Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt Vertragspartner in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Hessen, die regionale ÜAZs zur Ausbildung von Straßenwärter/innen anbieten.
Je Los sollen folgende Leistungen ausgeführt werden:
— Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/innen,
— Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/innen,
— bei Bedarf Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/innen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen,
— bei Bedarf Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überbetriebliche Ausbildungszentren für Straßenwärter/Straßenwärterinnen in den Bundesländern in 15 Losen
2020-10326”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt Vertragspartner in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen,...”
Kurze Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt Vertragspartner in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Hessen, die regionale ÜAZs zur Ausbildung von Straßenwärter/innen anbieten.
Je Los sollen folgende Leistungen ausgeführt werden:
— Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/innen,
— Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/innen,
— bei Bedarf Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/innen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen,
— bei Bedarf Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Thüringen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung in Fahrschulen📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer,
— für das Bundesland Thüringen sind 12 Auszubildende geplant.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Sachsen-Anhalt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Sachsen-Anhalt sind 12 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Brandenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Brandenburg sind 21 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Sachsen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Sachsen sind 12 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Niedersachsen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Niedersachsen sind 36 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Schleswig-Holstein
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Ort der Leistung: Schleswig-Holstein🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Schleswig-Holstein sind 6 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rheinland-Pfalz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind 28 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Bayern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Beschreibung
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Bayern sind 28 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
9️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesland Hessen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
Beschreibung
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Bundesland Hessen sind 20 Auszubildende geplant
1️⃣0️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ostwestfalen-Lippe, gesamter Regierungsbezirk Detmold
Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
Beschreibung
Ort der Leistung: Detmold🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für den Regierungsbezirk Detmold sind 8 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für das Ruhrgebiet sind 9 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Köln; gesamter Regierungsbezirk Köln ohne den Kreis Heinsberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
Beschreibung
Ort der Leistung: Köln🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für den Regierungsbezirk Köln sind 9 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für die Region Niederrhein sind 8 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Südwestfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
Beschreibung
Ort der Leistung: Soest🏙️
Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Ort der Leistung: Olpe🏙️
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis🏙️
Ort der Leistung: Siegen-Wittgenstein🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für die Region Südwestfalen sind 8 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Münsterland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
Beschreibung
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Ort der Leistung: Borken🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
— Für die Region Münsterland sind 8 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_123.html und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/_124.html).
Hierfür ist das Formblatt C-F-1-Erklärung zum Unternehmen VgV EU (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben,
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung),
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3.1 sowie 4.1 bis 4.4 genannten Erklärungen, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
Je nach Angabe sind -soweit einschlägig - folgende Erklärungen zu ergänzen:
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist zusätzlich das Formblatt F-BG „Erklärung zur BG“ einzureichen,
— Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich die Formblätter F-UA „Erklärung zu Leistungen von Unterauftragnehmern“ auszufüllen und einzureichen sowie „F-Verpflichtungserklärung UA“ auszufüllen, jedoch nur auf Anforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen,
— Im Falle der Eignungsleihe sind zusätzlich die Formblätter F-EL „Erklärung zur Eignungsleihe“ und „F- Verpflichtungserklärung EL“ auszufüllen und einzureichen.
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen in den
Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio EUR je Schadensfall bei Personen-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 2 Mio EUR je Schadensfall bei Personen- und Sachschäden und einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio EUR je Schadensfall bei Vermögensschäden. (Formblatt C-F-3.1)
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personenschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— für Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Hierfür ist das Formblatt C-F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.Erklärung zum Datenschutz
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.Erklärung zum Datenschutz
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F4.1) zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (BDSG-/ EU-DSGVO-Verpflichtung)
2. Referenzen
Mindestens zwei geeignete Referenzen über in den letzten 5 Jahren (ab 2015) ausgeführte Aufträge, die in ihrer Gesamtheit grundsätzlich alle Leistungsteile der Beschaffung abdecken. Dies sind die folgenden Leistungsbestandteile:
— 1. Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/Straßenwärterinnen,
— 2. Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/Straßenwärterinnen,
— 3. Stellung von Unterbringungsmöglichkeiten und Vollverpflegung gemäß den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. bzw. D-A-CH Referenzwerte für Nährstoffzufuhr am Ort des ÜAZs
— 4. Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/Straßenwärterinnen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen.
