Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-29 📅
Datum des Endes: 2022-04-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-23
14:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-23
14:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen, Goldammerweg 30, 57080 Siegen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsabgabe elektronisch in Textform! Eine Papierabgabe ist nicht zulässig! Bieter sind bei Submissionstermin nicht zugelassen!”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251/4112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
— Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
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Quelle: OJS 2020/S 056-131444 (2020-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-23) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 2500 m – LWL-Kabel liefern, verlegen, umverlegen usw.;
— 4600 m – Versorgungskabel NYCWY 4x150/70 qmm liefern, verlegen, umverlegen usw.;
— 2500 m –...”
Beschreibung der Beschaffung
— 2500 m – LWL-Kabel liefern, verlegen, umverlegen usw.;
— 4600 m – Versorgungskabel NYCWY 4x150/70 qmm liefern, verlegen, umverlegen usw.;
— 2500 m – Brandmeldekabel liefern, verlegen, umverlegen usw.;
— 4 Wo.- Notstromversorgung für Umbauarbeiten 250 m- Provisorische Kabeltrassen mit Erdbau 600 m – Kabelbahnen im Medienkanal (b = 600 mm) liefern und verlegen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 056-131444
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“– Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
– Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
– Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
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Quelle: OJS 2020/S 121-294169 (2020-06-23)