Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1. Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus: — Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten; — Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten; — Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen; — Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im juristischen Bereich
Referenznummer: 2020-091/2
Kurze Beschreibung:
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten;
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten;
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen;
— Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten;
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten;
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen;
— Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im juristischen Bereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die ausgewiesenen Aufgaben der Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Novelle des EGovG NRW besteht ein Haushaltsvorbehalt für 2 Drittel des Budgets. Die Gesetzesnovelle wurde im März 2020 in den Landtag eingebracht und am 25. Juni 2020 verabschiedet sowie entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 angemeldet. Das Landeskabinett wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich am 22.9.2020 den Entwurf des Haushalts 2021 verabschieden. Am 1.10.2020 soll der von der Landesregierung abgestimmte Haushaltsentwurf 2021 dem Landtag zur Beratung überwiesen werden. Sollte das Landesparlament ganz oder teilweise dem Haushaltsansatz nicht zustimmen, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYEZ
Für die ausgewiesenen Aufgaben der Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Novelle des EGovG NRW besteht ein Haushaltsvorbehalt für 2 Drittel des Budgets. Die Gesetzesnovelle wurde im März 2020 in den Landtag eingebracht und am 25. Juni 2020 verabschiedet sowie entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 angemeldet. Das Landeskabinett wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich am 22.9.2020 den Entwurf des Haushalts 2021 verabschieden. Am 1.10.2020 soll der von der Landesregierung abgestimmte Haushaltsentwurf 2021 dem Landtag zur Beratung überwiesen werden. Sollte das Landesparlament ganz oder teilweise dem Haushaltsansatz nicht zustimmen, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYEZ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten;
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten;
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen;
— Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Der Auftragnehmer berät in fachspezifischen Rechtsfragen, wie sie sich vor allem bei der initialen Umsetzung von Open Data bis 2025 ergeben können. Ziel ist, dadurch eine rechtskonforme, möglichst umfassende Datenveröffentlichung zu unterstützen. Er arbeitet als Rechtsexperte eng mit den weiteren Leistungserbringern zusammen. Die Auslegung des EGovG NRW ist davon nicht berührt.
Der Auftragnehmer berät in fachspezifischen Rechtsfragen, wie sie sich vor allem bei der initialen Umsetzung von Open Data bis 2025 ergeben können. Ziel ist, dadurch eine rechtskonforme, möglichst umfassende Datenveröffentlichung zu unterstützen. Er arbeitet als Rechtsexperte eng mit den weiteren Leistungserbringern zusammen. Die Auslegung des EGovG NRW ist davon nicht berührt.
Insbesondere soll der Auftragnehmer bei den durchzuführenden Datenmonitorings in 170 bis 220 Behörden unterstützen. Der Auftragnehmer soll hierbei bei einzelfallbezogenen Rechtsfragen zu Entscheidungen, wie vorhandene Fachdaten der Verwaltung rechtssicher veröffentlicht werden können, adhoc beraten. Relevante Fragestellungen betreffen insbesondere die Bereiche Lizenz- und Urheberrecht, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz, Vertragsrecht sowie fachgesetzliche Regelungen, unter die die Daten fallen können. Rechtsfragen können sich bspw. bei der Wahl der Nutzungslizenz oder bei Fragen nach der Verfügungsberechtigung der Daten durch die Behörde ergeben. Zudem sollen im Bedarfsfall dazu Gutachten und Handlungsempfehlungen erstellt werden.
Insbesondere soll der Auftragnehmer bei den durchzuführenden Datenmonitorings in 170 bis 220 Behörden unterstützen. Der Auftragnehmer soll hierbei bei einzelfallbezogenen Rechtsfragen zu Entscheidungen, wie vorhandene Fachdaten der Verwaltung rechtssicher veröffentlicht werden können, adhoc beraten. Relevante Fragestellungen betreffen insbesondere die Bereiche Lizenz- und Urheberrecht, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz, Vertragsrecht sowie fachgesetzliche Regelungen, unter die die Daten fallen können. Rechtsfragen können sich bspw. bei der Wahl der Nutzungslizenz oder bei Fragen nach der Verfügungsberechtigung der Daten durch die Behörde ergeben. Zudem sollen im Bedarfsfall dazu Gutachten und Handlungsempfehlungen erstellt werden.
Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Leitfäden erstellen. Die Leitfäden sollen dazu dienen, gängige rechtliche Fragestellungen rund um die Umsetzung von Open Data als leicht nutzbare Hilfestellungen allgemeingültig und allgemeinverständlich in einem Modulbaukasten aufzubereiten und einfach zugänglich zu machen. Es existieren bereits 20 rechtliche Leitfäden zu gängigen Fragestellungen, die allerdings nicht mehr aktuell und deshalb zu aktualisieren sind. Fragestellungen beziehen sich unter anderem darauf, unter welcher Lizenz Daten veröffentlicht werden können, ob ein gesetzliches Verbot der Veröffentlichung durch Aufbereitung der Daten entfallen kann (Anonymisierung) oder auf die Verfügungsberechtigung von Daten. Solche rechtlichen Fragestellungen können sich auf die o. g. Rechtsgebiete sowie auf die allgemeinen und fachspezifischen – außerhalb des EGovG NRW oder EGovG Bund liegende – Regelungen zu Open Data (wie bspw. die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie), Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), Umweltinformationsgesetz NRW (IUG NRW), Geodatenzugangsgesetz (GeoZG NRW), Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)) beziehen.
Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Leitfäden erstellen. Die Leitfäden sollen dazu dienen, gängige rechtliche Fragestellungen rund um die Umsetzung von Open Data als leicht nutzbare Hilfestellungen allgemeingültig und allgemeinverständlich in einem Modulbaukasten aufzubereiten und einfach zugänglich zu machen. Es existieren bereits 20 rechtliche Leitfäden zu gängigen Fragestellungen, die allerdings nicht mehr aktuell und deshalb zu aktualisieren sind. Fragestellungen beziehen sich unter anderem darauf, unter welcher Lizenz Daten veröffentlicht werden können, ob ein gesetzliches Verbot der Veröffentlichung durch Aufbereitung der Daten entfallen kann (Anonymisierung) oder auf die Verfügungsberechtigung von Daten. Solche rechtlichen Fragestellungen können sich auf die o. g. Rechtsgebiete sowie auf die allgemeinen und fachspezifischen – außerhalb des EGovG NRW oder EGovG Bund liegende – Regelungen zu Open Data (wie bspw. die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie), Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), Umweltinformationsgesetz NRW (IUG NRW), Geodatenzugangsgesetz (GeoZG NRW), Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)) beziehen.
Zudem soll der Auftragnehmer bei weiteren Leistungen, die maßgeblich durch den Auftragnehmer zu Los 1 erbracht werden, unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Erstellung von Schulungsmaterialien zu den o. g. rechtlichen Fragestellungen und er soll bei Bedarf auf Veranstaltungen der Geschäftsstelle Open.NRW und der Ressorts als Fachexperte unterstützen.
Zudem soll der Auftragnehmer bei weiteren Leistungen, die maßgeblich durch den Auftragnehmer zu Los 1 erbracht werden, unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Erstellung von Schulungsmaterialien zu den o. g. rechtlichen Fragestellungen und er soll bei Bedarf auf Veranstaltungen der Geschäftsstelle Open.NRW und der Ressorts als Fachexperte unterstützen.
Ein Anspruch auf Abruf aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Detaillierte Informationen zum Auftragsinhalt sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der vierjährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2 Mal jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber den Rahmenvertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt.
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der vierjährigen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2 Mal jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber den Rahmenvertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. (siehe II.2.7) der Bekanntmachung)
Nach Ablauf der vierjährigen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2 Mal jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber den Rahmenvertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. (siehe II.2.7) der Bekanntmachung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf 1.
Erfüllungsort ist im Regelfall der Kanzleisitz des Auftragnehmers.
2. Nach Wahl des Auftraggebers sind Leistungen im Einzelfall bei den Dienststellen der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen zu erbringen, so dass in diesem Fall Erfüllungsort der Dienstsitz der jeweiligen Behörde ist.
3. Im Rahmen der Realisierung von Projekten sind Leistungen in Einzelfällen auch an anderen Orten (z. B. in Veranstaltungsräumen, Messehallen etc.) in Nordrhein-Westfalen zu erbringen, so dass in diesem Fall Erfüllungsort der jeweils vom Auftraggeber vorgegebene Ort ist.
3. Im Rahmen der Realisierung von Projekten sind Leistungen in Einzelfällen auch an anderen Orten (z. B. in Veranstaltungsräumen, Messehallen etc.) in Nordrhein-Westfalen zu erbringen, so dass in diesem Fall Erfüllungsort der jeweils vom Auftraggeber vorgegebene Ort ist.
