Empfangstresen,
— Küchen,
— Besprechungboxen,
— Einbauschränke,
— Schränkee.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 112-270834
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Tischlerarbeiten – Sondermöbel
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DreierGmbH
Postanschrift: Industriestr. 2
Postort: Iffezheim
Postleitzahl: 76473
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rastatt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 400 197 💰
“Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung...”
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— dass die Bietergemeinschaft im Falle einer Zuschlagserteilung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU) in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen undausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0DGU9
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 227-555638 (2020-11-16)