Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Personelle Ausstattung:
— Mindestens zwei Architekten und/oder Ingenieure mit jeweils mindestens fünf Jahren Berufserfahrung,
— Nachweis des planenden Architekten und/oder Ingenieurs, die Berufsbezeichnung „Architekt“ und/oder „Ingenieur“ führen zu dürfen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig werden zu dürfen.
2. Technische Leistungsfähigkeit zu Planungsleistungen:
— Mindestens drei Referenzen über erbrachte Planungsleistungen des Bewerbers für ein Planungsprojektvolumen von 10 000 000,00 EUR brutto (Summe der Kostengruppen 300+400),
— Vorausgesetzt sind Planungsleistungen, die kumulativ die Leistungsbilder Hochbau, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Bauphysik abdecken. Es werden jedoch höchstens fünf Referenzen bewertet,
— Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte) Referenzen gewertet.
3. Technische Leistungsfähigkeit zu Bauleistungen
— Mindestens drei Referenzen über erbrachte Bauleistungen des Bewerbers für Hochbauten:
— Von den Mindestreferenzen muss eine Referenz eine Brutto-Grundfläche (BGF) gemäß DIN277/2016 von mindestens 10 000 m aufweisen und die anderen beiden Referenzen von mindestens 5 000 m. Es können weitere Referenzen mit einer BGF gemäß DIN277/2016 von mindestens 5 000 m eingereicht werden. Es werden jedoch höchstens fünf Referenzen bewertet,
— Es werden nur realisierte (= baulich fertiggestellte) Referenzen gewertet.
4. Technische Leistungsfähigkeit zu langfristigen Vermietungsleistungen einschließlich Wartung und Instandhaltung
— Mindestens 1 Referenz über erbrachte langfristige Vermietungen (mindestens zehn Jahre Laufzeit) von Hochbauten mit einer Mietfläche von mindestens 3 000 m. Es werden höchstens fünf Referenzen gewertet,
— Zulässig sind auch Referenzen über seit dem 1.4.2004 abgeschlossene Mietverhältnisse (mindestens zehn Jahre Laufzeit) in derartigen Objekten,
— Es ist nicht erforderlich, dass die zehnjährige Laufzeit zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge vollendet ist.
Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für mehrere Kategorien (Ziffer III.1.3) 2., III.1.3) 3. beziehungsweise III.1.3) 4. vorzulegen.
Mindestanforderungen an die Wertbarkeit jeder einzelnen Referenz:
— Das Referenzprojekt wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz realisiert, das heisst die bauliche Fertigstellung wurde erreicht,
— Die bauliche Fertigstellung der Referenzprojekte muss für die Planungs- und Bauleistungen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein. Zu den langfristigen Vermietungsleistungen siehe oben unter Ziffer III. 1.3) 4,
— Weitere Einzelheiten zur Wertung der Referenzen sind den Vergabeunterlagen und insbesondere der Matrix Eignungskriterien (Anlage C1) zu entnehmen.