Es ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass jede einzelne Referenz die o.g. Leistungsbestandteile (1.) bis (4.) abdeckt. Es gilt, dass die Leistungsbestandteile (1.) bis (2.) mind. über alle Referenzen verteilt vollständig abgedeckt sein müssen. Die Leistungsbestandteile (3.) bis (4.) sind nur bei Angebot der entsprechenden Leistungen durch den Auftragnehmer abzudecken.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
— Kurztitel des Referenzprojektes
— Auftraggeber, mit Angabe der Organisationseinheit
— Leistungszeitraum (Jahr)
— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojekts (in Anzahl Projekt-/Personentagen)
— Projektauftrag mit einer aussagekräftigen Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Lieferobjekte
— Erläuterung, warum das Referenzprojekt aus Sicht der Bewerber mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und welche Bestandteile der ausgeschriebenen Leistung vom Referenzprojekt abgedeckt werden.
Bei jeder der genannten Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die Erfüllung der Leistung bereits vollständig abgeschlossen sein.
Zur Angabe der Referenz(en) ist das im Formblatt F-4.2 enthaltene Formular zu verwenden. Dort sind in den vorgesehenen Feldern im Bereich der Projektbeschreibung je eingebrachter Referenz nachvollziehbare Angaben und Erläuterungen zu geben, welche Leistungsbereiche abgedeckt sind. Für jede eingebrachte Referenz müssen aktuelle Kontaktinformationen des jeweiligen Auftraggebers vorliegen.
3. Angabe des für die überbetriebliche Ausbildung der Straßenwärter/innen qualifizierten Ausbildungspersonals der letzten beiden Geschäftsjahre - Formblatt F-4.3
Mindestvoraussetzung sind eine 5-jährige Berufserfahrung des eingesetzten Ausbilders.
4. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers entsprechend den Vorgaben des Formblatts (Formblatt F-4.4). Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Dagegen muss der Bieter nicht schon zum Zeitpunkt des Angebots über die Ausstattung verfügen können. Eine Information durch den Bieter ist über folgende Ausstattung zu erwarten:
Die Ausbildungszentren müssen in Bezug auf die bauliche Einrichtung und ihrer Ausstattung mit Maschinenvorrichtungen, Werkzeugen und Gerätschaften dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Ausstattung muss den geforderten Standards gemäß Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung entsprechen. Alle notwendigen Werkzeuge und Arbeitsmaterialien, die die Auszubildenden während der überbetrieblichen Ausbildung benötigen, werden durch den Leistungserbringer beschafft.
1. Räumliche Ausstattung: Unterrichtsräume, Übungsräume, Werkstätten (vgl. Ziffer 2.1.1.1 der Leistungsbeschreibung)
— Eine Metallwerkstatt mit mindestens einer der Anzahl der Auszubildenden entsprechenden Anzahl an Arbeitsplätzen,
— eine Werkstatt für Schweißarbeiten mit einer angemessenen Zahl an Gas- und Lichtbogenschweiß-Arbeitsplätzen,
— ein separater Ausbildungsraum für EDV-Unterweisungen, der über Arbeitsplätze für mindestens eine der jeweiligen Gruppenstärke entsprechenden Anzahl verfügt,
— eine Werkstatt zur Wartung von Fahrzeugtechnik,
— eine beheizbare Ausbildungshalle für Tief- und Straßenbauarbeiten sowie Mauerwerksübungen sowie
— für die Übungen mit der Fahrzeugtechnik muss ein Übungsgelände vorgehalten werden, das die Simulation arbeitsplatznaher Bedingungen ermöglicht.