Im Einzelnen ist auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat durch Abgabe einer Eigenerklärung (Vordruck 2) zu versichern, dass
1. bezüglich seines Unternehmens keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt,
2. bezüglich seines Unternehmens keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat sich weiterhin zu verpflichten, diese Erklärung auch von Nachunternehmern bzw. Eignungsgebern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen, wenn und soweit dies nicht bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen ist.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat sich weiterhin zu verpflichten, diese Erklärung auch von Nachunternehmern bzw. Eignungsgebern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen, wenn und soweit dies nicht bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen ist.
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zu versichern, dass er/es über eine Zulassung als Rechtsanwalt bzw. als Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt und zur Ausübung des Geschäftsbetriebes und der angebotenen Leistungen berechtigt ist.
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zu versichern, dass er/es über eine Zulassung als Rechtsanwalt bzw. als Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt und zur Ausübung des Geschäftsbetriebes und der angebotenen Leistungen berechtigt ist.
Entsprechende Nachweise sowohl für die Gesellschaft als auch für die einzusetzenden Beschäftigten sind auf separate Anforderung des Auftraggebers zu überreichen.
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Nachunternehmer, der den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe unterstützt, ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zum Unternehmen abzugeben, in der er/es das Unternehmen vorstellt und die gewünschten Informationen (vgl. Vordruck 3) zur Verfügung stellt.
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeder Nachunternehmer, der den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Wege der Eignungsleihe unterstützt, ist verpflichtet, eine Eigenerklärung zum Unternehmen abzugeben, in der er/es das Unternehmen vorstellt und die gewünschten Informationen (vgl. Vordruck 3) zur Verfügung stellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat anzugeben,…
… dass er/es über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder aber bereit ist, eine solche Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten.
… welcher durchschnittliche Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Beratung IT-Recht und Datenschutzrecht) in den letzten 3 Geschäfts-/Kalenderjahren erreicht wurde.
Mindeststandards:
Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens über eine Deckungssumme von 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (zweifach maximiert) bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Projektleitung mit folgender Berufserfahrung und Qualifikation benennen:
— Fachanwalt für IT-Recht;
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Kontext IT-Recht, Datenschutzrecht und Lizenzrecht.
Ein bezogen auf die geforderte Berufserfahrung und Qualifikation aussagekräftiger Lebenslauf ist beizufügen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss…
… eine Stellvertretende Projektleitung mit folgender Berufserfahrung und Qualifikation benennen:
… mindestens jeweils 2 Referenzen aus den Rechtsgebieten IT-Recht, Datenschutzrecht und Lizenzrecht sowie eine Referenz aus dem Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz einreichen, die eine vertiefte Rechtskenntnis (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20 T EUR netto pro Referenz) belegen.
… mindestens eine Referenz zu vergleichbaren, d. h. den einschlägigen Rechtsgebieten zuzuordnenden Projekten nachweisen, in denen Rechtsfragen leicht verständlich und zielgruppenspezifisch in Form von Leitfäden oder Handreichungen aufbereitet wurden.
… mindestens eine Referenz zu in Art und Dauer der ausgeschriebenen Beratungsleistungen vergleichbaren Beratungsaufträgen einreichen, die eine vergleichbar komplexe Beratungsstruktur aufweisen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Referenzauftrag Leistungen für mindestens 3 Rechtsgebiete, mindestens eine dreijährige Beratungstätigkeit sowie eine Tätigkeit für mindestens 5 Bedarfsstellen, Unternehmensabteilungen oder vergleichbare nachfragende Stellen umfasste. Die erbrachten Leistungen sollen eine gewisse Bandbreite unterschiedlicher Beratungsleistungen einschließen, z. B. Beantwortung von ad-hoc Fragestellungen, Anfertigung von Gutachten, Präsentation von Ergebnissen in der Öffentlichkeit usw.
Mindeststandards:
Es müssen alle zuvor geforderten Anforderungen an Projektleitung und stellvertretende Projektleitung erfüllt werden.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens…
… jeweils 2 Referenzen aus den Rechtsgebieten IT-Recht, Datenschutzrecht und Lizenzrecht sowie eine Referenz aus dem Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz einreichen, die eine vertiefte Rechtskenntnis (Abrechnungsvolumen für die Anwaltsleistung von mindestens 20 T EUR netto pro Referenz) belegen.
