Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA-Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Traunstein auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.“
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verhandlungsverfahren „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA-Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung...”
Kurze Beschreibung
Planung, Errichtung und Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (NGA-Netz) i. S. v. § 6 der NGA Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten der Stadt Traunstein auf Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.“
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 062 266 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Traunstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Traunstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Verfahren zur Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes der Stadt Traunstein im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 062 266 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Dokument „Stadt_Traunstein_Teilnahmeformular_Eignungskriterien“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots-/Netzplanung durchgeführt wurde.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbe vollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.