2. Sachliche Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1.1.2 der Leistungsbeschreibung):
— Der Bieter hat die entsprechenden Räumlichkeiten zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in einem Standort des jeweiligen Loszuschnitts vorzuhalten,
— Die Unterrichtsräume müssen über eine zeitgerechte Ausstattung verfügen (z.B. Beamer),
— Die Art und der Umfang der Werkstätten müssen die Erfüllbarkeit des Ausbildungsplanes für die überbetriebliche Ausbildung von Straßenwärtern/innen gewährleisten,
— Die Räumlichkeiten müssen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Besitz des Bieters sein bzw. für den Zeitraum der Ausbildung angemietet sein,
— Die technische Ausstattung der Werkstatten und Hallen hat dem Ausbildungsziel zu entsprechen.
3. Technische Ausstattung (vgl. Ziffer 2.1.1.3 der Leistungsbeschreibung):
In einer für die Ausbildungszwecke angemessenen Anzahl sind folgende technische Ausstattungen vorzuhalten und bereitzustellen:
— Motorsägen,
— Motorsensen,
— Baustellenampel und
— Baustellenbeschilderung.
4. „PC-Kabinett“ (vgl. Ziffer 2.1.1.5 der Leistungsbeschreibung):
Ein Computerarbeitsplatz je Auszubildendem mit Internetzugang und einer marktüblichen Office- und Anwendersoftware (z.B. Microsoft Office in einer Version ab 2010)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 2. Gefordert...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Hierfür ist das Formblatt C-F-4.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 2. Gefordert werden mindestens 2 Referenzen zu in den letzten 5 Jahren ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Durch die Referenzen müssen Erfahrungen in o. g. Leistungsbereichen nachgewiesen werden. Bei jeder der Referenzen zum genannten Leistungsbereich muss die Leistungserbringung bereits abgeschlossen sein. Die Nichtvorlage von 2 Referenzen zu den Leistungsbestandteilen (1) und (2) führt zum Ausschluß.
Zu 3. Es sind mindestens 5 Tätigkeitsjahre zur Durchführung im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung von Straßenwärtern für den jeweiligen Ausbilder nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Erklärung ist für jedes Los, das der Bieter anbietet, abzugeben. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Zu 4. Es sind mindestens die in der Leistungsbeschreibung geforderten Ausstattungen erforderlich. Der Bieter muss belegen, dass ihm die genannte Ausstattung für die Ausführung des Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Die Erklärung ist für jedes Los, das der Bieter anbietet, abzugeben. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluß.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-15
12:30 📅
“1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2....”
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabeonline.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabeonline.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 7.1.2021, 14.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-FBG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-FVerpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1) Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Quelle: OJS 2020/S 242-598158 (2020-12-08)
Ergänzende Angaben (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Überbetriebliche Ausbildungszentren für Straßenwärter / Straßenwärterinnen in den Bundesländern in 15 Losen
2020-10326”
Kurze Beschreibung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt Vertragspartner in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen,...”
Kurze Beschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt Vertragspartner in den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Hessen, die regionale ÜAZs zur Ausbildung von Straßenwärter/innen anbieten.