… eine Referenz zu vergleichbaren, d. h. den einschlägigen Rechtsgebieten zuzuordnenden Projekten nachweisen, in denen Rechtsfragen leicht verständlich und zielgruppenspezifisch in Form von Leitfäden oder Handreichungen aufbereitet wurden.
… eine Referenz zu in Art und Dauer der ausgeschriebenen Beratungsleistungen vergleichbaren Beratungsaufträgen einreichen, die eine vergleichbar komplexe Beratungsstruktur aufweisen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Referenzauftrag Leistungen für mindestens 3 Rechtsgebiete, mindestens eine dreijährige Beratungstätigkeit sowie eine Tätigkeit für mindestens 5 Bedarfsstellen, Unternehmensabteilungen oder vergleichbare nachfragende Stellen umfasste. Die erbrachten Leistungen sollen eine gewisse Bandbreite unterschiedlicher Beratungsleistungen einschließen, z. B. Beantwortung von ad-hoc Fragestellungen, Anfertigung von Gutachten, Präsentation von Ergebnissen in der Öffentlichkeit usw.
Die Referenzen müssen jeweils separate Verträge (keine Einzelberufe aus Rahmenverträgen) im Ausführungszeitraum (2015 – 6/2020) betreffen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien und die Mindestkriterien erfüllen und nach der Wertungsmatrix (Anlage 2 — „Checkliste und Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“) die höchste Punktzahl erreichen. Wenn es nach Sichtung der Bewerbungen zweckmäßig erscheint, werden weniger als 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien und die Mindestkriterien erfüllen und nach der Wertungsmatrix (Anlage 2 — „Checkliste und Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“) die höchste Punktzahl erreichen. Wenn es nach Sichtung der Bewerbungen zweckmäßig erscheint, werden weniger als 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der vorgelegten Unternehmensreferenzen. Für die Vorlage der beschriebenen Unternehmensreferenzen, die Mindestkriterium sind werden keine Wertungspunkte vergeben. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann weitere Referenzen einreichen und hierfür bis zu 450 Punkte für Unternehmensreferenzen im Bereich „Leitfäden und Handreichungen“ und im Bereich „vergleichbar komplexe Beratungsaufträge“ erzielen. Gewertet wird dabei wie folgt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der vorgelegten Unternehmensreferenzen. Für die Vorlage der beschriebenen Unternehmensreferenzen, die Mindestkriterium sind werden keine Wertungspunkte vergeben. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann weitere Referenzen einreichen und hierfür bis zu 450 Punkte für Unternehmensreferenzen im Bereich „Leitfäden und Handreichungen“ und im Bereich „vergleichbar komplexe Beratungsaufträge“ erzielen. Gewertet wird dabei wie folgt:
1. Referenzen im Bereich „Leitfäden und Handreichungen“.
Die Vorlage einer Referenz ist Mindeskriterium. Für diese Referenz werden keine Wertungspunkte vergeben. Darüber hinaus können weitere Referenzen für diesen Handlungsbereich vorgelegt werden, hierfür werden pro weiterer wertbarer Referenz 100 Punkte vergeben. Maximal wertbar sind 2 weitere Referenzen. Somit können bei den Referenzen für „Leitfäden und Handreichungen“ insgesamt maximal 200 Punkte erzielt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vorlage einer Referenz ist Mindeskriterium. Für diese Referenz werden keine Wertungspunkte vergeben. Darüber hinaus können weitere Referenzen für diesen Handlungsbereich vorgelegt werden, hierfür werden pro weiterer wertbarer Referenz 100 Punkte vergeben. Maximal wertbar sind 2 weitere Referenzen. Somit können bei den Referenzen für „Leitfäden und Handreichungen“ insgesamt maximal 200 Punkte erzielt werden.
2. Referenzen in Art und Dauer der Beratungsleistung vergleichbare Beratungsaufträge („vergleichbar komplexe Beratungsaufträge“).
