Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien. Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten. Weitere Informationen enthalten das Informationsmemorandum und die weiteren auf dem Vergabemarktplatz (siehe oben unter Ziffer I.3) abrufbaren Unterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-28.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulgebäude
Referenznummer: 2019-0005-23-1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien.
Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten.
Weitere Informationen enthalten das Informationsmemorandum und die weiteren auf dem Vergabemarktplatz (siehe oben unter Ziffer I.3) abrufbaren Unterlagen.
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien.
Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten.
Weitere Informationen enthalten das Informationsmemorandum und die weiteren auf dem Vergabemarktplatz (siehe oben unter Ziffer I.3) abrufbaren Unterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verkauf von Grundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien.
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien.
Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten.
Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten.
Weitere Informationen enthalten das Informationsmemorandum und die weiteren auf dem Vergabemarktplatz (siehe oben unter Ziffer I.3) abrufbaren Unterlagen.
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eine Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien.
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eine Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs-und Zuschlagskriterien.
Dauer: 240 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungen sind um zweimal 5 Jahre möglich, maximale Mietvertragslaufzeit 30 Jahre.
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verkauf der Rheinischen Musikschule in Köln-Ehrenfeld Köln Verkauf der Rheinischen Musikschule in Köln-Ehrenfeld, Planung und Ausführung der Sanierung, Erweiterung beziehungsweise Neubau der Schule, zusätzlich Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Hintergrundstück an der Stuppstraße
Verkauf der Rheinischen Musikschule in Köln-Ehrenfeld Köln Verkauf der Rheinischen Musikschule in Köln-Ehrenfeld, Planung und Ausführung der Sanierung, Erweiterung beziehungsweise Neubau der Schule, zusätzlich Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Hintergrundstück an der Stuppstraße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Aktueller Auszug (höchstens sechs Monate alt) aus dem Handelsregister (Kopie genügt),
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Gesamtumsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Gesamtumsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 5 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Millionen jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens Euro 5 Millionen und für Vermögens- und Sachschäden von je mindestens Euro 1 Millionen jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird.
Mindeststandards: Zu a) 20 Mio. EUR netto pro Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
b) Mindestens 3 Referenzen über erbrachte Planungsleistungen des Bewerbers für Hochbauten für ein Planungsprojektvolumen von mindestens 10 000 000,00 EUR brutto (Kostengruppen 200-600). Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die die Leistungsbilder Objektplanung, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung abdecken. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Hinweis: Die Anforderungen müssen nicht kumulativ in einer Referenz erfüllt sein.
b) Mindestens 3 Referenzen über erbrachte Planungsleistungen des Bewerbers für Hochbauten für ein Planungsprojektvolumen von mindestens 10 000 000,00 EUR brutto (Kostengruppen 200-600). Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die die Leistungsbilder Objektplanung, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung abdecken. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Hinweis: Die Anforderungen müssen nicht kumulativ in einer Referenz erfüllt sein.
c) Nachweis des planenden Architekten und/oder Ingenieurs, die Berufsbezeichnung „Architekt" und/oder „Ingenieur" führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
d) Mindestens 3 Referenzen über erbrachte Bauleistungen des Bewerbers für Hochbauten mit einer Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von mindestens 5 000 qm. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet.
Mindeststandards:
Für alle Referenzen gilt:
Die bauliche Fertigstellung der Referenzprojekte muss zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein.
Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für Kategorien b) und d) vorzulegen.
Zu b) Planungsprojektvolumen von mindestens 10 000 000,00 EUR brutto (Kostengruppen 200-600),
Zu d) Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von mindestens 5 000 qm, die bauliche Fertigstellung der Referenzprojekte muss zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, das nicht nach § 6e EU VOB/A auszuschließen ist, vergleiche § 6 EU VOB/A. § 6f EU VOB/A wird hierbei berücksichtigt.
Die Bewerberauswahl erfolgt in folgenden Schritten. Zunächst wird
1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Bewerber sind zwingend vom Verfahren auszuschließen, wenn sie die in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Bewerber sind zwingend vom Verfahren auszuschließen, wenn sie die in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
3. Schließlich wird der Auftraggeber ausschließlich anhand der bekannt gegebenen Auswahlkriterien beurteilen, wer die am besten geeigneten Bewerber sind und diese am weiteren Verfahren beteiligen. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei der Bewertung die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Schließlich wird der Auftraggeber ausschließlich anhand der bekannt gegebenen Auswahlkriterien beurteilen, wer die am besten geeigneten Bewerber sind und diese am weiteren Verfahren beteiligen. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei der Bewertung die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer 1.2 des Teilnahmeantrags aufgeführte „Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften", in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind sowie ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages angegeben wird, abgeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verpflichten sich im Auftragsfall als Gesamtschuldner zu haften.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer 1.2 des Teilnahmeantrags aufgeführte „Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften", in der sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind sowie ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages angegeben wird, abgeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verpflichten sich im Auftragsfall als Gesamtschuldner zu haften.
Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern, so ist Folgendes zu beachten:
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher er etwaige Nachunternehmer, deren Teilleistungen und den Anteil am Gesamtauftragswert benennt, sowie erklärt, Leistungen nur an Nachunternehmer zu übertragen, welche die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignung) besitzen, vor jedem Neueinsatz und Austausch von Nachunternehmern die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen, die Nachunternehmer zu verpflichten, die Weitergabe von Leistungen an andere Unternehmer gleichermaßen anzuzeigen, entsprechende Verpflichtungserklärung(en) bei Abforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung unverzüglich nachzureichen.
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher er etwaige Nachunternehmer, deren Teilleistungen und den Anteil am Gesamtauftragswert benennt, sowie erklärt, Leistungen nur an Nachunternehmer zu übertragen, welche die erforderliche Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignung) besitzen, vor jedem Neueinsatz und Austausch von Nachunternehmern die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen, die Nachunternehmer zu verpflichten, die Weitergabe von Leistungen an andere Unternehmer gleichermaßen anzuzeigen, entsprechende Verpflichtungserklärung(en) bei Abforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten Nachunternehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zugreifen kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten Nachunternehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zugreifen kann.
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Ein Bewerber kann für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe). Spätestens vor Zuschlagserteilung ist in dem Fall eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen/s vorzulegen.
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal 40 000 EUR brutto. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Jeder nicht bezuschlagte Bieter, der ein fristgerechtes und wertbares, entsprechend den Vorgaben der Vergabestelle erstelltes finales Angebot eingereicht hat, erhält für seine Aufwendungen im Ausschreibungsverfahren eine Entschädigungssumme in Höhe von pauschal 40 000 EUR brutto. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind;
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2020/S 146-358289 (2020-07-28)
Ergänzende Angaben (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten.
Weitere Informationen enthalten das Informationsmemorandum und die weiteren auf dem Vergabemarktplatz (siehe oben unter Ziffer I.3) abrufbaren Unterlagen.
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Die Rheinische Musikschule Köln-Ehrenfeld ist eine über die Stadtgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Ausbildungsstätte der Stadt Köln für Musik und Tanz. Der Käufer hat die Schule nach bestimmten Vorgaben zu sanieren und zu erweitern beziehungsweise ganz neu zu bauen sowie anschließend langfristig (mindestens 20 Jahre, Verlängerung möglich) an die Stadt Köln zur Nutzung als Musikschule zurück zu vermieten. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, auf der Verkaufsfläche an die im Hintergrundstück an die Stuppstraße angrenzende Fläche ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten.
Weitere Informationen enthalten das Informationsmemorandum und die weiteren auf dem Vergabemarktplatz (siehe oben unter Ziffer I.3) abrufbaren Unterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Die Stadt Köln bietet die sanierungsbedürftige und zur Erweiterung anstehende Rheinische Musikschule in Köln-Ehrenfeld zuzüglich einer Fläche zum Bau eines Mehrfamilienhauses im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zum Verkauf an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei unter Berücksichtigung der Eignungs- und Zuschlagskriterien.