Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh/Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1)). Näheres regeln die Vertragsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: VOEK 487-19
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh/Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1)).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh/Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1)).
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-214960
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
3) Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 19.6.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sonstige einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01);
— Preisblatt bzw. Preisblätter (Anlage B-02 je Los).
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
— Telefon: +49 (0) 22899-610-1234;
— E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr;
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 19.6.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sonstige einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01);
— Preisblatt bzw. Preisblätter (Anlage B-02 je Los).
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh/Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh/Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1)).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 46 Abnahmestellen deutschlandweit
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: verschiedene
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12.
Abnahmestellen gesamt: 46
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 19 594 MWh
Leistungsmessung: RLM.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d. h. bis zum 30.9.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d. h. bis zum 30.6.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24.00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d. h. bis zum 30.9.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d. h. bis zum 30.6.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24.00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen:
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt 10 Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt 10 Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 41 Abnahmestellen in Füssen, Lindau und Wasserburg
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Regelzone: VERBUND-Austrian Power Grid
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 41
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 69 MWh
Leistungsmessung: SLP
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen:
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 194 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 6-8)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Regelzone: verschiedene, Amprion
Abnahmestellen gesamt: 194
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 31.512 MWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 243 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 3-5)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Regelzone: Amprion
Abnahmestellen gesamt: 243
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 16.295 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 110 Abnahmestellen in Berlin
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Regelzone: 50Hertz Transmission
Abnahmestellen gesamt: 110
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 44.214 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 36 Abnahmestellenin Berlin
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 36
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 57.624 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 99 Abnahmestellen in Nordrhein-Westfalen
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 99
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 27.288 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 44 Abnahmestellen in Bonn
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 44
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 44.623 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 693 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 0, 9)
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 693
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 21.984 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 170 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 2, 3)
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 170
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 12.719MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 683 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 1)
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 683
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 30.661 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Graustrom) an 1.052 Abnahmestellendeuschlandweit
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Stromqualität: Graustrom
Abnahmestellen gesamt: 1.052
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 21.854 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 896 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 6, 8, 9)
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Regelzone: TenneT TSO
Abnahmestellen gesamt: 896
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 37.219 MWh
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 409 Abnahmestellen (PLZ-Bereich 2-4)
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Abnahmestellen gesamt: 409
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in MWh gesamt: ca. 26.580 MWh
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
88131 Lindau
Berlin
Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft;
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort,
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort,
2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit,
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr aufzuweisen:
Sachschäden 2 Mio. EUR und Vermögensschäden 2 Mio. EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Mindeststandards: S. o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben u. Formalitäten, die erforderl. sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Auftragsgegenstand, jährlicher Leistungsumfang in MWh, Leistungszeitraum, Anzahl belieferte Abnahmestellen, Name des Auftraggebers und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Die sich aus den allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebene Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr muss mindestens 80 % der angebotenen Abnahmestellenanzahl und der Stromliefermenge aller angebotenen Lose entsprechen. Hierbei muss mindestens eine Referenz eine Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr aufweisen, die mindestens zu 80 % der Liefermenge des angebotenen Loses mit der höchsten Liefermenge in MWh pro Jahr entspricht. Die ausgeschriebene Abnahmestellenanzahl und Stromliefermenge pro Los ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“. Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen.
8) Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Auftragsgegenstand, jährlicher Leistungsumfang in MWh, Leistungszeitraum, Anzahl belieferte Abnahmestellen, Name des Auftraggebers und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Die sich aus den allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebene Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr muss mindestens 80 % der angebotenen Abnahmestellenanzahl und der Stromliefermenge aller angebotenen Lose entsprechen. Hierbei muss mindestens eine Referenz eine Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr aufweisen, die mindestens zu 80 % der Liefermenge des angebotenen Loses mit der höchsten Liefermenge in MWh pro Jahr entspricht. Die ausgeschriebene Abnahmestellenanzahl und Stromliefermenge pro Los ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“. Es ist zulässig weitere Referenzen mit den geforderten Angaben beizufügen.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammanhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-04). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II VU) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammanhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-04). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II VU) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlge B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlge B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11) Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Alexander von Humboldt Stiftung
Postanschrift: Jean-Paul-Straße 12
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53173
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayreuther Festspiele GmbH
Postanschrift: Festspielhügel 1-2
Postort: Bayreuth
Postleitzahl: 95445
Land: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 3
Postleitzahl: 10707
Land: Berlin
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Postanschrift: Maybachstraße 54-56
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeskanzleramt
Postanschrift: Willi-Brandt-Straße 1
Postleitzahl: 10557
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postanschrift: An der Trift 40
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Regionalverband Saarbrücken
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 120
Postleitzahl: 10437
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Torgauer Straße 116
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Postanschrift: Tulpenfeld 6
Postleitzahl: 53113
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Wetterdienst, Verwaltungsstelle Hamburg
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 76
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Hamburg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Wetterdienst, Verwaltungsbereich OST
Postanschrift: Michendorfer Chaussee 23
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hauptzollamt Hamburg-Hafen
Postanschrift: Wendenstraße 21
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Internationaler Seegerichtshof
Postanschrift: Am Internationalen Seegerichtshof 1
Postleitzahl: 22609
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Postanschrift: Schöneberger Straße 15
Postleitzahl: 10963
Name des öffentlichen Auftraggebers: Postbeamtenkrankenkasse
Postanschrift: Maybachstraße 54/56
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Postanschrift: Knaackstraße 97
Postleitzahl: 10435
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Postanschrift: Untere Straße 27
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche UNESCO Kommission e.V.
Postanschrift: Colmantstraße 15
Postleitzahl: 53115
Name des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 19
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Postanschrift: Am Propsthof 51
Postleitzahl: 53121
Kontakt
Kontaktperson: Verdingung
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=325218🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
3) Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 19.6.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 19.6.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sonstige einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01);
— Preisblatt bzw. Preisblätter (Anlage B-02 je Los).
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes — Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postort: 53119 Bonn
Internetadresse: https://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 090-214960 (2020-05-06)
Ergänzende Angaben (2020-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh / Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1)).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh / Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1)).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh / Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 4 716 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 392 238 MWh / Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche UNESCO Kommission e. V.
Postanschrift: Martin-Luther-Allee 42
Postleitzahl: 53175
Quelle: OJS 2020/S 094-225194 (2020-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3) Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 19.6.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sonstige einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01);
— Preisblatt bzw. Preisblätter (Anlage B-02 je Los).
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr;
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 den VU beigefügte Vordruck „Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft“ (Vordruck Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 19.6.2020 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Sonstige einzureichende Unterlagen:
— Angebotsschreiben (Anlage B-01);
— Preisblatt bzw. Preisblätter (Anlage B-02 je Los).
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: