Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i.V.m. § 14 Abs. 2 VgV das Unternehmensprogramm „Unternehmen stärken – Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern“ zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Unternehmensprogramm Unternehmen stärken – Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern
BMFSFJ_2020_002”
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i.V.m. § 14...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i.V.m. § 14 Abs. 2 VgV das Unternehmensprogramm „Unternehmen stärken – Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern“ zu vergeben.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Hintergrundinformation
Am 6.7.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den bestehenden Rechtsrahmen für...”
Beschreibung der Beschaffung
Hintergrundinformation
Am 6.7.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne von „gleicher Lohn für Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ in der Praxis und erfasst damit alle Arbeitgebende der Privatwirtschaft sowie auch alle Arbeitgebende im öffentlichen Dienst. Das Gesetz fördert die Transparenz von Entgeltregelungen und potentiell geschlechtsspezifischen Entgeltstrukturen, um unmittelbare und mittelbare, verdeckte Benachteiligungen erkennen und beseitigen zu können. Vor diesem Hintergrund führt der Gesetzgeber 3 Instrumente ein. Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und schreibt eine Berichtspflicht für lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten fest. Zudem fordert der Gesetzgeber Arbeitgeber auf an der Verwirklichung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch die Durchführung betrieblicher Prüfverfahren, mitzuwirken (vgl. § 6 i.V.m. § 17 EntgTranspG).
Im Zuge der Evaluation des Gesetzes hat sich gezeigt, dass 45 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihre Entgeltstrukturen überprüft haben. Gleichzeitig wurden aber Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes deutlich. Daher sollen Unternehmen mit diesem Unternehmensprogramm stärker unterstützt werden, nicht nur bei der Durchführung von betrieblichen Prüfverfahren zur Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen, sondern insgesamt bei der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in der Praxis.
Auftragsgegenstand
Im Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) verabschiedet (vgl. Bundestags-Drucksache 19/11470). In ihrer Stellungnahme zum Evaluationsgutachten bekennt sich die Bundesregierung dazu, alle wesentlichen Ursachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern weiter zu bekämpfen und insbesondere die Unternehmen stärker bei der Förderung von transparenten und fairen Entgeltstrukturen zu unterstützen und damit das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis tatsächlich durchzusetzen.
Ziel des hier ausgeschriebenen Unternehmensprogramms ist es daher, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern als Kern einer umfassenden betrieblichen Personalpolitik zu etablieren. Fair Pay soll Teil einer Modernen und geschlechtergerechten Unternehmenskultur werden, von der alle profitieren – alle Beschäftigten und die Unternehmen selber. Unternehmen soll der Mehrwert einer für alle Beschäftigten fairen und diskriminierungsfreien Entlohnung sowie Wege zur Umsetzung dieses Ziels in die betriebseigenen Strukturen aufgezeigt werden. Hierzu sieht das Unternehmensprogramm umfangreiche und vor allem passgenaue Unterstützungsansätze für Unternehmen vor.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Optional ist die Verlängerung der ausgeschriebenen Leistungen um weitere 12 Monate vorgesehen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional ist die Verlängerung der ausgeschriebenen Leistungen um weitere 12 Monate vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen;
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden;
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) und b) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen;
g) Nachweis über Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Projekten zur Förderung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern bzw. zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben (inkl. kurzer Beschreibung);
h) Nachweis von Erfahrungen im juristischen Gleichstellungskontext/Entgeltgleichheit (und Entgelttransparenzgesetz);
i) Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Erarbeitung von Indikatoren und Kriterien zur Bewertung von Unternehmen;
j) Nachweis von Erfahrungen im Hinblick auf personalwirtschaftliche Expertise, insbes. Vergütungsmanagement;
k) Nachweis von Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-17
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und...”
— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
— Fragen sind bis zum 10.3.2020 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
— eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
— mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 030-069969 (2020-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i. V. m. § 14...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB i. V. m. § 14 Abs. 2 VgV das Unternehmensprogramm „Unternehmen stärken – Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern“ zu vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hintergrundinformation
Am 6. Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den bestehenden Rechtsrahmen...”
Beschreibung der Beschaffung
Hintergrundinformation
Am 6. Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne von „gleicher Lohn für Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ in der Praxis und erfasst damit alle Arbeitgebende der Privatwirtschaft sowie auch alle Arbeitgebende im öffentlichen Dienst. Das Gesetz fördert die Transparenz von Entgeltregelungen und potentiell geschlechtsspezifischen Entgeltstrukturen, um unmittelbare und mittelbare, verdeckte Benachteiligungen erkennen und beseitigen zu können. Vor diesem Hintergrund führt der Gesetzgeber 3 Instrumente ein. Das Gesetz regelt einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und schreibt eine Berichtspflicht für lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten fest. Zudem fordert der Gesetzgeber Arbeitgeber auf an der Verwirklichung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch die Durchführung betrieblicher Prüfverfahren, mitzuwirken (vgl. § 6 i. V. m. § 17 EntgTranspG).
Im Zuge der Evaluation des Gesetzes hat sich gezeigt, dass 45 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihre Entgeltstrukturen überprüft haben. Gleichzeitig wurden aber Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes deutlich. Daher sollen Unternehmen mit diesem Unternehmensprogramm stärker unterstützt werden, nicht nur bei der Durchführung von betrieblichen Prüfverfahren zur Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen, sondern insgesamt bei der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes in der Praxis.
Auftragsgegenstand
Im Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) verabschiedet (vgl. Bundestags-Drucksache 19/11470). In ihrer Stellungnahme zum Evaluationsgutachten bekennt sich die Bundesregierung dazu, alle wesentlichen Ursachen der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern weiter zu bekämpfen und insbesondere die Unternehmen stärker bei der Förderung von transparenten und fairen Entgeltstrukturen zu unterstützen und damit das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis tatsächlich durchzusetzen.
Ziel des hier ausgeschriebenen Unternehmensprogramms ist es daher, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern als Kern einer umfassenden betrieblichen Personalpolitik zu etablieren. Fair Pay soll Teil einer modernen und geschlechtergerechten Unternehmenskultur werden, von der alle profitieren – alle Beschäftigten und die Unternehmen selber. Unternehmen soll der Mehrwert einer für alle Beschäftigten fairen und diskriminierungsfreien Entlohnung sowie Wege zur Umsetzung dieses Ziels in die betriebseigenen Strukturen aufgezeigt werden. Hierzu sieht das Unternehmensprogramm umfangreiche und vor allem passgenaue Unterstützungsansätze für Unternehmen vor.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 030-069969
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: BMFSFJ_2020_002
Titel:
“Unternehmensprogramm Unternehmen stärken – Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fördern”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ramboll Management Consulting GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und...”
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet.
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
— Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
— Fragen sind bis zum 10.3.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern/Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt.
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 146-359878 (2020-07-28)