Je Los sollen folgende Leistungen ausgeführt werden:
— Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/innen;
— Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/innen;
— Bei Bedarf Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/innen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen;
— Bei Bedarf Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 242-598158
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-15 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-22 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-01-15 📅
Zeit: 12:30
Neuer Wert
Datum: 2021-01-22 📅
Zeit: 12:30
Quelle: OJS 2021/S 007-012412 (2021-01-07)
Ergänzende Angaben (2021-01-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-22 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-29 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-01-22 📅
Zeit: 12:30
Neuer Wert
Datum: 2021-01-29 📅
Zeit: 12:30
Quelle: OJS 2021/S 013-028741 (2021-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4172442.85 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 4. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
— Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium,
— Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
— für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer,
— für das Bundesland Thüringen sind 12 Auszubildende geplant.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrschulausbildung für die Führerscheinklassen B, C, CE
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unterbringunsleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verpflegungsleistung Frühstück
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verpflegungsleistung Mittagessen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verpflegungsleistung Abendessen
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrschulausbildung für die führerscheinklassen B, C, CE
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ahrschulausbildung für die führerscheinklassen B, C, CE
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-598158
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-10326
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bundesland Thüringen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bildungswerk Bau Hessen-Thüringen e. V./AFZ Walldorf
Postanschrift: Industriestr. 8
Postort: Meiningen
Postleitzahl: 98617
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3693-89860📞
E-Mail: walldorf@biw-bau.de📧
Fax: +49 3693-898617 📠
Region: Schmalkalden-Meiningen🏙️
URL: https://www.biw-bau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 327543.72 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bundesland Sachsen-Anhalt
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BQI mbH Schönebeck
Postanschrift: Bertolt-Brecht-Str. 2a
Postort: Schönebeck (Elbe)
Postleitzahl: 39218
Telefon: +49 3928-4590📞
E-Mail: kontakt@bqi-sbk.de📧
Fax: +49 3928-459102 📠
Region: Salzlandkreis🏙️
URL: http://www.bqi-sbk.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 376557.53 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bundesland Brandenburg
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berufsförderungswerk der Bauindustrie Berlin-Brandenburg e.V.
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 27
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Telefon: +49 331-2908000📞
E-Mail: potsdam@bfw-bb.de📧
Fax: +49 331-29080018 📠
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.bfw-bb.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 560894.90 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Bundesland Sachsen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Landkreis Zwickau, Landratsamt Amt für Planung/Schule/Bildung
Postanschrift: Robert-Müller-Str. 4-8
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Telefon: +49 375-440223010📞
Region: Zwickau🏙️
URL: https://www.landkreis-zwickau.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 407891.16 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Bundesland Niedersachsen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEULA Westerstede gGmbH / Bildungs- und Technologiezentrum
Postanschrift: Max Eyth Straße 12-18
Postort: Westerstede
Postleitzahl: 26655
Telefon: +49 4488-83010📞
E-Mail: deula-westerstede@deula.de📧
Fax: +49 4488-830183 📠
Region: Ammerland🏙️
URL: https://www.deula.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 743376.28 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Bundesland Schleswig-Holstein
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEULA Schleswig-Holstein GmbH
Postanschrift: Grüner Kamp 13
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Telefon: +49 4331-847910📞
E-Mail: deula-sh@deula.de📧
Fax: +49 4331-89871 📠
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
URL: https://www.deula.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 146556.60 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Titel: Rheinland-Pfalz
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
9️⃣
Los-Identifikationsnummer: 9
Titel: Bundesland Hessen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V. / AFZ Walldorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 545906.20 💰
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: 10
Titel: Ostwestfalen-Lippe, gesamter Regierungsbezirk Detmold
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Postanschrift: Dr. Rau-Allee 71
Postort: Warendorf
Postleitzahl: 48231
Telefon: +49 2581-63580📞
E-Mail: info@deula-waf.de📧
Fax: +49 2581-635829 📠
Region: Warendorf🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 172121.02 💰
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 11
Titel: Ruhrgebiet
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postanschrift: Dr.-Rau-Allee 71
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 193636.15 💰
1️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 12
Titel: Köln; gesamter Regierungsbezirk Köln ohne den Kreis Heinsberg
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DEULA Rheinland GmbH Bildungszentrum
Postanschrift: Krefelder Weg 41
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Telefon: +49 2152-205770📞
E-Mail: deula-kempen@deula.de📧
Fax: +49 2152-205799 📠
Region: Viersen🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 192870.83 💰
1️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 13
Titel: Niederrhein
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW GmbH
Postanschrift: Uhlandstr. 56
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40237
Telefon: +49 211-67030📞
E-Mail: bfw@bauindustrie-nrw.de📧
Fax: +49 211-6703106 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.abz-kerpen.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 160846.42 💰
1️⃣4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 14
Titel: Südwestfalen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 172121.02 💰
1️⃣5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 15
Titel: Münsterland
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 172121.02 💰
Quelle: OJS 2021/S 096-251463 (2021-05-14)