(1) Verfahrenskommunikation:
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
(2) Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (
http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.
(3) Registrierung:
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei sowie unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss- abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Spam:
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender
info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
(5) Einreichung der Angebote:
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt bzw. pdf)verwendet werden.
Achtung: eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss!
(6) Testlauf
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
(7) Form:
Einfache elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben, oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen.
(8) Änderungen/ Ergänzungen:
Bitte beachten Sie, dass Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JD8V6