Die Vorlage einer Referenz ist Mindeskriterium. Für diese Referenz werden keine Wertungspunkte vergeben. Darüber hinaus können weitere Referenzen vorgelegt werden, hierfür werden pro weiterer wertbarer Referenz 100 Punkte vergeben. Maximal wertbare Referenzen sind 2 weitere Referenzen. Handelt es sich bei der jeweiligen Referenz um ein Projekt/ einen Beratungsauftrag aus der Öffentlichen Verwaltung werden hier je wertbarer Referenz 25 Punkte zusätzlich vergeben. Somit können bei den Referenzen zu in Art und Dauer der Beratungsleistung vergleichbaren Beratungsaufträgen insgesamt maximal 250 Punkte erzielt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Vorlage einer Referenz ist Mindeskriterium. Für diese Referenz werden keine Wertungspunkte vergeben. Darüber hinaus können weitere Referenzen vorgelegt werden, hierfür werden pro weiterer wertbarer Referenz 100 Punkte vergeben. Maximal wertbare Referenzen sind 2 weitere Referenzen. Handelt es sich bei der jeweiligen Referenz um ein Projekt/ einen Beratungsauftrag aus der Öffentlichen Verwaltung werden hier je wertbarer Referenz 25 Punkte zusätzlich vergeben. Somit können bei den Referenzen zu in Art und Dauer der Beratungsleistung vergleichbaren Beratungsaufträgen insgesamt maximal 250 Punkte erzielt werden.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Bewerber entscheidet das Los, wenn nicht alle Bewerber mit dieser Gesamtpunktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Das Open Government in NRW kann ggf. nur durch eine Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages entsprechend den Zielen der Landesregierung umgesetzt werden. Ohne eine Verlängerungsoption bestünde die Gefahr, dass der Rahmenvertrag in einer entscheidenden Phase der Projektumsetzung erneut ausgeschrieben werden müsste. Dies wäre unwirtschaftlich. Zum einen hätte es finanzielle Nachteile zur Folge, da die Bieter den finanziellen Aufwand der Durchführung des "Restauftrages" einkalkulieren müssten. Zum anderen führte es zu erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf. Zudem würde sich der Aufwand des Bieters, sich in die Struktur und die Details der Leistungserbringung einzuarbeiten, in den ersten vier Jahren nicht amortisieren. Dies gilt erst recht für eine Einarbeitung in die innerhalb von vier Jahren etablierte Praxis in den verbleibenden zwei Jahren.
Das Open Government in NRW kann ggf. nur durch eine Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages entsprechend den Zielen der Landesregierung umgesetzt werden. Ohne eine Verlängerungsoption bestünde die Gefahr, dass der Rahmenvertrag in einer entscheidenden Phase der Projektumsetzung erneut ausgeschrieben werden müsste. Dies wäre unwirtschaftlich. Zum einen hätte es finanzielle Nachteile zur Folge, da die Bieter den finanziellen Aufwand der Durchführung des "Restauftrages" einkalkulieren müssten. Zum anderen führte es zu erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf. Zudem würde sich der Aufwand des Bieters, sich in die Struktur und die Details der Leistungserbringung einzuarbeiten, in den ersten vier Jahren nicht amortisieren. Dies gilt erst recht für eine Einarbeitung in die innerhalb von vier Jahren etablierte Praxis in den verbleibenden zwei Jahren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Das Open Government in NRW kann ggf. nur durch eine Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages entsprechend den Zielen der Landesregierung umgesetzt werden. Ohne eine Verlängerungsoption bestünde die Gefahr, dass der Rahmenvertrag in einer entscheidenden Phase der Projektumsetzung erneut ausgeschrieben werden müsste. Dies wäre unwirtschaftlich. Zum einen hätte es finanzielle Nachteile zur Folge, da die Bieter den finanziellen Aufwand der Durchführung des "Restauftrages" einkalkulieren müssten. Zum anderen führte es zu erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf. Zudem würde sich der Aufwand des Bieters, sich in die Struktur und die Details der Leistungserbringung einzuarbeiten, in den ersten vier Jahren nicht amortisieren. Dies gilt erst recht für eine Einarbeitung in die innerhalb von vier Jahren etablierte Praxis in den verbleibenden zwei Jahren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Das Open Government in NRW kann ggf. nur durch eine Verlängerung der Laufzeit des Rahmenvertrages entsprechend den Zielen der Landesregierung umgesetzt werden. Ohne eine Verlängerungsoption bestünde die Gefahr, dass der Rahmenvertrag in einer entscheidenden Phase der Projektumsetzung erneut ausgeschrieben werden müsste. Dies wäre unwirtschaftlich. Zum einen hätte es finanzielle Nachteile zur Folge, da die Bieter den finanziellen Aufwand der Durchführung des "Restauftrages" einkalkulieren müssten. Zum anderen führte es zu erheblichen Verzögerungen im Verfahrensablauf. Zudem würde sich der Aufwand des Bieters, sich in die Struktur und die Details der Leistungserbringung einzuarbeiten, in den ersten vier Jahren nicht amortisieren. Dies gilt erst recht für eine Einarbeitung in die innerhalb von vier Jahren etablierte Praxis in den verbleibenden zwei Jahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Für die ausgewiesenen Aufgaben der Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Novelle des EGovG NRW besteht ein Haushaltsvorbehalt für 2 Drittel des Budgets. Die Gesetzesnovelle wurde im März 2020 in den Landtag eingebracht und am 25. Juni 2020 verabschiedet sowie entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 angemeldet. Das Landeskabinett wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich am 22.9.2020 den Entwurf des Haushalts 2021 verabschieden. Am 1.10.2020 soll der von der Landesregierung abgestimmte Haushaltsentwurf 2021 dem Landtag zur Beratung überwiesen werden. Sollte das Landesparlament ganz oder teilweise dem Haushaltsansatz nicht zustimmen, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Für die ausgewiesenen Aufgaben der Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Novelle des EGovG NRW besteht ein Haushaltsvorbehalt für 2 Drittel des Budgets. Die Gesetzesnovelle wurde im März 2020 in den Landtag eingebracht und am 25. Juni 2020 verabschiedet sowie entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2021 angemeldet. Das Landeskabinett wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich am 22.9.2020 den Entwurf des Haushalts 2021 verabschieden. Am 1.10.2020 soll der von der Landesregierung abgestimmte Haushaltsentwurf 2021 dem Landtag zur Beratung überwiesen werden. Sollte das Landesparlament ganz oder teilweise dem Haushaltsansatz nicht zustimmen, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYEZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Quelle: OJS 2020/S 182-438565 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten,
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten,
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen,
— Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten,
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten,
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen,
— Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Gesamtwert des Auftrags: 735 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten,
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten,
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen,
Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Leitfäden erstellen. Die Leitfäden sollen dazu dienen, gängige rechtliche Fragestellungen rund um die Umsetzung von Open Data als leicht nutzbare Hilfestellungen allgemeingültig und allgemeinverständlich in einem Modulbaukasten aufzubereiten und einfach zugänglich zu machen. Es existieren bereits 20 rechtliche Leitfäden zu gängigen Fragestellungen, die allerdings nicht mehr aktuell und deshalb zu aktualisieren sind. Fragestellungen beziehen sich unter anderem darauf, unter welcher Lizenz Daten veröffentlicht werden können, ob ein gesetzliches Verbot der Veröffentlichung durch Aufbereitung der Daten entfallen kann (Anonymisierung) oder auf die Verfügungsberechtigung von Daten. Solche rechtlichen Fragestellungen können sich auf die o. g. Rechtsgebiete sowie auf die allgemeinen und fachspezifischen - außerhalb des EGovG NRW oder EGovG Bund liegende - Regelungen zu Open Data (wie bspw. die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie), Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), Umweltinformationsgesetz NRW (IUG NRW), Geodatenzugangsgesetz (GeoZG NRW), Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)) beziehen.
Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Leitfäden erstellen. Die Leitfäden sollen dazu dienen, gängige rechtliche Fragestellungen rund um die Umsetzung von Open Data als leicht nutzbare Hilfestellungen allgemeingültig und allgemeinverständlich in einem Modulbaukasten aufzubereiten und einfach zugänglich zu machen. Es existieren bereits 20 rechtliche Leitfäden zu gängigen Fragestellungen, die allerdings nicht mehr aktuell und deshalb zu aktualisieren sind. Fragestellungen beziehen sich unter anderem darauf, unter welcher Lizenz Daten veröffentlicht werden können, ob ein gesetzliches Verbot der Veröffentlichung durch Aufbereitung der Daten entfallen kann (Anonymisierung) oder auf die Verfügungsberechtigung von Daten. Solche rechtlichen Fragestellungen können sich auf die o. g. Rechtsgebiete sowie auf die allgemeinen und fachspezifischen - außerhalb des EGovG NRW oder EGovG Bund liegende - Regelungen zu Open Data (wie bspw. die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie), Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), Umweltinformationsgesetz NRW (IUG NRW), Geodatenzugangsgesetz (GeoZG NRW), Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)) beziehen.
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der vierjährigen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2 Mal jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber den Rahmenvertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. (siehe II.2.7 der Bekanntmachung).
Nach Ablauf der vierjährigen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2 Mal jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber den Rahmenvertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. (siehe II.2.7 der Bekanntmachung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf 1. Erfüllungsort ist im Regelfall der Kanzleisitz des Auftragnehmers.