Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster. Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m errichtet werden. Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten. Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude. Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG. Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Drchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen. Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m erwarten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: 763-G20
Kurze Beschreibung:
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Drchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Drchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 130-318259
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Drchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: MedForCe
Losnummer: 1
Dauer: 21 Monate
Bezeichnung des Loses: Bbim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Los 2BBIM:
Verfüllung Arbeitsräume: rd. 3 900 m
Bodenaushub mit Entsorgung: rd. 1 200 t;
Grundleitungen: rd. 650 m;
Schalung: rd. 30 000 m
Beton: rd. 8 500 m
Betonstahl: rd. 1 100 t;
Mauerwerk: rd. 1. 00 m
Dämmarbeiten: rd. 2 300 m
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
UKM Infrastruktur Management GmbH
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mindeststandards:
Los 1 MedForCe:
Jahresumsatz von 10 Mio. EUR netto in den Jahren 2017/2018/2019, Arbeitsgemeinschaften werden im Jahresumsatz addiert.
Los 2 BBIM:
Jahresumsatz von 3 Mio. EUR netto in den Jahren 2017/2018/2019, Arbeitsgemeinschaften werden im Jahresumsatz addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 3 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
Mindeststandards:
— Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre, bei einem Auftragswert von mindestens 1 500 000 EUR brutto, bei Stahlbetonarbeiten;
— Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre einer weißen Wanne gem. DIN 1045 und DAfStb-Richtlinie 2017-12 mit einer Grundfläche größer 1 000 m
— Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre, bei einem Auftragswert von mindestens 500 000 EUR brutto, bei Stahlbetonarbeiten;
— Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre einer weißen Wanne gem. DIN 1045 und DAfStb-Richtlinie 2017-12 mit einer Grundfläche größer 500 m
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Himmelreichallee 40 (LBS-Gebäude) 48149 Münster.
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 130-318259 (2020-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende Experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende Experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild Beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m
Gesamtwert des Auftrags: 18702539.30 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende Experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene, eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende Experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12.650 m2 errichtet werden.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine Durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen
Der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Los 2 BBIM
— Verfüllung Arbeitsräume: rd. 3 900 m
— Bodenaushub mit Entsorgung: rd. 1 200 t,
— Grundleitungen: rd. 650 m,
— Schalung: rd. 30 000 m
— Beton: rd. 8 500 m
— Betonstahl: rd. 1 100 t,
— Mauerwerk: rd. 1 400 m
— Dämmarbeiten: rd. 2 300 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: UKM Infrastruktur Management GmbH Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-15 📅
Name: LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Postanschrift: Leonhard-Weiss-Straße 2-3
Postort: Satteldorf
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland 🇩🇪 Schwäbisch Hall
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 13335912.31 EUR 💰
Name: AUG. PRIEN Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stockholmer Allee 51
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5366626.98 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.