Baubeschreibung Gebäudeautomation: Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln. Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden. Dabei werden ggf. Teile der baulichen und technischen Anlagen, die bereits erneuert wurden oder unter Denkmalschutz stehen, weiterverwendet. Ausführung in 2 Bauabschnitten: Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in 2 Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: 101-B-20-035
Kurze Beschreibung:
Baubeschreibung Gebäudeautomation:
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln. Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Dabei werden ggf. Teile der baulichen und technischen Anlagen, die bereits erneuert wurden oder unter Denkmalschutz stehen, weiterverwendet.
Ausführung in 2 Bauabschnitten:
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in 2 Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln. Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Dabei werden ggf. Teile der baulichen und technischen Anlagen, die bereits erneuert wurden oder unter Denkmalschutz stehen, weiterverwendet.
Ausführung in 2 Bauabschnitten:
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in 2 Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-25 📅
Datum des Beginns: 2020-06-02 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 039-091300
ABl. S-Ausgabe: 39
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Bevollmächtigte
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baubeschreibung Gebäudeautomation:
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln. Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln. Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Dabei werden ggf. Teile der baulichen und technischen Anlagen, die bereits erneuert wurden oder unter Denkmalschutz stehen, weiterverwendet.
Ausführung in 2 Bauabschnitten:
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in 2 Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln.
Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Als 1. Bauabschnitt wird das Hochhaus vom KG bis zum 8 OG. saniert werden. Zum 1. Bauabschnitt gehört des Weiteren der große Hörsaal 1.
Im 2. Bauabschnitt soll dann der Flachtrakt im Keller- und Erdgeschoss, mit den Hörsälen 23-25 sowie diversen Seminarräumen und den 3 Bibliotheken, saniert werden. Auf Grund der engen Verflechtung der beiden Bauabschnitte im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gibt es Bereiche in denen sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Im 2. Bauabschnitt soll dann der Flachtrakt im Keller- und Erdgeschoss, mit den Hörsälen 23-25 sowie diversen Seminarräumen und den 3 Bibliotheken, saniert werden. Auf Grund der engen Verflechtung der beiden Bauabschnitte im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gibt es Bereiche in denen sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt werden müssen.
Die unterhalb des Untergeschosses verlaufenden Versorgungsgänge und Kriechkeller sowie große Bereiche im Untergeschoss, hier insbesondere die Verkehrswege, gehören zu dieser Kategorie. Hier werden sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt. Des weiteren wird der Flurbereich im Untergeschoss zur Materialanlieferung für die Installationsarbeiten im Kellerbereich, den Technikzentralen und den Installationsgängen benötigt.
Die unterhalb des Untergeschosses verlaufenden Versorgungsgänge und Kriechkeller sowie große Bereiche im Untergeschoss, hier insbesondere die Verkehrswege, gehören zu dieser Kategorie. Hier werden sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt. Des weiteren wird der Flurbereich im Untergeschoss zur Materialanlieferung für die Installationsarbeiten im Kellerbereich, den Technikzentralen und den Installationsgängen benötigt.
Ziel und letztendliche Planungsaufgabe ist die Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebssicherheit und die (Kern-)Sanierung des WiSo-Gebäudes 101 unter Beachtung der zuvor abgestimmten Nutzerwünsche.
Hierbei ist auf die Einhaltung der Termin- und Kostenziele sowie die Auflagen des Denkmalschutzes zu achten.
Zusammenstellung:
1.1.1) KG 481 – Automationssysteme;
1.1.2) KG 482 – Schaltschränke;
1.1.3) KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen ;
1.1.4) KG 485 – Übertragungsnetze ;
1.1.5) KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges;
1.1) KG 480 Gebäudeautomation – Außerbetriebnahmen, Rückbau und Demontagen;
1.2.1) KG 481 – Automationssysteme;
1.2.2) KG 482 – Schaltschränke – Neuausführung;
1.2.3) KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen;
1.2.4) KG 484 – Raumautomationssysteme;
1.2.5) KG 485 – Übertragungsnetze;
1.2.6) KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges;
1.2) KG 480 Gebäudeautomation – Neuausführung;
1) Titel 1. – „Bauteil 1“;
2.1.1) KG 481 – Automationssysteme;
2.1.2) KG 482 – Schaltschränke;
2.1.3) KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen;
2.1.4) KG 485 – Übertragungsnetze;
2.1.5) KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges ;
2.1) KG 480 Gebäudeautomation – Außerbetriebnahmen, Rückbau und Demontagen;
2.2.1) KG 481 – Automationssysteme;
2.2.2) KG 482 – Schaltschränke;
2.2.3) KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen;
2.2.4) KG 484 – Raumautomationssysteme;
2.2.5) KG 485 – Übertragungsnetze;
2.2.6) KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges;
2.2) KG 480 Gebäudeautomation – Neuausführung;
2) Titel 2. – „Bauteil 2“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität zu Köln WiSo Fakultät – Geb.101
Universitätsstr. 24
50937 Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Sofern in den Punkten III.1.1)-III.1.3) nicht anders angegeben, ist die Eignung in Form von Eigenerklärungen bzw. über das Formblatt 124 nachzuweisen und sind mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Präqualifikation oder Formblatt 124, s. o.
Mindeststandards:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, müssen darüber hinaus 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, müssen darüber hinaus 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
—— Ansprechpartner,
—— Art der ausgeführten Leistung,
—— Auftragssumme; Ausführungszeitraum,
—— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
—— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
—— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
—— Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
—— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
—— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
—— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Präqualifikation oder Formblatt 124, s. o.
Mindeststandards:
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, muss die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben werden,
— Angaben zu den Arbeitskräften (Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, muss die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben werden,
— Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelregister eingetragen ist, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss zur Bestätigung vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.bei der Industrie- und Handelskammer,
— Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelregister eingetragen ist, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist) Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss zur Bestätigung vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.bei der Industrie- und Handelskammer,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.),
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.),
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung darüber, ob für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, oder ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt oder zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, es jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde),
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung darüber, ob für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist, oder ob für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt oder zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, es jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde),
— Angaben zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt werden),
— Angaben zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt werden),
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen muss eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden).
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen muss eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eignungsnachweis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
—— Formblatt 124 VHB Bund NW,
——Formblatt 244 VHB Bund NW.
Regelungen zur Entsorgung von Bauabfällen UzK:
— Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Urkalkulation ist in verschlossenem Umschlag einzureichen,
Der AN ist verpflichtet, eine Diebstahlversicherung abzuschließen, die mit Blick auf die beauftragten Leistungen, eine angemessene Risikoabsicherung darstellt. Der Nachweis ist der UzK unaufgefordert nach Auftragserteilung vorzulegen.
Eine Bauleistungsversicherung wird vom AG abgeschlossen. Soweit eine Umlage auf den AN vereinbart ist, ergibt sich deren Höhe aus den Besonderen Vertragsbedingungen (VHS 2017-214 Nr.10).
— Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bieter ist verpflichtet eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall für die Dauer der Bauzeit zu unterhalten:
— Personenschäden: 3 000 000 EUR,
— Sachschäden: 3 000 000 EUR,
— Vermögensschäden: 3 000 000 EUR.
Die Versicherungssumme muss pro Verstoß 3-mal pro Jahr zur Verfügung stehen.
Der AN ist zur unverzüglichen, schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Versicherungsschutz in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht oder in Frage gestellt ist.
Der Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung ist dem AG unaufgefordert, nach Auftragserteilung vorzulegen. Der AG ist berechtigt, jederzeit einen aktuellen Versicherungsnachweis zu fordern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Robert-Koch-Str. 46-50
50931 Köln
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw abgerufen werden, bitte führen Sie eventuelle Kommunikation ausschließlich über das Vergabeportal.
Die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Vergabeplattform angenommen.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist Nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist Nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 039-091300 (2020-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Baubeschreibung Gebäudeautomation
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln.
Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch Mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit
Soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Dabei werden ggf. Teile der baulichen und technischen Anlagen, die bereits erneuert wurden oder unter Denkmalschutz stehen, weiterverwendet.
Ausführung in zwei Bauabschnitten
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in zwei Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Die Universität zu Köln (UzK) plant die Sanierung des Gebäudes 101 der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universitätsstraße 24 in 50931 Köln.
Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch Mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit
Soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Dabei werden ggf. Teile der baulichen und technischen Anlagen, die bereits erneuert wurden oder unter Denkmalschutz stehen, weiterverwendet.
Ausführung in zwei Bauabschnitten
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in zwei Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zurzeit ist das Gebäude nicht mehr uneingeschränkt betriebssicher. Der Betrieb ist nur noch Mittels Kompensationsmaßnahmen gewährleistet. Zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit
Soll eine (Kern-)Sanierung des Gebäudes 101, bestehend aus Bauteil 1 (Hochhaus) und Bauteil 2 (Flachtrakt), unter Auflagen des Denkmalschutzes durchgeführt werden.
Ausführung in zwei Bauabschnitten
Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in zwei Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Ausführung in zwei Bauabschnitten Zurzeit ist es geplant die Sanierungsarbeiten zeitversetzt in zwei Bauabschnitten (1. Hochhaus, 2. Flachtrakt) auszuführen.
Als 1. Bauabschnitt wird das Hochhaus vom KG bis zum 8 OG. saniert werden. Zum 1. Bauabschnitt Gehört des Weiteren der große Hörsaal 1.
Im 2. Bauabschnitt soll dann der Flachtrakt im Keller- und Erdgeschoss, mit den Hörsälen 23-25 sowie diversen Seminarräumen und den 3 Bibliotheken, saniert werden.
Auf Grund der engen Verflechtung der beiden Bauabschnitte im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung gibt es Bereiche in denen sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten
Durchgeführt werden müssen.
Die unterhalb des Untergeschosses verlaufenden Versorgungsgänge und Kriechkeller sowie Große Bereiche im Untergeschoss, hier insbesondere die Verkehrswege, gehören zu dieser
Kategorie. Hier werden sowohl im 1. als auch im 2. Bauabschnitt Arbeiten durchgeführt. Des Weiteren wird der Flurbereich im Untergeschoss zur Materialanlieferung für die Installationsarbeiten
Im Kellerbereich, den Technikzentralen und den Installationsgängen benötigt.
Zusammenstellung
1.1.1 KG 481 – Automationssysteme,
1.1.2 KG 482 – Schaltschränke,
1.1.3 KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen,
1.1.4 KG 485 – Übertragungsnetze,
1.1.5 KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges,
1.1 KG 480 Gebäudeautomation – Außerbetriebnahmen,
Rückbau und Demontagen
1.2.1 KG 481 – Automationssysteme,
1.2.2 KG 482 – Schaltschränke – Neuausführung,
1.2.3 KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen,
1.2.4 KG 484 – Raumautomationssysteme,
1.2.5 KG 485 – Übertragungsnetze,
1.2.6 KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges,
1.2 KG 480 Gebäudeautomation – Neuausführung,
1 Titel 1. – „Bauteil 1“
2.1.1 KG 481 – Automationssysteme,
2.1.2 KG 482 – Schaltschränke,
2.1.3 KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen,
2.1.4 KG 485 – Übertragungsnetze,
2.1.5 KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges,.
2.1 KG 480 Gebäudeautomation – Außerbetriebnahmen,
2.2.1 KG 481 – Automationssysteme,
2.2.2 KG 482 – Schaltschränke,
2.2.3 KG 483 – Management- und Bedieneinrichtungen,
2.2.4 KG 484 – Raumautomationssysteme,
2.2.5 KG 485 – Übertragungsnetze,
2.2.6 KG 489 – Gebäudeautomation, sonstiges,
2.2 KG 480 Gebäudeautomation – Neuausführung,
2 Titel 2. – „Bauteil 2“.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Quelle: OJS 2020/S 055-129944 (2020-03-13)