Die Stadt Lüdinghausen plant eine Umstrukturierung der Sekundarschule auf der Tüllinghofer Straße 25 in Lüdinghausen.
Im ersten Bauabschnitt wird eine neue Turnhalle errichtet. Dazu wurden bauseits 2 freiststehende Gebäude, eine Turnhalle mit einem angebautem Wohngebäude und ein Pavillon mit Klassenräumen sowie ein beidseitig angebauter ein Werk- und Toilettentrakt mit Garage abgebrochen.
Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf einem derzeitigen Parkplatz. Die Zufahrt zu dem Parkplatz bleibt erhalten und dient vorerst als befestigte Zufahrt zur Baustelle.
Die Baustelle ist über die Tüllinghofer Straße aus Richtung der Bahnhofstraße anzufahren.
Vor der Realschule befindet sich eine Busumfahrung. Dieser Bereich ist zu jeder Zeit freizuhalten.
Lage der Baustelle Bundesland: NRW Stadt/ Ort: 59348 Lüdinghausen Straße: Tüllinghofer Straße 25 Geplant ist die Errichtung einer 1-geschossigen Sporthalle mit einem angrenzenden 3-geschossigem Umkleide- und Fachraumtrakt.
Zwischen dem bestehendem Schulgebäude und dem Neubau wird ein 2-geschossiger beidseitig verglaster Verbindungsgang geplant.
Das Gebäude ist als Ortbetonkonstruktion geplant. Das Pultdach der Hallendachkonstruktion besteht aus Leimbindern. Der Hochpunkt des Pultdachs liegt an der Attika des Umkleide- und Fachraumtraktes.
Die Erschließung der Obergeschoße erfolgt über 2 Treppenanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postort: Lüdinghausen
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2591926-202📞
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de📧
Fax: +49 2591926-220 📠
Region: Coesfeld🏙️
URL: www.luedinghausen.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E15637492🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umstrukturierung der Sekundarschule Tüllinghofer Str. 25, 59348 Lüdinghausen
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Lüdinghausen plant eine Umstrukturierung der Sekundarschule auf der Tüllinghofer Straße 25 in Lüdinghausen.
Im ersten Bauabschnitt wird eine neue...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Lüdinghausen plant eine Umstrukturierung der Sekundarschule auf der Tüllinghofer Straße 25 in Lüdinghausen.
Im ersten Bauabschnitt wird eine neue Turnhalle errichtet. Dazu wurden bauseits 2 freiststehende Gebäude, eine Turnhalle mit einem angebautem Wohngebäude und ein Pavillon mit Klassenräumen sowie ein beidseitig angebauter ein Werk- und Toilettentrakt mit Garage abgebrochen.
Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf einem derzeitigen Parkplatz. Die Zufahrt zu dem Parkplatz bleibt erhalten und dient vorerst als befestigte Zufahrt zur Baustelle.
Die Baustelle ist über die Tüllinghofer Straße aus Richtung der Bahnhofstraße anzufahren.
Vor der Realschule befindet sich eine Busumfahrung. Dieser Bereich ist zu jeder Zeit freizuhalten.
Lage der Baustelle Bundesland: NRW Stadt/ Ort: 59348 Lüdinghausen Straße: Tüllinghofer Straße 25 Geplant ist die Errichtung einer 1-geschossigen Sporthalle mit einem angrenzenden 3-geschossigem Umkleide- und Fachraumtrakt.
Zwischen dem bestehendem Schulgebäude und dem Neubau wird ein 2-geschossiger beidseitig verglaster Verbindungsgang geplant.
Das Gebäude ist als Ortbetonkonstruktion geplant. Das Pultdach der Hallendachkonstruktion besteht aus Leimbindern. Der Hochpunkt des Pultdachs liegt an der Attika des Umkleide- und Fachraumtraktes.
Die Erschließung der Obergeschoße erfolgt über 2 Treppenanlagen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 18 840 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Münster🏙️
Ort der Leistung: Coesfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland: NRW Stadt
Ort: 59348 Lüdinghausen
Straße: Tüllinghofer Straße 25
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudeleitstystem und Folierungsarbeiten.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-07 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Lüdinghausen Raum 212, Borg 2, 59348 Lüdinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Anwesenheit von Bietern/Bieterinnen und Bevollmächtigten im Öffnungstermin ist nicht zuglässig.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 052-122455 (2020-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 740 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland: NRW Stadt/ Ort: 59348 Lüdinghausen Straße: Tüllinghofer Straße 25
Beschreibung der Beschaffung: Gebäudeleitstystem und Folierungsarbeiten
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 052-122455
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 22-2020
Titel: Gebäudeleitstystem und Folierungsarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“aconsys Leit- und Orientierungssysteme – ein Geschäftsbereich der Consystec GmbH”
Postort: Langenfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 740 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 010-015840 (2021-01-11)