VBA Makroschutz

Freie und Hansestadt Hamburg – Senatskanzlei – Amt für IT und Digitalisierung

Beschafft werden soll für die FHH eine Software zur automatisierten Erkennung und Signierung schadhafter Makros zur Abwehr aktueller Spam- und Schadcodewellen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-13 Auftragsbekanntmachung
2020-07-22 Ergänzende Angaben
2020-07-23 Ergänzende Angaben
2020-08-07 Ergänzende Angaben
2020-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: DP-2020000031
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden soll für die FHH eine Software zur automatisierten Erkennung und Signierung schadhafter Makros zur Abwehr aktueller Spam- und Schadcodewellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Implementierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Senatskanzlei – Amt für IT und Digitalisierung
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.hamburg.de/senatskanzlei/ 🌏
E-Mail: dataportvergabe13400@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=IbRN99%252fv%252bKs%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-15 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 135-332537
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschafft wird eine Softwarelösung nebst Support/Pflege und Schulung (verpflichtend und optional) zum Zwecke der automatisierten Schadcodeprüfung und anschließender Makrosignierung von Microsoft-Office-Dateien für die Freie und Hansestadt Hamburg. Lose werden nicht gebildet, Vertragslaufzeit sind 4 Jahre.
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Beschreibung der Optionen:
Neben einer verpflichtenden Schulung werden 1-3 Optionale Schulungen abgefragt. Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung sowie in der Kategorie „Produkte/Leistung“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die nachfolgend aufgeführten erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Mindeststandards:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, von denen er mind. 2 nach dem 30.6.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit 1 Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
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Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, ob folgende Anforderungen an die Referenzen erfüllt wer den: Mindestens 1 Referenz muss technisch-fachliche Bezugs punkte zu dem im Angebot beschrieben Produkt aufweisen.
Weitere Hinweise zu Referenzen finden sich in dem Dokument „Teil A – Bewerbungsbedingungen“ im Abschnitt 5.4.2.2.
b) Personalkennzahlen:
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in den 3 angegebenen/im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 4 Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
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Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das An-gebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
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Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bietern mit Einreichung des Angebotes entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
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Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: David Olberding
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=IbRN99%252fv%252bKs%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
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Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231491 📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de 📧
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1491
Fax: +49 40 42823-2020
Quelle: OJS 2020/S 135-332537 (2020-07-13)
Ergänzende Angaben (2020-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden soll für die FHH eine Software zur automatisierten Erkennung und Signierung schadhafter Makros zur Abwehr aktueller Spam- und Schadcodewellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 142-350324
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 135-332537
ABl. S-Ausgabe: 142
Quelle: OJS 2020/S 142-350324 (2020-07-22)
Ergänzende Angaben (2020-07-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-355401
ABl. S-Ausgabe: 144
Quelle: OJS 2020/S 144-355401 (2020-07-23)
Ergänzende Angaben (2020-08-07)
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei – Amt für IT und Digitalisierung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 155-380022
ABl. S-Ausgabe: 155
Quelle: OJS 2020/S 155-380022 (2020-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg — Senatskanzlei — Amt für IT und Digitalisierung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 169-409669
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren ist nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VgV aufzuheben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Der Zuschlag kann nicht erteilt werden, ohne die wirtschaftliche Mittelverwendung zu gefährden. Es sind keine Angebote eingegangen, welche eine wirtschaftliche Bezuschlagung ermöglichen. Da jedoch ein fortbestehender Bedarf zu verzeichnen ist, ist eine Neuausschreibung für 2020 in Form eines Verhandlungsverfahrens beabsichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Neben 1 verpflichtenden Schulung werden 1-3 Optionale Schulungen abgefragt. Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung sowie in der Kategorie „Produkte/Leistung".

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren ist nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 VgV aufzuheben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Der Zuschlag kann nicht erteilt werden, ohne die wirtschaftliche Mittelverwendung zu gefährden. Es sind keine Angebote eingegangen, welche eine wirtschaftliche Bezuschlagung ermöglichen.
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Da jedoch ein fortbestehender Bedarf zu verzeichnen ist, ist eine Neuausschreibung für 2020 in Form eines Verhandlungsverfahrens beabsichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 169-409669 (2020-08-27)