Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA- Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Oberviechtach auf Basis der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland."
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell"
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA- Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung...”
Kurze Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA- Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Oberviechtach auf Basis der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland."
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 250 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Angebote sind abzugeben für Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Gesamtangebot
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach im Industriegebiet „An der Ostmarkstraße"” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Schwandorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Oberviechtach
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst den geförderten Ausbau und Betrieb von 38 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach im Gewerbepark „An der Ostmarkstraße"” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzverkabelung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst den geförderten Ausbau und Betrieb von 17 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach im Gewerbegebiet „Am Bahnhof"” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 3 umfasst den geförderten Ausbau und Betrieb von 18 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach „Gewerbegebiet Ost"” Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 4 umfasst den geförderten Ausbau und Betrieb von 15 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern sich der Anbieter zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise auch für das vorgesehene...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern sich der Anbieter zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag ein von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
— Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft handeln.
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Unterlagen, Bedingungen und Angaben erfüllen und dem Angebot beifügen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Anbieter.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Anbieters durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung.
d) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
e) Eigenerklärung, dass der Anbieter nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
f) Eigenerklärung, dass der Anbieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
g) Eigenerklärung, dass der Anbieter sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
h) Eigenerklärung, dass beim Anbieter die in § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
i) Erklärung, dass der Anbieter die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
j) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachfolgende Eignungskriterien und Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgend genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachfolgende Eignungskriterien und Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgend genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
a) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des bewerbenden Unternehmens jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 5 Jahre vor. Der Umsatz aus den letzten 5 Geschäftsjahren in diesem Sinne hat kumulativ mindestens einen Betrag von 5 Millionen Euro zu erreichen (Mindeststandard). Bei Bietergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
b) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
c) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
d) Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
e) Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme, differenziert nach Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachfolgende Eignungskriterien und Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachfolgende Eignungskriterien und Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen:
a) Angabe von mindestens 10 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Angebotsabgabe über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb von NGA-Netzen gesondert nachgewiesen werden. Kann ein Anbieter nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggfs. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern nachzuweisen.
b) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physisch entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller Zugang (VULA) ermöglicht werden.
c) Erklärung, dass die unter b) aufgeführten Vorleistungsprodukte 6 Monate vor der Inbetriebnahme des geförderten Netzes zur Verfügung stehen.
d) Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und kartenmäßige Darstellung (PDF und GIS-Nebenbestimmungen) der damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt.
e) Vorlage eines Konzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung sowie eine detaillierte Darstellung der nach Ausbau erreichten Bandbreiten in dem beschriebenen Gebiet.
f) Angaben zur Zuverlässigkeit, Hochwertigkeit und Nachhaltigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Backbonekapazität, Anzahl freier Ports im aktiven System nach dem Ausbau) der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
g) Die Bandbreiten (Up- und Download), die nach dem geplanten Ausbau zur Verfügung stehen werden, müssen in der Adressliste für jede Adresse und Flurnummer angegeben werden.
h) Für die angebotenen Bandbreiten sind die Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten der Endkundengeräte, anzugeben.
i) Die Mitbenutzung von bereits existierender Infrastruktur für den hier geforderten Ausbau ist zu dokumentieren (z. B. mitbenutze Leerrohre in Meter).
j) Im Hinblick auf den Ausbau sind geplante alternative / innovative Netztechniken und Verlegemethoden zu beschreiben (siehe auch Wertungskriterien).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots-/Netzplanung durchgeführt wurde.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA- Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung...”
Kurze Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA- Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Oberviechtach auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.“
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach im Industriegebiet „An der Ostmarkstraße“” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach im Gewerbepark „An der Ostmarkstraße“”
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“”
Titel:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Oberviechtach „Gewerbegebiet Ost“”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 232-569738
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 237-583171 (2020-11-30)