Beschreibung der Beschaffung
Leistungs- und Aufgabenbeschreibung, Zielsetzungen
Das MKW beabsichtigt im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrages die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für studieninteressierte Schülerinnen und Schüler und Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern.
Die Entscheidung darüber, ob ein Studium aufgenommen wird, ist nach wie vor nicht nur von den schulischen Leistungen und der individuellen Leistungsfähigkeit abhängig, sondern insbesondere auch von sozialen und kulturellen Faktoren. Junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern haben oft sowohl beim Einstieg ins Studium als auch im Studium selbst mit besonderen Problemen zu kämpfen.
Vor diesem Hintergrund sucht das MKW einen Dienstleister bzw. eine Organisation, die junge Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern beim Einstieg ins Studium und im Studien verlauf durch persönliche Beratung und Mentoring ermutigt und unterstützt.
Der Dienstleister bzw. die Organisation muss in möglichst vielen Regionen und an möglichst vielen Hochschulstandorten in NRW jungen Menschen aus nichtakademischen Elternhäusern für unmittelbare, persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Die Beratungsarbeit soll sich insbesondere auf allgemeine Fragen der Orientierung und der Bewältigung besonderer Lebenssituationen beziehen und im Übrigen, z. B. im Hinblick auf Auskünfte zu Zulassungsfragen, Studienvoraussetzungen und Studien verlauf, auf die Zentralen Studienberatungsstellen der NRW-Hochschulen verweisen und eng mit diesen Stellen abgestimmt werden.
Das MKW wird diese Abstimmung im Rahmen der Arbeit des Arbeitskreises Studienorientierung, in dem regelmäßig VertreterInnen der Hochschulen und der Landesregierung zu Fragen der Studienberatung zusammentreffen, unterstützen. Dessen ungeachtet ist die stetige Abstimmung mit den jeweiligen Hochschulen und dort insbesondere mit den Zentralen Studienberatungsstellen zwingend erforderlich. Das MKW erwartet diesbezüglich eine regelmäßige Berichterstattung, mindestens einmal jährlich in einem schriftlichen Jahresbericht.
Mit dem „Talentscouting" fördert das MKW eine Maßnahme, die auf eine vergleichbare Zielgruppe ausgerichtet ist. Der gesuchte Dienstleister bzw. die gesuchte Organisation wird daher auch die Aufgabe haben, den zuständigen Stellen an den Hochschulstandorten in NRW, die an dem Projekt „Talentscouting" beteiligt sind, seine bzw. ihre Unterstützung (ggf. auch über das NRW-Zentrum für Talentförderung in Gelsenkirchen:
https://www.nrw-talentzentrum.de/) anzubieten und auf Wunsch mit diesen Stellen zu kooperieren.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Einzelnen folgende zu erfüllende Leistungen:
1. Möglichst flächendeckende Durchführung und Koordinierung von Maßnahmen zur Unterstützung von jungen Menschen aus nichtakdemischen Elternhäusern beim Studieneinstieg und im Verlauf des Studiums durch Beratung und Mentoring, insbesondere durch die Bereitstellung und Vermittlung von Mentorinnen und Mentoren — aus möglichst allen Fächergruppen — vor Ort.
2. Koordination und Umsetzung von Anfragen von Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen zur Unterstützung von studieninteressierten Schülerinnen und Schülern und Studierenden mit entsprechenden Problemlagen.
3. Aufbau und stetige Pflege von Arbeitskontakten zu den Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen, zu den zdi-Zentren (
https://www.zdi-portal.de/), dem MKW und zu den für das Projekt „Talentscouting" in den Hochschulen zuständigen Stellen, sofern die betreffenden Hochschulen an diesem Projekt beteiligt sind und die jeweiligen Stellen Unterstützungsbedarf signalisieren. Dazu sollten regelmäßige Abstimmungstreffen erfolgen, mindestens einmal jährlich.
4. Organsiation von mindestens 4 Schulungen pro Jahr für die Mentorinnen und Mentoren — unter Einbeziehung der Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen.
5. Unterstützung der im Rahmen des Projekts „Talentscouting" von den Hochschulen durchgeführten Maßnahmen, sofern die betreffenden Hochschulen an diesem Projekt beteiligt sind und die jeweils zuständigen Stellen Unterstützungsbedarf signalisieren.
6. Berichterstattung zu den folgenden Punkten:
a) Es wird Bericht über Anzahl, Dauer und Ort der Kontakte zu Schulen, Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen und zu den für das Projekt „Talentscouting" zuständigen Stellen erstellt, sofern die betreffenden Hochschulen an diesem Projekt beteiligt und zu einer Zusammenarbeit bereit sind.
b) Es werden Ergebnisprotokolle über den Austausch mit den o. g. Stellen angefertigt.
c) Es wird ein Bericht mit Angaben über die Fachzugehörigkeit der Mentorinnen und Mentoren und die Schulungen erstellt, an denen diese Mentorinnen und Mentoren teilgenommen haben.
d) Das Schulungsprogramm für die Mentorinnen und Mentoren wird dem MKW unter Nennung der einbezogenen institutionellen Partner, also der jeweiligen Zentralen Studienberatungsstellen einer Hochschule und ggf. weiterer Partner, übermittelt.
Das MKW erhält die Berichterstattung zu den Punkten a) bis d) gebündelt in Form eines schriftlichen Jahresberichts.
Eine Angebotsabgabe von ehrenamtlich arbeitenden Einrichtungen und Organisationen ist möglich.